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Lehre - und dann?

Nach der Berufslehre gibt es verschiedene Möglichkeiten: Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit, Weiterbildung, Auslandsaufenthalt oder Militär- und Zivildienst.

Eine Stelle finden

Nach der Berufslehre gehen die meisten Absolventinnen und Absolventen dem erlernten Beruf nach.

Weiterarbeiten im Lehrbetrieb

Es empfiehlt sich, im Lehrbetrieb rechtzeitig abzuklären, ob eine Weiterbeschäftigung nach der Lehre – falls erwünscht – möglich ist. Für die Arbeitgeber besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung.
Das Lehrverhältnis endet mit dem im Lehrvertrag festgelegten Datum. Eine Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb kann in Form einer festen Anstellung (Arbeitsvertrag) oder als temporärer Einsatz im Sinne einer Überbrückung bis zum nächsten Laufbahnschritt angestrebt werden (z.B. Auslandaufenthalt, Weiterbildung oder Anstellung in anderem Betrieb).

In einem anderen Betrieb

Bei der Suche nach einer Stelle in einem anderen Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten: sich auf Stellenanzeigen im Internet oder in Zeitungen bewerben, Spontanbewerbungen versenden, das persönliche Kontaktnetz nutzen, ein Stellenvermittlungsbüro beauftragen usw. Weitere Informationen: Stellensuche.

Meldung der Arbeitslosigkeit

Keinen Job gefunden? In diesem Fall lohnt sich die Meldung der Arbeitslosigkeit beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV. Weitere Informationen: Erwerbslos.

Sich selbständig machen

Selbstständig arbeiten, Freiberufler oder Unternehmer werden: diese Möglichkeit besteht für diejenigen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, ein eigenes Unternehmen gründen oder das Familienunternehmen übernehmen wollen. Weitere Informationen: Sich selbständig machen.

Weiterbildung

Nach einer Berufslehre gibt es verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, um sein berufliches Fachwissen zu vertiefen oder neue Kompetenzen zu erwerben.

Zweitlehre

Im Anschluss an ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) kann eine zwei- oder dreijährige zusätzliche Ausbildung absolviert werden, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) in der Branche zu erlangen. Weitere Informationen: Weiterführende EFZ nach einem EBA.

Nach einem EFZ kann eine Zweitlehre zur Erweiterung der eigenen Kompetenzen absolviert werden. In bestimmten Fällen kann die Dauer der Lehre verkürzt werden. Weitere Informationen: Verkürzte Lehre.

Berufsmaturität nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM2)

Die Berufsmaturität ist eine ergänzende Allgemeinbildung, die ein Studium an einer Fachhochschule oder über die Passerelle an einer Universitären Hochschule ermöglicht. Weitere Informationen: Berufsmaturität und Ergänzungsprüfung Passerelle 'Berufsmaturität, Fachmaturität - Universitäre Hochschulen'.

Höhere Berufsbildung

Die Höhere Berufsbildung umfasst die Höheren Fachschulen HF und die eidgenössischen Prüfungen "Berufsprüfung BP" und "Höhere Fachprüfung HFP". Sie richtet sich an Berufsleute mit einem EFZ und einigen Jahren Berufserfahrung, die ihr Fachwissen vertiefen und spezialisieren möchten. In der Regel übernehmen die Absolventinnen und Absolventen nach der Ausbildung leitende oder spezialisierte Funktionen. Weitere Informationen: Höhere Berufsbildung.

Weiterbildung

Gleichzeitig zu einer Erwerbstätigkeit bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die eigenen Kenntnisse zu vervollständigen oder weiterzuentwickeln. Weitere Informationen: Weiterbildung - Kurse, Lehrgänge.

Ins Ausland

Nach der Berufslehre im Ausland eine Sprache lernen, sich weiterbilden oder arbeiten ist eine bereichernde Erfahrung. Weitere Informationen: Fremdsprachen lernen, Sprachaufenthalte, Auslandsaufenthalte und Ins Ausland.

Militär-, Zivildienst

Militärdienst

Nach der beruflichen Grundbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten, um den Militärdienst zu absolvieren. Auch eine Laufbahn in der Schweizer Armee ist möglich. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Schweizer Armee: armee.ch.

Zivildienst

Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst für Stellungspflichtige, welche aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können. In der Regel dauert er 1,5-mal so lange wie die (noch zu leistende) Militärdienstzeit. Eine zivildienstwillige Person muss am Orientierungstag und den Rekrutierungstagen teilgenommen haben und während letzteren militärdiensttauglich erklärt worden sein. Erst dann kann ein Gesuch zur Zivildienstzulassung gestellt werden mit der Erklärung, dass ein Gewissenskonflikt vorliegt und der Gesuchsteller bereit ist, Zivildienst nach Zivildienstgesetz zu leisten.

Das offizielle Formular für ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst kann bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst angefordert werden. Weitere Informationen: www.zivi.admin.ch.



Informationen

Informationen aus den Kantonen

Die folgenden Deutschschweizer Kantone stellen zusätzliche Inhalte zur Verfügung.

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Graubünden

Möglichkeiten nach der beruflichen Grundbildung

Sich für den nächsten Laufbahnschritt zu entscheiden, ist ein Prozess, der Zeit braucht. Eine erste Übersicht über die Weiterbildungsmöglichkeiten bietet das folgende Merkblatt:

Wappen Kanton St. Gallen

St. Gallen

Wappen Kanton Thurgau

Thurgau

Laufbahn-Input

Persönliche Informationsgespräche in den drei BIZ im Thurgau. Jeden Donnerstag von 16.00 bis 19.00 Uhr, kostenlos nach telefonischer Anmeldung. Dauer etwa 20 Minuten. Geeignet auch für Fragen zu den Möglichkeiten nach der Lehre. Mehr Informationen auf der Website der Berufs- und Studienberatung Thurgau: abb.tg.ch > Berufs- und Studienberatung > Laufbahn und Karriere

Wappen Kanton Zürich

Zürich

Wie weiter nach der Lehre?

(prs) Die Webseite Wie weiter nach der Berufslehre gibt Anregungen, sich über die berufliche Zukunft Gedanken zu machen. Eine Vielfalt von Informations- und Kontaktmöglichkeiten wird aufgezeigt.

berufsberatung.ch