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Zulassung Universitäre Hochschulen UH

Verschiedene Vorbildungsausweise erlauben die Zulassung zu den Universitären Hochschulen, zu welchen auch die beiden Eidgenössisch Technischen Hochschulen zählen. Je nach Studienfach bestehen zusätzliche Zulassungsbedingungen.

Zulassung zu den Bachelorstudiengängen

Zum Bachelorstudium an universitäre Hochschulen zugelassen sind die Inhaberinnen und Inhaber folgender Abschlüsse:

Gymnasiale Maturität

Inhaberinnen und Inhaber einer schweizerisch anerkannten gymnasialen Maturität sind grundsätzlich ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium an einer schweizerischen Universität zugelassen. Für die medizinischen Studiengänge sowie Sport- und Bewegungswissenschaften gibt es an den Deutschschweizer Universitäten allerdings eine Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus/Eignungstest), die bei Kapazitätsengpässen zum Tragen kommt.

Weitere Informationen sind zu finden unter Gymnasiale Maturität sowie Gymnasiale Maturität für Erwachsene.

Berufsmaturität oder Fachmaturität mit Ergänzungsprüfung Passerelle

Bei bestandener Ergänzungsprüfung Passerelle haben Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität oder einer Fachmaturität Zugang zu sämtlichen universitären Studiengängen in der Schweiz (vgl. allerdings Fächer mit Zulassungsbeschränkung). Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung kann in Kursen, die von öffentlichen und privaten Schulen angeboten werden, oder autodidaktisch erfolgen.

Weitere Informationen: Ergänzungsprüfung Passerelle

Bachelor einer Hochschule

Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerisch anerkannten Bachelorabschlusses einer FH, PH oder Universität sind grundsätzlich ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium an einer schweizerischen Universität zugelassen, auch wenn sie keine gymnasiale Maturität erworben haben (vgl. allerdings Fächer mit Zulassungsbeschränkung). Falls das Studium im selben Fach oder in einer fachverwandten Richtung aufgenommen werden soll, sind teilweise ein verkürztes Bachelorstudium oder gar eine direkte Zulassung ins Masterstudium möglich. Letztlich entscheidet die aufnehmende Universität.

Informationen zur Zulassung mit anderen in- und ausländischen Vorbildungsausweisen sind unter swissuniversities.ch verfügbar. Siehe auch unter Übersicht Zulassung Hochschulstudiengänge

An einigen Universitäten ist es möglich, ohne anerkannten Vorbildungsausweis zum Studium zugelassen zu werden: siehe unten, Studieren ohne anerkannten Vorbildungsausweis. Dabei kommen besondere Aufnahmeverfahren zur Anwendung, die von Universität zu Universität und von Fakultät zu Fakultät verschieden sein können. Oft wird ein bestimmtes Mindestalter vorausgesetzt. Alternativ können Erwachsene die gymnasiale Maturität nachholen.

Zulassung zu den Masterstudiengängen

Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer Schweizer Universität werden zu universitären Masterstudiengängen der entsprechenden Fachrichtung in der Regel ohne zusätzliche Bedingungen zugelassen.

Die Festlegung der Zulassungsbedingungen für andere Fachrichtungen und für im Ausland erworbene Bachelorabschlüsse liegt in der Kompetenz der einzelnen Universitären Hochschulen.

Für die Überprüfung der Äquivalenz von Bachelordiplomen gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Im Einzelfall wird meist "sur dossier" entschieden, d.h. es kommt darauf an, welche Inhalte studiert und wofür die Kreditpunkte erworben worden sind.
Allenfalls erfolgt die Zulassung

  • mit Auflagen, die während des Masterstudiums zu erfüllen sind, oder
  • mit Bedingungen, die vor dem Masterstudium zu erfüllen sind.

Für die Zulassung zu spezialisierten Masterstudiengängen können die Universitäten zusätzliche, für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen stellen.

Übertritte zwischen den Hochschultypen

Der Übertritt mit einem Bachelor einer Fachhochschule FH oder einer Pädagogischen Hochschule PH in ein universitäres Masterstudium mit vergleichbarer Ausrichtung ist teilweise ebenso möglich wie ein Übertritt in die andere Richtung. In der Regel sind Auflagen im Umfang von 20 bis maximal 60 Kreditpunkten ECTS zu erbringen.
Die so genannte Konkordanzliste von swissuniversities.ch verzeichnet gut 40 bestehende Übertrittsmöglichkeiten von Bachelorstudiengängen in Masterstudiengänge anderer Hochschultypen mit vergleichbarer Ausrichtung.

Studieren ohne anerkannten Vorbildungsausweis

Die beiden ETH in Zürich und Lausanne, ebenso wie die Universitäten Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, Zürich wie auch die Universität der italienischen Schweiz und die FernUni Schweiz bieten Zulassungsverfahren für Personen ohne anerkannten Vorbildungsausweis an. Hierbei kommen zwei Arten von Verfahren zum Einsatz: Aufnahmeprüfungen und spezielle Aufnahmen. Für Personen mit ausländischen Vorbildungsausweisen gelten teilweise andere Bestimmungen.

Weitere Informationen:

Aufnahmeprüfungen

Die Aufnahmeprüfungen gestalten sich für alle angebotenen Studiengänge einer Hochschule gleich. Sie umfassen schriftliche und mündliche Prüfungen in mehreren gymnasialen Unterrichtsfächern und orientieren sich am Niveau der Schweizerischen Maturitätsprüfung. Zu den Aufnahmeprüfungen sind grundsätzlich alle Personen ohne anerkannten Vorbildungsausweis zugelassen. Bei teilanerkannten Vorbildungsausweisen ist allenfalls eine reduzierte Aufnahmeprüfung möglich. Anbieter: Universität Zürich, ETH Zürich, EPF Lausanne, FernUni Schweiz.

Spezielle Aufnahmen

Die speziellen Aufnahmen variieren je nach Fakultät und Studiengang. Sie erfordern mindestens ein Bewerbungsdossier und/oder ein Zulassungsgespräch, um allgemeine Fragen zur Studienwahl und Studieneignung zu klären. Zumeist sind auch schriftliche und mündliche Prüfungen abzulegen. Diese können sowohl Aufgaben zur Allgemeinbildung als auch zum Gegenstand des geplanten Studiengangs enthalten. Die speziellen Aufnahmen können an besondere Voraussetzungen wie Mindestalter und mehrjährige Berufspraxis geknüpft sein. Anbieter: Universität Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg und der italienischen Schweiz.

Überblick über die speziellen Zulassungsverfahren

Die nachfolgende Tabelle, die Kurz | Info "Spezielle Zulassungsverfahren an universitären Hochschulen" [PDF, 309 KB] sowie swissuniversities.ch bieten einen Überblick über spezielle Zulassungsverfahren an universitären Hochschulen.

In jedem Fall entscheiden die Hochschulen autonom über Aufnahme und Aufnahmebedingungen. Nur die von den Universitäten erteilten Auskünfte sind verbindlich. Es ist ratsam, sich möglichst frühzeitig bei der Kanzlei, der Zulassungsstelle oder beim Immatrikulationsdienst der gewünschten Hochschule zu erkundigen, ob und in welchen Fächern spezielle Aufnahmebedingungen bestehen, welche Sprachanforderungen zu erfüllen und welche Aufnahmeverfahren konkret zu durchlaufen sind.

HochschuleVoraussetzungBemerkungen
Universität Bern: Spezielle AufnahmeMindestalter 30 JahreMedizin und Pharmazie ausgeschlossen
Universität Freiburg: Spezielle AufnahmeMindestalter 30 JahreMedizin, Pharmazie sowie die meisten Studiengänge der Wirtschaft- und sozialwissenschaftlichen Fakultät ausgeschlossen
Universität Genf: Spezielle AufnahmeMindestalter 25 Jahre sowie mind. 3 Jahre Vollzeit-BerufserfahrungMedizin und Pharmazie ausgeschlossen
Universität der italienischen Schweiz USI: Spezielle AufnahmeMindestalter 25 Jahre sowie einschlägige Vorbildung und BerufserfahrungMedizin ausgeschlossen
EPF Lausanne: Aufnahmeprüfung oder Vorkurs CMSFür Aufnahmeprüfung keine. Für Cours de Mathématiques Spéciales (CMS, année préparatoire) Berufsmaturität oder Fachmaturität.Wer den einjährigen CMS erfolgreich abschliesst, ist ebenfalls zum ersten Bachelorjahr zugelassen.
Universität Lausanne: Spezielle AufnahmeVorprüfung "Examen préalable": Mindestalter 20 Jahre. Zulassung sur Dossier: Mindestalter 25 Jahre sowie Abschluss auf Sekundarstufe II, mind. 3 Jahre Vollzeit-Berufserfahrung, schulische Kenntnisse auf Maturitätsniveau.Medizin und Pharmazie eingeschlossen
Universität Neuenburg: Spezielle AufnahmeAbschluss auf Sekundarstufe II (mind. 5 Jahre vor Studienbeginn) sowie 3 Jahre Vollzeit-BerufserfahrungMedizin und Pharmazie ausgeschlossen
ETH Zürich: AufnahmeprüfungKeineEinschliesslich Humanmedizin und Pharmazie, falls nur reduzierte und nicht umfassende Aufnahmeprüfung abgelegt werden muss
Universität Zürich: AufnahmeprüfungKeineMedizin inklusive Chiropraktik ausgeschlossen
Fernuni Schweiz: AufnahmeprüfungMindestalter 25 Jahre sowie 3 Jahre Vollzeit-BerufserfahrungDie Aufnahmeprüfung nähert sich der Prüfung der Schweizer Maturität an, umfasst jedoch deutlich weniger Fächer.

An die Universität Basel zugelassen wird, wer erfolgreich eine der folgenden Aufnahmeprüfungen absolviert hat: Aufnahmeprüfung der Universität Zürich, ermöglicht den Zugang zu allen Bachelorstudiengängen ausser Medizin; umfassende Aufnahmeprüfung der ETHZ, ermöglicht den Zugang zu Bachelorstudiengängen der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.

Zusätzliche Anforderungen

Neben den formalen Zulassungsbedingungen bestehen in einigen Studiengängen zusätzliche Vorgaben wie Praktika oder spezielle Sprachkenntnisse. Diese müssen in der Regel vor Studienbeginn oder spätestens nach der ersten Studienphase erfüllt sein.

Praktika

Pflichtpraktika bestehen bei medizinischen und, vereinzelt, sozialwissenschaftlichen sowie technischen Studienrichtungen (z.B. Spitalpraktikum, Sozialpraktikum, Industriepraktikum). Auskunft erteilen die entsprechenden Hochschulen bzw. die zuständigen Studienfachberater/innen.

Spezielle Sprachkenntnisse: Latinum, Graecum, Hebraicum

Für einige sprach- und geisteswissenschaftliche sowie für theologische Studien verlangen Schweizer Universitäten Latein- und seltener Altgriechisch-Kenntnisse. Die Bestimmungen sind von Universität zu Universität und von Fach zu Fach verschieden.
Falls die geforderten Sprachkenntnisse nicht im Maturazeugnis nachgewiesen sind, müssen sie in der Regel während des Bachelorstudiums oder spätestens für die Zulassung zum Masterstudium nachgeholt und geprüft werden. Die Universitäten bieten sowohl spezifische Sprachkurse wie auch Ergänzungsprüfungen an.

Weitere Informationen:

  • Kurz | Info "Lateinobligatorium an Schweizer Universitäten" [PDF, 146 KB]


Informationen

Informationen aus den Kantonen

Die folgenden Deutschschweizer Kantone stellen zusätzliche Inhalte zur Verfügung.

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Zürich

(cho) Für viele geisteswissenschaftliche und für theologische Studien verlangen Schweizer Universitäten Latein- und teilweise sogar Altgriechischkenntnisse. Antworten auf die wichtigsten Fragen bietet das Merkblatt Lateinobligatorium an Schweizer Universitäten [PDF, 138 KB].

Die Universität Zürich hält auf dem Internet Informationen zum Latinum und zum Graecum bereit.

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