Fachhochschulen FH
Auch wenn die formalen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, werden für verschiedene Studienrichtungen zusätzliche Aufnahmeverfahren durchgeführt.
Zwingend sind Eignungsabklärungen in der Regel für alle Studiengänge in den künstlerischen und sozialen Studienrichtungen, ebenso für Studien in den Bereichen Gesundheit und Sport.
Detaillierte Informationen zu den Aufnahmeverfahren finden sich auf den Websites der einzelnen Fachhochschulen.
Pädagogische Hochschulen PH
Je nach Anzahl der Anmeldungen und den jeweiligen Aufnahmekapazitäten, insbesondere auch hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze, können vereinzelt auch bei den Pädagogischen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen nötig werden. Die Selektionskriterien werden durch die PH festgelegt, bei denen auch die entsprechenden Informationen zu finden sind.
Die meisten Pädagogischen Hochschulen prüfen die Eignung für den Lehrberuf im Rahmen der studienintegrierten Praktika. Einzelne Ausbildungsinstitutionen klären die Berufseignung hingegen bereits vor dem Studienbeginn oder vor dem ersten Praktikum, z.B. mit einem Assessment.
Universitäre Hochschulen UH
An der Mehrzahl der Schweizer Universitäten unterliegen die medizinischen Studiengänge (Humanmedizin inklusive Chiropraktik, Zahn- und Veterinärmedizin) sowie Sport- und Bewegungswissenschaften einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus/Eignungstest), die bei Kapazitätsengpässen zum Tragen kommt.
Medizin
Die Aufnahmekapazitäten für das Medizinstudium werden jährlich gesamtschweizerisch neu festgelegt. Der Numerus clausus wird aktiv, sobald die Zahl der Anmeldungen 120% der verfügbaren Studienplätze übersteigt.
In diesem Fall wird an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich-St.Gallen), an der ETH Zürich sowie der Università della Svizzera italiana nach der Anmeldung zum Studium ein selektiver Eignungstest (EMS) durchgeführt.
In Neuenburg sind alle Studienanwärter/innen ohne Test zugelassen. Allerdings kann dort nur das 1. Studienjahr absolviert werden. Erfolgreiche Studierende setzen ihr Studium anschliessend in Genf oder in Lausanne fort. An diesen beiden Hochschulen werden alle Studieninteressierten ohne Test aufgenommen. Die Selektion erfolgt hier durch Prüfungen am Ende des ersten und zweiten Studienjahres.
Anmeldefrist für alle medizinischen Studiengänge an allen Schweizer Hochschulen ist der 15. Februar, die elektronische Anmeldung erfolgt über swissuniversities.ch.
Pflegewissenschaft
Das von der Universität Basel angebotene Masterstudium in Pflegewissenschaft (Master of Science in Nursing) steht ausschliesslich Personen mit einer anerkannten Ausbildung in der Pflege oder als Hebamme (Diplom oder Bachelor einer anerkannten Hochschule im Umfang von 180 ECTS) offen. Sollte es aufgrund der Anzahl Anmeldungen erforderlich sein, den Zugang zum Masterstudium einzuschränken, wird ein Aufnahmeverfahren eingeleitet.
Sport- und Bewegungswissenschaften
An der Universität Basel wird die Aufnahmekapazität für Studienanfänger/innen im Bachelor-Studiengang jährlich festgelegt. Wird diese Kapazität aufgrund der eingereichten Anmeldungen überschritten, müssen alle Bewerberinnen und Bewerber eine sportpraktische Aufnahmeprüfung absolvieren.
An der Universität Bern werden, falls die Anmeldezahl die vorhandenen Kapazitäten übersteigt, die Bewerber/innen für das Fach Sportwissenschaft im Major oder Minor (60 ECTS) zu einer Eignungsprüfung aufgeboten. Der Eignungstest besteht aus einem sportpraktischen sowie einem kognitiven Teil.
Alle Studienanwärter/innen, die das Fach Sport- und Bewegungswissenschaften an der Universität Freiburg belegen wollen, müssen einen Test der körperlichen und motorischen Fähigkeiten absolvieren sowie ein Arztzeugnis zu ihrem Gesundheitszustand einreichen.
Ebenso führen die Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg einen Eignungstest durch. Auskünfte erteilen die zuständigen Institute.
Anmeldefrist für die sportwissenschaftlichen Studiengänge der Universitäten Basel und Bern ist der 15. Februar, für die Universität Freiburg der 30. April.
Übersetzen und Dolmetschen
Für den Bachelorstudiengang "Mehrsprachige Kommunikation" praktiziert die Faculté de traduction et d’interprétation (FTI) in Genf ein Zulassungsverfahren, das auf den drei gewählten Sprachen basiert. Es testet die Beherrschung der Muttersprache und die Kompetenzen in den beiden anderen Sprachen. Die Prüfung findet im April statt. Die Anmeldung für die Aufnahmeprüfung der FTI ist von Mitte Januar bis Ende Februar möglich. Die parallele Anmeldung an der Universität Genf muss vor dem 30. April eingereicht werden.
Alternativen bereithalten
Wer bei Nichtbestehen des Zulassungstests ein anderes Studienfach wählen möchte, kann sich bei der Mehrzahl der Universitäten für fast alle Studiengänge bis Ende Juli oder August verspätet immatrikulieren bzw. anmelden. Eine fristgerechte Voranmeldung bis 30. April verlangen hingegen die Universitäten St. Gallen, Genf sowie die Eidgenössisch Technische Hochschule in Lausanne.
Für die Studiengänge Sportwissenschaften (an allen anbietenden Universitäten, siehe weiter oben) und die Studiengänge Biomedizinische Wissenschaften, Heilpädagogik sowie Logopädie an der Uni Freiburg sind ebenfalls fristgerechte Voranmeldungen – und damit Doppelanmeldungen – bis 15. Februar bzw. 30. April nötig.