Anerkennung gleichwertiger Vorbildung oder Erfahrung
Bestimmte Voraussetzungen zur Zulassung zur Berufsprüfung oder zur Höheren Fachprüfung können über eine Gleichwertigkeitsbeurteilung erfüllt werden. Die Gleichwertigkeitsbeurteilung lässt sich in der Regel auf die Vorbildung oder den erforderlichen Modulabschlüssen anwenden.
Die Anerkennung einer gleichwertigen Vorbildung betrifft beispielsweise Personen mit einem ausländischen Diplom. Sie beantragen für ihr ausländisches Diplom eine Anerkennung, welche die Gleichwertigkeit mit einem schweizerischen Abschluss ausweist.
Weitere Informationen: Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz
Einige Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen verlangen zur Zulassung festgelegte Modulabschlüsse. Die Modulabschlüsse können in Vorbereitungskursen abgelegt oder mittels einer Gleichwertigkeitsbestätigung erlangt werden.
Auskünfte erteilen die zuständige Trägerschaft bzw. die Berufsverbände der entsprechenden Berufsprüfung oder Höheren Fachprüfung.
Weitere Informationen: Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP kurz erklärt
Zulassung ohne vorgängigen Abschluss
Einige Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen stehen auch Berufsleuten mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis offen, selbst wenn sie keine Grundbildung (Lehre, Maturität, altrechtliche oder ausländische Ausbildung) abgeschlossen haben. Diese Prüfungen sind nachfolgend aufgelistet. Zusätzliche Zulassungsbedingungen sind möglich.
Die Angaben zur Zulassung finden sich in den entsprechenden Berufsinformationen unter "Voraussetzung", respektive in der rechten Kontextspalte unter "Gesetzliche Grundlagen".
Berufsprüfungen BP
A - D
F - H
-
Fachmann/-frau Badeanlagen BP
- Fachmann/-frau für Entsorgungsanlagen BP
- Fachmann/-frau für Wärmesysteme BP
- Fachmann/-frau im Finanz- und Rechnungswesen BP
- Fachmann/-frau Systemdecken BP
- Fachmann/-frau Unternehmensführung KMU BP
- Finanzplaner/in BP
- Führungsfachmann/-frau BP
- Handwerker/in in der Denkmalpflege BP
- Human Präparator/in BP
I - M
R - S