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Zulassung Fachhochschulen FH

Verschiedene Vorbildungsausweise erlauben die Zulassung zu den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fachhochschulen FH. Je nach gewählter Studienrichtung gelten zusätzliche Aufnahmekriterien. Auch Aufnahmen sur Dossier sind möglich.

Zulassung Bachelorstudiengänge

Für die Zulassung zu einem Fachhochschulstudium wird grundsätzlich eine Maturität sowie Berufs- bzw. Arbeitswelterfahrung (z.B. Berufslehre, Praktikum) vorausgesetzt. Unabhängig von der Vorbildung sind für diverse Studienrichtungen (z.B. Gesundheit, Kunst, Sport, Soziales) Numerus-clausus-Verfahren oder Eignungsabklärungen zu absolvieren. Detaillierte Informationen zu den Aufnahmeverfahren finden sich auf den Websites der einzelnen Fachhochschulen.

Bedingung für die Zulassung ist ausserdem eine fristgerechte Anmeldung. Dabei ist zu beachten, dass an einzelnen Fachhochschulen für gewisse Studiengänge die Studienplätze nach Eingangstermin der Anmeldung vergeben werden, wenn die Kapazität bereits vor Ablauf des Voranmeldetermins ausgeschöpft ist. So werden allenfalls Interessierte trotz fristgerechter Anmeldung für das entsprechende Studienjahr nicht mehr zugelassen.

Berufsmaturität

Zum Bachelorstudium an einer FH zugelassen werden Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität mit einem EFZ in einem der Studienrichtung verwandten Beruf oder mit mindestens einjähriger qualifizierender Arbeitswelterfahrung, falls der gelernte Beruf und die Studienrichtung nicht verwandt sind.
Je nach Studienrichtung sind ergänzende Aufnahmebedingungen möglich (z.B. Eignungsabklärung).
Der Zugang zu einigen wenigen Studiengängen setzt kein EFZ in einem bestimmten Beruf und/oder keine einschlägige Arbeitswelterfahrung voraus, zum Beispiel Angewandte Psychologie, Bachelor FH, Zürcher Fachhochschule ZFH.
Weitere Informationen: Berufsmaturität kurz erklärt.

Gymnasiale Maturität

Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität werden unter Vorbehalt allfälliger Numerus-clausus-Bestimmungen oder einer Eignungsabklärung aufgenommen, wenn sie über eine einjährige Arbeitswelterfahrung verfügen, in der Regel in einem Arbeitsfeld der Studienrichtung. Für den Gesundheitsbereich werden meist 2 Monate Praktikum vorausgesetzt.
Je nach Studienrichtung sind ergänzende Aufnahmebedingungen möglich (z.B. Eignungsabklärung).
Wenige Studienrichtungen verlangen keine Arbeitswelterfahrung, z.B. Angewandte Sprachen, Bachelor, Zürcher Fachhochschule ZFH oder haben diese in das Studium integriert: Praxisintegriertes Studium PiBS.

Fachmittelschulabschluss / Fachmaturität

Die Fachmittelschule wird nach drei Jahren abgeschlossen. Ein zusätzlicher Ausbildungsteil ermöglicht den Erwerb der Fachmaturität, welche unter Vorbehalt allfälliger Numerus-clausus-Bestimmungen oder einer Eignungsabklärung eine Zulassung in eine verwandte Studienrichtung erlaubt, z.B. im Bereich Gesundheit, Soziales, Pädagogik (Lehrberufe), Kommunikation und Gestaltung.
Zum Teil können zusätzliche Praktika in der gewünschten Studienrichtung eine Zulassung ermöglichen, selbst wenn die absolvierte Fachrichtung eine Zulassung eigentlich ausschliesst.

Bachelor einer Hochschule

Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerisch anerkannten Bachelorabschlusses einer FH, PH oder Universität werden unter Vorbehalt allfälliger Numerus-clausus-Bestimmungen oder einer Eignungsabklärung aufgenommen, wenn sie über eine einjährige Arbeitswelterfahrung verfügen, in der Regel in einem Arbeitsfeld der Studienrichtung. Für den Gesundheitsbereich werden meist 2 Monate Praktikum vorausgesetzt. Wenige Studienrichtungen verlangen keine Arbeitswelterfahrung oder haben diese in das Studium integriert: Praxisintegriertes Studium PiBS.

Abschluss einer höheren Fachschule HF

Personen mit einem Diplom einer anerkannten höheren Fachschule können für Bachelorstudiengänge im gleichen oder verwandten Fachbereich unter Vorbehalt allfälliger Numerus-clausus-Bestimmungen oder einer Eignungsabklärung zugelassen werden. Stammt das Diplom aus einem der Studienrichtung nicht verwandten Beruf, muss eine mindestens einjährige einschlägige Arbeitswelterfahrung nachgewiesen werden.
An einzelnen Fachhochschulen besteht in einigen Fächern die Möglichkeit, ein verkürztes Studium zu absolvieren, z.B. in Betriebsökonomie, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftsinformatik, Informatik, Tourismus oder Pflege. Auskunft erteilen die Fachhochschulen.

Berufsprüfung BP und Höhere Fachprüfung HFP

Studieninteressierte können nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung zugelassen werden, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf nachweisen. Die Aufnahmeprüfung orientiert sich an den Anforderungen der Berufsmaturität und stellt fest, ob die erforderten Kompetenzen im Bereich der Allgemeinbildung vorhanden sind.

Spezialfall: der gestalterische Vorkurs

Wer an einer Fachhochschule eine künstlerisch-gestalterische Studienrichtung belegen möchte, absolviert im Vorfeld in der Regel statt eines einjährigen Praktikums in der Arbeitswelt einen von den Schulen für Gestaltung angebotenen Gestalterischen Vorkurs, teilweise auch Propädeutikum genannt. Zur Aufnahme in diesen Vorkurs ist ein Bewerbungsdossier einzureichen und ein selektives Eignungsverfahren zu durchlaufen. Dasselbe gilt im Anschluss an den erfolgreich absolvierten Vorkurs oder das Praxisjahr für die Aufnahme in gestalterische Bachelorstudiengänge.

Aufnahme sur Dossier / Aufnahmeprüfung

Eine besondere Form der Zulassung an Bachelorstudiengänge von Fachhochschulen sind Aufnahmeverfahren für Interessierte mit guter Vorbildung, aber ohne formaljuristisch für die Zulassung gültigen Vorbildungsausweis. Es liegt in der Kompetenz der Fachhochschulen, Aufnahmegesuche zu bewilligen. Dies geschieht mittels einer Dossierprüfung und/oder einer spezifischen Eignungsabklärung bzw. Aufnahmeprüfung und unter Vorbehalt allfälliger Numerus-clausus-Bestimmungen.

In den Bereichen Musik, Theater, Gestaltung und Kunst können Fachhochschulen ausnahmsweise vom Nachweis eines Abschlusses auf Sekundarstufe II absehen, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.

Zulassung Masterstudiengänge

Zu Masterstudiengängen an Fachhochschulen ist grundsätzlich zugelassen, wer über einen fachgleichen oder -verwandten FH-Bachelorabschluss verfügt. Je nach Hochschule und Studienrichtung werden selektive Aufnahmekriterien definiert – z.B. in Form einer Bachelor-Mindestnote und/oder praktischer Erfahrung – sowie Aufnahmeverfahren und Eignungsabklärungen durchgeführt.

Wechsel des Hochschultyps

Beim Wechsel des Hochschultyps (universitärer Bachelor mit Ziel fachgleicher oder -verwandter Master FH oder Bachelor Pädagogische Hochschule mit Ziel fachverwandter Master FH) werden je nach Fachrichtung 20-60 zusätzliche ECTS-Leistungspunkte verlangt.
Zusätzliche Informationen: Konkordanzliste swissuniversities.ch



Informationen

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(cho) Die Zulassungsbedingungen zu den FH-Studiengängen sind uneinheitlich und variieren je nach Studienrichtung und Hochschule. Das Merkblatt Zulassung zu den Studiengängen an Fachhochschulen [PDF, 58 KB] bietet einen allgemeinen Überblick. Verbindliche Auskünfte geben die betreffenden Fachhochschulen.

Wer mit einer gymnasialen Matura an einer Fachhochschule studieren möchte, muss in der Regel ein einjähriges Praktikum absolvieren. Das Merkblatt "Mit einer gymnasialen Maturität an die Zürcher Fachhochschulen" ist unter Download zu finden.

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