Zulassung zu den Bachelorstudiengängen
Zum Bachelorstudium an universitäre Hochschulen zugelassen sind die Inhaberinnen und Inhaber folgender Abschlüsse:
Gymnasiale Maturität
Inhaberinnen und Inhaber einer schweizerisch anerkannten gymnasialen Maturität sind grundsätzlich ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium an einer schweizerischen Universität zugelassen. Für die medizinischen Studiengänge sowie Sport- und Bewegungswissenschaften gibt es an den Deutschschweizer Universitäten allerdings eine Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus/Eignungstest), die bei Kapazitätsengpässen zum Tragen kommt.
Weitere Informationen sind zu finden unter Gymnasiale Maturität sowie Gymnasiale Maturität für Erwachsene.
Berufsmaturität oder Fachmaturität mit Ergänzungsprüfung Passerelle
Bei bestandener Ergänzungsprüfung Passerelle haben Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität oder einer Fachmaturität Zugang zu sämtlichen universitären Studiengängen in der Schweiz (vgl. allerdings Fächer mit Zulassungsbeschränkung). Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung kann in Kursen, die von öffentlichen und privaten Schulen angeboten werden, oder autodidaktisch erfolgen.
Weitere Informationen: Ergänzungsprüfung Passerelle
Bachelor einer Hochschule
Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerisch anerkannten Bachelorabschlusses einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Universität sind grundsätzlich ohne Zusatzauflagen zum Bachelorstudium an einer schweizerischen Universität zugelassen, auch wenn sie keine gymnasiale Maturität erworben haben (vgl. allerdings Fächer mit Zulassungsbeschränkung). Falls das Studium im selben Fach oder in einer fachverwandten Richtung aufgenommen werden soll, sind teilweise ein verkürztes Bachelorstudium oder gar eine direkte Zulassung ins Masterstudium möglich. Letztlich entscheidet die aufnehmende Universität.
Informationen zur Zulassung mit anderen in- und ausländischen Vorbildungsausweisen sind unter swissuniversities.ch verfügbar. Siehe auch unter Übersicht Zulassung Hochschulstudiengänge
An einigen Universitäten ist es möglich, ohne anerkannten Vorbildungsausweis zum Studium zugelassen zu werden: siehe unten, Studieren ohne anerkannten Vorbildungsausweis. Dabei kommen besondere Aufnahmeverfahren zur Anwendung, die von Universität zu Universität und von Fakultät zu Fakultät verschieden sein können. Oft wird ein bestimmtes Mindestalter vorausgesetzt. Alternativ können Erwachsene die gymnasiale Maturität nachholen.
Zulassung zu den Masterstudiengängen
Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer Schweizer Universität werden zu universitären Masterstudiengängen der entsprechenden Fachrichtung in der Regel ohne zusätzliche Bedingungen zugelassen.
Die Festlegung der Zulassungsbedingungen für andere Fachrichtungen und für im Ausland erworbene Bachelorabschlüsse liegt in der Kompetenz der einzelnen Universitären Hochschulen.
Für die Überprüfung der Äquivalenz von Bachelordiplomen gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Im Einzelfall wird meist "sur dossier" entschieden, d.h. es kommt darauf an, welche Inhalte studiert und wofür die Kreditpunkte erworben worden sind.
Allenfalls erfolgt die Zulassung
- mit Auflagen, die während des Masterstudiums zu erfüllen sind, oder
- mit Bedingungen, die vor dem Masterstudium zu erfüllen sind.
Für die Zulassung zu spezialisierten Masterstudiengängen können die Universitäten zusätzliche, für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen stellen.
Übertritte zwischen den Hochschultypen
Der Übertritt mit einem Bachelor einer Fachhochschule FH oder einer Pädagogischen Hochschule PH in ein universitäres Masterstudium mit vergleichbarer Ausrichtung ist teilweise ebenso möglich wie ein Übertritt in die andere Richtung. In der Regel sind Auflagen im Umfang von 20 bis maximal 60 Kreditpunkten ECTS zu erbringen.
Die so genannte Konkordanzliste von swissuniversities.ch verzeichnet die bestehenden Übertrittsmöglichkeiten von Bachelorstudiengängen in Masterstudiengänge anderer Hochschultypen mit vergleichbarer Ausrichtung.
Studieren ohne anerkannten Vorbildungsausweis
Die beiden ETH in Zürich und Lausanne, ebenso wie die Universitäten Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg, Zürich wie auch die Universität der italienischen Schweiz und die FernUni Schweiz bieten Zulassungsverfahren für Personen ohne anerkannten Vorbildungsausweis an. Hierbei kommen zwei Arten von Verfahren zum Einsatz: Aufnahmeprüfungen und spezielle Aufnahmen. Für Personen mit ausländischen Vorbildungsausweisen gelten teilweise andere Bestimmungen.
Weitere Informationen:
- Hochschul-Zulassung mit ausländischem Vorbildungsausweis
- Kurz | Info "Studieren in der Schweiz mit ausländischem Diplom" [PDF, 268 KB]
Aufnahmeprüfungen
Die Aufnahmeprüfungen gestalten sich für alle angebotenen Studiengänge einer Hochschule gleich. Sie umfassen schriftliche und mündliche Prüfungen in mehreren gymnasialen Unterrichtsfächern und orientieren sich am Niveau der Schweizerischen Maturitätsprüfung. Zu den Aufnahmeprüfungen sind grundsätzlich alle Personen ohne anerkannten Vorbildungsausweis zugelassen. Bei teilanerkannten Vorbildungsausweisen ist allenfalls eine reduzierte Aufnahmeprüfung möglich. Anbieter: Universität Zürich, ETH Zürich, EPF Lausanne, FernUni Schweiz.
Spezielle Aufnahmen
Die speziellen Aufnahmen variieren je nach Fakultät und Studiengang. Sie erfordern mindestens ein Bewerbungsdossier und/oder ein Zulassungsgespräch, um allgemeine Fragen zur Studienwahl und Studieneignung zu klären. Zumeist sind auch schriftliche und mündliche Prüfungen abzulegen. Diese können sowohl Aufgaben zur Allgemeinbildung als auch zum Gegenstand des geplanten Studiengangs enthalten. Die speziellen Aufnahmen können an besondere Voraussetzungen wie Mindestalter und mehrjährige Berufspraxis geknüpft sein. Anbieter: Universität Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg und der italienischen Schweiz.
Überblick über die speziellen Zulassungsverfahren
Die nachfolgende Tabelle, die Kurz | Info "Spezielle Zulassungsverfahren an universitären Hochschulen" [PDF, 309 KB] sowie swissuniversities.ch bieten einen Überblick über spezielle Zulassungsverfahren an universitären Hochschulen.
In jedem Fall entscheiden die Hochschulen autonom über Aufnahme und Aufnahmebedingungen. Nur die von den Universitäten erteilten Auskünfte sind verbindlich. Es ist ratsam, sich möglichst frühzeitig bei der Kanzlei, der Zulassungsstelle oder beim Immatrikulationsdienst der gewünschten Hochschule zu erkundigen, ob und in welchen Fächern spezielle Aufnahmebedingungen bestehen, welche Sprachanforderungen zu erfüllen und welche Aufnahmeverfahren konkret zu durchlaufen sind.
Hochschule | Voraussetzung | Bemerkungen |
Universität Bern: Spezielle Aufnahme | Mindestalter 30 Jahre | Medizin und Pharmazie ausgeschlossen |
Universität Freiburg: Spezielle Aufnahme | Mindestalter 30 Jahre | Medizin, Pharmazie sowie die Studiengänge der Wirtschaft- und sozialwissenschaftlichen Fakultät ausgeschlossen |
Universität Genf: Spezielle Aufnahme | Mindestalter 25 Jahre sowie mind. 3 Jahre Vollzeit-Berufserfahrung | Medizin und Pharmazie ausgeschlossen |
Universität der italienischen Schweiz USI: Spezielle Aufnahme | Mindestalter 25 Jahre sowie einschlägige Vorbildung und Berufserfahrung | Medizin ausgeschlossen |
EPF Lausanne: Aufnahmeprüfung oder Vorkurs CMS | Für Aufnahmeprüfung keine. Für Cours de Mathématiques Spéciales (CMS, année préparatoire) Berufsmaturität oder Fachmaturität. | Wer den einjährigen CMS erfolgreich abschliesst, ist ebenfalls zum ersten Bachelorjahr zugelassen. |
Universität Lausanne: Spezielle Aufnahme | Vorprüfung "Examen préalable": Mindestalter 20 Jahre. Zulassung sur Dossier: Mindestalter 25 Jahre sowie Abschluss auf Sekundarstufe II, mind. 3 Jahre Vollzeit-Berufserfahrung, schulische Kenntnisse auf Maturitätsniveau. | Medizin und Pharmazie eingeschlossen |
Universität Neuenburg: Spezielle Aufnahme | Abschluss auf Sekundarstufe II (mind. 5 Jahre vor Studienbeginn) sowie 3 Jahre Vollzeit-Berufserfahrung | Medizin und Pharmazie ausgeschlossen |
ETH Zürich: Aufnahmeprüfung | Keine | Einschliesslich Humanmedizin und Pharmazie, falls nur reduzierte und nicht umfassende Aufnahmeprüfung abgelegt werden muss |
Universität Zürich: Aufnahmeprüfung | Keine | Medizin inklusive Chiropraktik ausgeschlossen |
Fernuni Schweiz: Aufnahmeprüfung | Mindestalter 25 Jahre sowie 3 Jahre Vollzeit-Berufserfahrung | Die Aufnahmeprüfung nähert sich der Prüfung der Schweizer Maturität an, umfasst jedoch deutlich weniger Fächer |
An die Universität Basel zugelassen wird, wer erfolgreich eine der folgenden Aufnahmeprüfungen absolviert hat: Aufnahmeprüfung der Universität Zürich, ermöglicht den Zugang zu allen Bachelorstudiengängen ausser Medizin; umfassende Aufnahmeprüfung der ETHZ, ermöglicht den Zugang zu Bachelorstudiengängen der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.
Zusätzliche Anforderungen
Neben den formalen Zulassungsbedingungen bestehen in einigen Studiengängen zusätzliche Vorgaben wie Praktika oder spezielle Sprachkenntnisse. Diese müssen in der Regel vor Studienbeginn oder spätestens nach der ersten Studienphase erfüllt sein.
Praktika
Pflichtpraktika bestehen bei medizinischen und, vereinzelt, sozialwissenschaftlichen sowie technischen Studienrichtungen (z.B. Spitalpraktikum, Sozialpraktikum, Industriepraktikum). Auskunft erteilen die entsprechenden Hochschulen bzw. die zuständigen Studienfachberater/innen.
Spezielle Sprachkenntnisse: Latinum, Graecum, Hebraicum
Für einige sprach- und geisteswissenschaftliche sowie für theologische Studien verlangen Schweizer Universitäten Latein- und seltener Altgriechisch-Kenntnisse. Die Bestimmungen sind von Universität zu Universität und von Fach zu Fach verschieden.
Falls die geforderten Sprachkenntnisse nicht im Maturazeugnis nachgewiesen sind, müssen sie in der Regel während des Bachelorstudiums oder spätestens für die Zulassung zum Masterstudium nachgeholt und geprüft werden. Die Universitäten bieten sowohl spezifische Sprachkurse wie auch Ergänzungsprüfungen an.
Weitere Informationen:
- Kurz | Info "Lateinobligatorium an Schweizer Universitäten" [PDF, 146 KB]