Vorbereitung des Gesprächs
Konkrete Zahlen mitbringen
Viele Bewerberinnen und Bewerber sind unsicher, wie viel Lohn sie beim Vorstellungsgespräch verlangen dürfen. Vorgängige Recherchen und sorgfältige Vorbereitung helfen, mit einer klaren Strategie in die Verhandlung zu gehen. Vor dem Gespräch sollen die ungefähre Lohnhöhe in der Branche geprüft und sachliche Argumente gesammelt werden, um den gewünschten Lohn in der Verhandlung begründen zu können. Hilfreich ist es zudem, das Gespräch vorher zu Hause zu üben.
Die Lohnhöhe in einem bestimmten Beruf lässt sich anhand folgender Fragen herausfinden:
- Welche Form des Arbeitsvertrags ist in der Branche üblich? Möglich sind in der Schweiz drei Arten: Der Einzelarbeitsvertrag wird individuell zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden geschlossen und unterliegt keinen Formvorschriften. Der Gesamtarbeitsvertrag GAV besteht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und legt einen Minimallohn fest, der von Einzelarbeitsverträgen nicht unterschritten werden darf. In Branchen ohne GAV können Bund oder Kantone einen Normalarbeitsverträge (NAV) erlassen, der einen zwingenden Mindestlohn vorgibt. Mehr Informationen gibt es unter www.ch.ch/verschiedene-arbeitsverträge und www.ch.ch/gesamtarbeitsverträge.
- Wo liegt der Durchschnittslohn in der Branche?
- Existieren in der Branche oder im Unternehmen bereits feste Lohnklassen?
- Was verdienen Personen in vergleichbarer Position hinsichtlich Ausbildung, Erfahrung, Firma und Region in der gleichen oder in einer anderen Branche?
Auskunft geben auch Berufs- und Branchenverbände, siehe berufsbildungplus.ch, zudem bieten einige Verbände auch Lohnberatungen an: Für Pflegeberufe www.sbk-asi.ch oder kaufmännischer Verband kfmv.ch
Stellenvermittler kennen meist das Lohnband, das Firmenkunden zu zahlen bereit sind. Zudem existieren im Internet diverse Lohnrechner. Einen Überblick gibt es unter Lohn.
Weiter ist bei der Einschätzung des Lohns auch die eigene Position zu berücksichtigen:
- Was wäre mein Wunschlohn?
- Was verdiene ich aktuell (Jahres-Bruttogehalt für 100 Prozent)?
- Was wäre meine Untergrenze, also der Minimallohn, für den ich den Job noch annehmen würde?
Argumente liefern
Der gewünschte Lohn muss vor den Vorgesetzten begründet werden können. Das gilt auch für bereits Angestellte, die eine Lohnerhöhung wünschen. Bewerbende oder Mitarbeitende können hierbei zuerst darlegen, was sie bislang geleistet haben. Dabei helfen die folgenden Fragen:
- Wie gross ist meine Verantwortung im Job (Mitarbeiterführung, Projektleitung etc.)?
- Wie gross ist mein Aufgabenbereich?
- Welche überdurchschnittlichen Leistungen habe ich bislang erbracht? (Dazu zählen zum Beispiel Umsätze, Überstunden, Stellvertretungen für andere Mitarbeitende, gute Kundenbeziehungen und andere Erfolge)
- Welche Weiterbildungen oder Auslandaufenthalte habe ich absolviert?
Weitere Vorteile berücksichtigen
Es gilt zu bedenken, dass nicht nur der Lohn allein zählt: Bietet das Unternehmen auch sogenannte Fringe Benefits an, also nichtmonetäre Lohnnebenleistungen? Dazu zählen zum Beispiel:
- Anteil an Transportkosten
- Anteil an Handyrechnung
- Anteil an Weiterbildungen
- Firmenauto, Parkplatz
- Personalrabatte
- Gutscheine (Lunchchecks, Reka, etc.)
- Anteil an Prämien (Krankenkasse, Pensionskasse, Lebensversicherung)
- Fitnessabo
- Möglichkeit für Homeoffice, mehr Autonomie oder Flexibilität, Vaterschaftsurlaub oder mehr Urlaubstage
Tipps für ein Lohnanpassungsgespräch
Wer sich bereits in einer Anstellung befindet und eine Lohnerhöhung wünscht, kann sich im Vorfeld an den folgenden Fragen orientieren:
- Wer ist die richtige Ansprechperson?
- Wann ist ein günstiger Zeitpunkt für die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten? (Tageszeit, Wochentag; Mitarbeitergespräch; Wirtschaftslage, Jahresplanung der Firma).
- Wann ist ein günstiger Zeitpunkt für einen selbst? (zum Beispiel nach erfolgreichem Projektabschluss, einer Beförderung oder der Übernahme von mehr Verantwortung).
- Welche gemeinsamen Visionen haben die Vorgesetzten und ich?
- Wie kontere ich mögliche Gegenargumente?
Im Fall einer Lohnanpassung können Mitarbeitende auch mit einem Prozentsatz statt einer Summe argumentieren. Wird die Lohnerhöhung abgewiesen, vereinbart man am besten direkt einen Zeitpunkt für ein erneutes Gespräch.
Weitere Infos gibt es unter: