Zulassung zur Pädagogischen Hochschule

In Kürze
  • Das Studium an der Pädagogischen Hochschule setzt grundsätzlich eine Maturität oder einen gleichwertigen Abschluss voraus.
  • Je nach Werdegang und gewünschter Studienrichtung müssen Sie zusätzliche Bedingungen erfüllen.
  • Für Personen mit Berufserfahrung und einem Mindestalter von 27 Jahren ist auch ein Quereinstieg möglich.

Zulassung zum Bachelorstudium 

Für das Bachelorstudium an der Pädagogischen Hochschule brauchen Sie einen der folgenden Abschlüsse. Je nach Abschluss ist die Zulassung direkt oder nach einem Zwischenschritt möglich. Bei einigen Studienrichtungen müssen Sie zudem Arbeitserfahrung in einem bestimmten Berufsfeld nachweisen und/oder eine Eignungsabklärung bestehen.

Bisheriger Abschluss

Je nach Werdegang und gewünschter Studienrichtung müssen Sie auch die folgenden Bedingungen erfüllen.

Zusätzliche Bedingungen

Quereinstieg als Lehrperson

Wenn Sie mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens drei Jahre Berufserfahrung mitbringen, steht Ihnen auch der Quereinstieg offen. Als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger profitieren Sie je nach Hochschule von einem reduzierten Studium und speziellen Programmen. Der Quereinstieg an Pädagogischen Hochschulen ist nur für die Studienrichtungen Unterricht Vorschulstufe, Primarstufe und Unterricht Sekundarstufe 1 möglich.

Masterstudium

Für das Masterstudium an der Pädagogischen Hochschule brauchen Sie grundsätzlich einen passenden Bachelorabschluss oder ein anerkanntes Lehrdiplom. Je nach Hochschule und Studienrichtung hängt die Zulassung auch von Ihrer Arbeitserfahrung und von weiteren Bedingungen ab.

Übertritt von FH, UNI oder ETH

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch mit einem Bachelorabschluss einer Fachhochschule, Universität oder ETH ein Masterstudium an der Pädagogischen Hochschule absolvieren. 

Entscheidend ist, inwieweit Ihr Bachelorabschluss mit dem Bachelorabschluss einer Pädagogischen Hochschule fachlich übereinstimmt. Häufig müssen Sie Zusatzleistungen erbringen, damit die Abschlüsse gleichwertig sind. Typische Zusatzleistungen umfassen Vorlesungen, Kurse oder Praktika. 

Die sogenannte Konkordanzliste regelt, bei welchen Studienrichtungen ein Übertritt möglich ist. Welche Zusatzleistungen es braucht, legen die Hochschulen im Einzelfall fest.

Unser Tipp

Für genauere Informationen wenden Sie sich direkt an die Pädagogischen Hochschulen.

Weitere Infos

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