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Möglichkeiten in der höheren Berufsbildung

Anderweitige Vorbildung oder Praxiserfahrung kann zur Zulassung zu einer Berufsprüfung BP, Höheren Fachprüfung HFP angerechnet werden oder ermöglicht eine direkte Zulassung.

Anerkennung gleichwertiger Vorbildung oder Erfahrung

Bestimmte Voraussetzungen zur Zulassung zur Berufsprüfung oder zur Höheren Fachprüfung können über eine Gleichwertigkeitsbeurteilung erfüllt werden. Die Gleichwertigkeitsbeurteilung lässt sich in der Regel auf die Vorbildung oder den erforderlichen Modulabschlüssen anwenden.

Die Anerkennung einer gleichwertigen Vorbildung betrifft beispielsweise Personen mit einem ausländischen Diplom. Sie beantragen für ihr ausländisches Diplom eine Anerkennung, welche die Gleichwertigkeit mit einem schweizerischen Abschluss ausweist.
Weitere Informationen: Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz

Einige Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen verlangen zur Zulassung festgelegte Modulabschlüsse. Die Modulabschlüsse können in Vorbereitungskursen abgelegt oder mittels einer Gleichwertigkeitsbestätigung erlangt werden.

Auskünfte erteilen die zuständige Trägerschaft bzw. die Berufsverbände der entsprechenden Berufsprüfung oder Höheren Fachprüfung.

Weitere Informationen: Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP kurz erklärt

Zulassung ohne vorgängigen Abschluss

Einige Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen stehen auch Berufsleuten mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis offen, selbst wenn sie keine Grundbildung (Lehre, Maturität, altrechtliche oder ausländische Ausbildung) abgeschlossen haben. Diese Prüfungen sind nachfolgend aufgelistet. Zusätzliche Zulassungsbedingungen sind möglich.

Die Angaben zur Zulassung finden sich in den entsprechenden Berufsinformationen unter "Voraussetzung", respektive in der rechten Kontextspalte unter "Gesetzliche Grundlagen".

Berufsprüfungen BP


Höhere Fachprüfungen



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