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Abschlussprüfung ablegen

Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) erlangen, indem sie die Abschlussprüfung ablegen. Voraussetzung ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung, davon ein Teil im angestrebten Beruf.

Voraussetzungen

Fünf Jahre Berufserfahrung

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen die Kandidaten oder Kandidatinnen zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Wie viele Jahre davon im entsprechenden Berufsfeld nachgewiesen werden müssen, ist für die einzelnen Berufe unterschiedlich. In der Regel werden zwischen zwei und vier Jahren Erfahrung im gewünschten Beruf verlangt. Teilzeitarbeit wird dem Pensum entsprechend angerechnet.

Sprachkenntnisse

Für das Bestehen der Prüfung sind nicht nur gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2) erforderlich, sondern auch die im Beruf verwendeten Fachausdrücke müssen Ihnen geläufig sein. Sprachniveau-Tests können kostenlos online durchgeführt werden, zum Beispiel unter klubschule.ch. Fremdsprachige Kandidatinnen und Kandidaten können spezielle Deutschkurse belegen. Verschiedene Berufe, vor allem die kaufmännischen, verlangen zudem Kenntnisse in einer zweiten Landessprache oder in Englisch.

Mit oder ohne Arbeitsvertrag

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung wird kein Lehrvertrag benötigt. Ob die Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt der Zulassung berufstätig sein müssen, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Einige Kantone verlangen einen Arbeitsvertrag im entsprechenden Berufsfeld, andere Kantone setzen keine aktuelle Anstellung voraus. Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird eine Arbeits- oder Praktikumsstelle jedoch empfohlen.

Vorgehen

Um einen Berufsabschluss via Abschlussprüfung für Erwachsene zu erlangen, müssen sich die Kandidatinnen und Kandidaten zur Prüfung anmelden, sich vorbereiten und die Prüfung bestehen.

Anmeldung

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung muss das offizielle Gesuchsformular ausgefüllt werden. Dieses ist beim Berufsbildungsamt in Ihrem Wohnkanton erhältlich. Dem Formular sind Fotokopien der Arbeitszeugnisse (und des Zwischenzeugnisses des derzeitigen Arbeitgebers) sowie von bereits erworbenen Diplomen und Zeugnissen beizulegen. Aufgrund der zugestellten Unterlagen entscheidet das kantonale Berufsbildungsamt, ob die Sie zur Abschlussprüfung im angestrebten Beruf zugelassen werden.

Vorbereitung

Es steht Ihnen frei, wie sie sich auf die Abschlussprüfung vorbereiten. Ein Schulbesuch ist nicht zwingend. Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie über berufskundliche und allgemeinbildende Kenntnisse des angestrebten Berufs verfügen. Die genauen praktischen und schulischen Anforderungen sind in der Bildungsverordnungen jeder Grundbildung festgehalten: www.sbfi.admin.ch/bvz.

Es gibt drei Möglichkeiten, um sich die nötigen Kenntnisse anzueignen:

  • Besuch der Berufsfachschule gemeinsam mit den Lernenden
    Der Unterricht findet tagsüber unter der Woche statt. In der Regel ist eine Reduzierung des Arbeitspensums nötig.
  • Vorbereitungskurse für Erwachsene
    Für Berufe, in denen viele Erwachsene den Berufsabschluss erlangen möchten (z.B. im kaufmännischen Bereich oder im Detailhandel), bieten Berufsfachschulen und Privatschulen spezielle Vorbereitungskurse an. Diese Kurse finden mehrheitlich abends und/oder samstags statt.
  • Selbststudium
    Es ist auch möglich, sich im Selbststudium auf die Prüfung vorzubereiten, ohne die Berufsfachschule zu besuchen. Informieren Sie sich bei der Berufsfachschule, welche Lehrmittel Sie benötigen. In diesem Fall ist absolute Selbstdisziplin gefordert.

Prüfung

Die Fächer und die Richtlinien für das Bestehen der Abschlussprüfung, sind in den jeweiligen Verordnungen über die berufliche Grundbildung festgehalten. Nach bestandener Prüfung wird das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ oder Berufsattest EBA verliehen.

Dispensation bei bereits erworbenen Kenntnissen

Personen, welche bereits einen Abschluss mitbringen (z.B. gymnasiale Maturität, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis), können diesen anrechnen lassen. Das Gesuch ist beim Berufsbildungsamt des Wohnkantons zu stellen. Falls Sie bereits über ein EFZ in einem anderen Beruf verfügen, können Sie sich beispielsweise von der Prüfung in Allgemeinbildung dispensieren lassen. Wer über Sprach- oder Informatikzertifikate verfügt, kann ganz oder teilweise von den Prüfungen in diesen Fächern befreit werden.

Beratung und Kosten

Das Berufsbildungsamt des Wohnkantons gibt Auskunft über sämtliche Fragen der Zulassung zur Abschlussprüfung. Es beantwortet auch Fragen zu den Kosten für Anmeldung, Prüfung, Kursbesuch und Material, die je nach Kanton unterschiedlich sind.

Hohe Lernmotivation

Die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung erfordert eine sorgfältige Planung und viel Durchhaltewillen. Für das Privatleben bleibt weniger Zeit. Es ist deshalb wichtig, dass Ihr Umfeld Sie unterstützt.

Arbeitgeber informieren?

Die Vorbereitung und Zulassung zur Abschlussprüfung ist kein Lehrverhältnis. Der Arbeitgeber ist nicht in der Rolle des Berufsbildners und nicht verpflichtet, Sie auszubilden oder zu unterstützen. Sie sind aber auch nicht verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren. Falls die praktische Abschlussprüfung im Betrieb stattfindet, ist eine Absprache nötig. Für den Besuch der Berufsfachschule und der überbetrieblichen Kurse ist es aber empfehlenswert, dies möglichst früh mit dem Arbeitgeber zu besprechen und die Arbeitszeiten und Abwesenheiten zu vereinbaren.



Informationen

Informationen aus den Kantonen

Die folgenden Deutschschweizer Kantone stellen zusätzliche Inhalte zur Verfügung.

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Wappen Kanton Graubünden

Graubünden

Informationen zu den Abschlussprüfungen für Erwachsene

Wer eine fünfjährige Berufserfahrung nachweisen kann, hat die Möglichkeit, zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen zu werden. Dabei wird erwartet, dass die Kenntnisse aus Berufspraxis und Berufskunde den Bildungsvorschriften des Berufes genügen.

Weitere Informationen erteilt die Lehraufsicht Graubünden.

Wappen Kanton Thurgau

Thurgau

Abschlussprüfung für Erwachsene TG

Weitere Informationen zum Berufsabschluss für Erwachsene im Thurgau auf der Website des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung: abb.tg.ch

Wappen Kanton Zürich

Zürich

(mba) Über das Qualifikationsverfahren für Erwachsene erteilt die Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene Auskunft.

berufsberatung.ch