Anmeldung
Wer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht gleich wieder arbeiten kann, sollte sich unverzüglich – am besten noch während der Kündigungsfrist – beim zuständigen Arbeitsamt der Gemeinde oder im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Ein leicht verständlicher Ratgeber zur richtigen Vorgehensweise ist auf der Website arbeit.swiss aufgeschaltet. Weitere Hinweise finden sich auf der Seite Stellensuche.
Taggelder
Wer die Stelle verliert und vorher für einige Zeit Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) entrichtet hat, hat grundsätzlich Anspruch auf Versicherungsleistungen, so genannte Taggelder. Die Taggelder betragen je nach persönlichen Umständen zwischen 70 und 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer von rund zwei Jahren, danach erfolgt die Aussteuerung. Personen, die selber kündigen, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben oder die wegen eigenem Verschulden gekündigt wurden, können ihren Anspruch auf Taggelder vorübergehend einbüssen.
Beratung
Versicherte Personen haben Anspruch auf Unterstützung durch die Personalberatenden der RAV. In persönlichen Gesprächen wird eine berufliche Situationsanalyse erstellt und nach Wegen gesucht, die zurück in den Arbeitsmarkt führen. Die Beratungspersonen verfügen über Kontakte zu Arbeitgebern und Temporärbüros. Gut die Hälfte der erwerbslosen Personen findet in den ersten sechs Monaten wieder eine Anstellung. Wer Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, erfüllt auch die Bedingungen zur Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen. Die häufigsten arbeitsmarktlichen Massnahmen sind Bewerbungs- und Sprachkurse.
Neuorientierung
Manchmal ist die Kündigung einer Arbeitsstelle der Anlass, eine berufliche Standortbestimmung vorzunehmen. Hier können Fachleute der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützend wirken.