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Sich ausbilden in der Schweiz: Vorgehen

Wer zu Ausbildungszwecken in die Schweiz einreisen möchte, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet die gewählte Bildungseinrichtung.

Einreise in die Schweiz

Um in die Schweiz einzureisen und sich hier auszubilden, wird unter anderem Folgendes benötigt:

  • ein gültiges und in der Schweiz anerkanntes Reisedokument (Pass, Identitätskarte, etc.)
  • je nach Staatsangehörigkeit ein Visum: siehe Website des Staatssekretariats für Migration SEM, sem.admin.ch
  • genügend finanzielle Mittel, um den Lebensunterhalt in der Schweiz zu bestreiten
  • Kranken- und Unfallversicherung, die alle Risiken abdeckt
  • eine Aufenthaltsbewilligung
  • Einschreibebestätigung einer anerkannten Schweizer Bildungseinrichtung

Bedingungen je nach Nationalität

Für die Aufenthaltsbewilligungen macht die Schweiz eine Unterscheidung zwischen den Staatsangehörigen der EU/EFTA-Staaten und den Staatsangehörigen aus Drittstaaten.

Aufenthaltsbewilligung

Wenn der Aufenthalt weniger als drei Monate dauert und während dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird, ist keine Aufenthaltsbewilligung nötig. Andernfalls ist es nötig, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Der Antrag muss in jenem Kanton gestellt werden, in dem sich die/der Einreisende niederlässt. Eine Liste der kantonalen Migrationsbehörden ist verfügbar auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM, sem.admin.ch.

Für Studierende ist die ausgestellte Aufenthaltsbewilligung für die Dauer ihrer Ausbildung gültig, sofern diese weniger als ein Jahr beträgt, oder für ein Jahr mit jährlicher Verlängerung bis zum Ende des Studiums. Weitere Informationen: PDF-Dokument "Aufenthalt in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit" vom Staatssekretariat für Migration SEM [PDF, 31 KB].

Sonderfall: Nebenwerbstätigkeit

Ausländischen Studierenden kann eine Nebenerwerbstätigkeit bewilligt werden, wenn die Ausbildung der Hauptzweck des Aufenthaltes bleibt. Während des Semesters darf die Erwerbstätigkeit nicht mehr als 15 Wochenstunden umfassen. Allenfalls ist der Nebenerwerb erst ab einer Wartefrist von sechs Monaten möglich.

Zulassung zur Ausbildung

Unter welchen Voraussetzungen jemand für die Ausbildung zugelassen wird, entscheidet jede Bildungseinrichtung autonom. Es ist ratsam, sich direkt bei den Institutionen zu erkunden.

Es gibt keine Möglichkeit, ausländische Vorbildungsausweise (Maturitätszeugnisse, Reifezeugnisse) auf Bundesebene anerkennen zu lassen.

Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz eine berufliche Grundbildung (Lehre) absolvieren wollen, finden weitere Informationen im Merkblatt "Migration" von berufsbildung.ch [PDF, 513 KB] sowie auf der Seite Arbeiten in der Schweiz.

Weitere Informationen für ausländische Staatsangehörige, die ein Studium in der Schweiz beabsichtigen:

Auslandsschweizerinnen und -schweizer

Auslandsschweizerinnen und -schweizer sowie Personen, die an einer Schweizer Schule im Ausland ausgebildet wurden und eine Ausbildung in der Schweiz absolvieren möchten, können von Fernberatungen mit Fachleuten der Berufsberatung profitieren. Weitere Informationen: educationsuisse, educationsuisse.ch.

Lehre in der Schweiz absolvieren



Informationen

Informationen aus den Kantonen

Die folgenden Deutschschweizer Kantone stellen zusätzliche Inhalte zur Verfügung.

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Wappen Kanton Bern

Bern

Ausbildung allgemein

Volksschule

Brückenangebote

Berufsbildung

Wappen Kanton Graubünden

Graubünden

Allgemeine Informationen zur Integration

Die Fachstelle Integration ist kantonale Anlaufstelle für Integrationsfragen im Migrationsbereich. Sie steuert und koordiniert die Integration auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Deutsch für Fremdsprachige

Wappen Kanton Zürich

Zürich

Beratung für Migrantinnen und Migranten

(bwa) Die Berufsberatung des Kantons Zürich stellt für Migrantinnen und Migranten diverse Angebote bereit. In einer Einzelberatung können Fragen zur Berufs- oder Ausbildungswahl bzw. Fragen im Zusammenhang mit Weiterbildungs- oder Neuorientierungswünschen mit Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -beratern geklärt werden. Für die persönliche Einzelberatung ist eine Anmeldung beim regionalen biz (Berufsinformationszentrum) erforderlich.

Weitere Informationen sind zu finden unter Neu in der Schweiz

Links zu Ausbildungen, Weiterbildungen, Lehrgängen, Coaching-, Mentoring- und Arbeitsintegrationsprogramme speziell für Migrantinnen und Migranten können der Linkliste für Migrantinnen und Migranten [PDF, 69 KB] entnommen werden.

Integrationsvorlehre im Kanton Zürich

Die Integrationsvorlehre richtet sich im Kanton Zürich an anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und an spätzugewanderte Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten im Alter von 18 - 40 Jahren, die noch über keinen SEK-II-Abschluss verfügen.

Weitere Informationen sind zu finden unter Bildungsangebote Migration

Deutsch als Zweitsprache

Sprache als Möglichkeit zur Integration. Wenn fremdsprachige Frauen und Männer in der Deutschschweiz am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen, kommen sie nicht darum herum, sich dafür die nötigen Sprachkenntnisse anzueignen, sei es für Kontakte mit den Behörden, mit Schulen oder im Spital. Auch im Beruf hat bessere Chancen, wer Deutsch sprechen und schreiben kann. Das folgende Dokument liefert einen Überblick über das Angebot im Kanton Zürich:

Deutschkurse in der Stadt Zürich können in der Deutschkursdatenbank gesucht werden.

berufsberatung.ch