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Studienabschlüsse: Bachelor, Master, Doktorat

Das Studiensystem der Universitären Hochschulen besteht aus den drei Stufen Bachelor, Master und Doktorat (PhD). Die Fachhochschulen sowie die Pädagogischen Hochschulen kennen das Bachelor- und Masterstudium, nicht jedoch die Doktoratsstufe.

Bachelorstudium

Der Bachelor ist der erste Hochschulabschluss, dauert drei Jahre und umfasst 180 ECTS (Kreditpunkte). Je nach Hochschule und Studienrichtung kann diese Regelstudienzeit verlängert werden.

Bachelorstudiengänge an Universitären Hochschulen vermitteln die grundlegende wissenschaftliche Bildung im jeweiligen Studienfach. Im Unterschied dazu ist der Fachhochschul-Bachelor in der Regel berufsqualifizierend und gleichzeitig Regelabschluss des Studiums an einer Fachhochschule.

Die Zulassung zu einem Bachelor-Studium an Universität oder ETH verlangt einen schweizerisch anerkannten gymnasialen Maturitätsausweis oder ein als gleichwertig angesehenes Abschlusszeugnis (Zulassung Universitäre Hochschulen UH).
Das Bachelor-Studium an einer Fachhochschule setzt eine Berufsmaturität voraus oder eine gymnasiale Matura und oftmals zusätzlich eine einjährige Arbeitswelterfahrung.

Abschlüsse

Bachelorabschlüsse werden ausschliesslich von Hochschulen (Universitäre Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) verliehen.
Folgende Bachelorgrade werden von allen Schweizer Hochschulen vergeben:

  • BA (Bachelor of Arts):
    Geisteswissenschaften, Künste, Studiengänge im Bereich Unterricht, z.T. Sozialwissenschaften
  • BSc (Bachelor of Science):
    Naturwissenschaften, Wirtschaft, Gesundheit, z.T. Sozialwissenschaften

Folgende Bachelorgrade werden von einzelnen universitären Fakultäten vergeben:

  • BEng (Bachelor of Engineering)
  • BLaw (Bachelor of Law)
  • BMed (Bachelor of Medicine)
  • B Dent Med (Bachelor of Dental Medicine)
  • B Vet Med (Bachelor of Veterinary Medicine)
  • BTh (Bachelor of Theology)

Masterstudium

Das Masterstudium ist die zweite Studienstufe und zielt auf eine Vertiefung und fachliche Spezialisierung des vorangegangenen Bachelorstudiums. Je nach Studiengang umfasst das Masterstudium 90 oder 120 Kreditpunkte und dauert mindestens eineinhalb bis zwei Jahre. Ausnahmen bilden die Masterstudiengänge in Humanmedizin und Chiropraktik, welche 180 ECTS umfassen und drei Jahre dauern.

Direkt zugelassen wird, wer ein schweizerisches Bachelor-Diplom des gleichen Hochschultyps vorweisen kann und in der gleichen Studienrichtung weiterstudieren will (gilt für Fachhochschulen nur bedingt). In allen anderen Fällen kann die Zulassung vom Nachweis weiterer Kenntnisse durch zusätzliche Kreditpunkte abhängig gemacht werden.
Weitere Informationen: Zulassung Hochschulstudiengänge

An den Universitären Hochschulen und in einigen Fachhochschulrichtungen ist der Masterabschluss die Regel. Die Studienzeit für ein Masterstudium beträgt meist drei oder vier Semester. Bei einem Teilzeitstudium kann sie sich entsprechend verlängern.

Konsekutive, nicht-konsekutive und spezialisierte Masterstudien

Die hier beschriebenen Studiengänge werden, im Gegensatz zu den so genannten Weiterbildungsmaster oder Master of Advanced Studies MAS, als grundständige Masterstudiengänge bezeichnet. Es bestehen folgende Varianten:

  • Die konsekutiven Masterstudiengänge schliessen inhaltlich direkt an ein Bachelorprogramm an, indem sie das fachliche Wissen oder einen Teil davon vertiefen und evtl. erweitern (Beispiel: Bachelor Volkswirtschaftslehre > Master Volkswirtschaftslehre). An Universitären Hochschulen erfolgt der Übertritt in ein konsekutives Masterstudium in der entsprechenden Fachrichtung ohne zusätzliche Anforderungen. Die Masterstudiengänge der Fachhochschulen hingegen sind oft nur für Absolventinnen und Absolventen mit gutem oder sehr gutem Bachelorabschluss zugänglich.
  • Nicht-konsekutive Masterstudiengänge knüpfen inhaltlich nicht unmittelbar an ein bestimmtes Bachelorstudium an. Sie sind eigenständige, oft interdisziplinäre Studiengänge mit thematischem Schwerpunkt, zu denen man mit unterschiedlichen Bachelorabschlüssen ohne zusätzliche Anforderungen zugelassen wird (Beispiel: Bachelor Volkswirtschaftslehre > Master Europastudien).
  • Spezialisierte Masterstudiengänge sind nicht-konsekutive Studiengänge, für welche zusätzliche, für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen gestellt werden bzw. Selektionsverfahren bestehen. Die Platzzahl ist meist beschränkt (Beispiel: Bachelor Volkswirtschaftslehre > Master Klimawissenschaft).
  • Joint Master sind spezialisierte Masterstudiengänge, die in Zusammenarbeit mit anderen, oft ausländischen Hochschulen angeboten werden.

Nicht mit diesen sogenannt grundständigen Masterstudiengängen der zweiten Studienstufe zu verwechseln sind die Weiterbildungsmaster: Mit den Master of Advanced Studies MAS (bzw. MBA, EMBA) im Umfang von mindestens 60 ECTS-Kreditpunkten bieten die Hochschulen einen eidgenössisch anerkannten Weiterbildungsabschluss an. MAS-Studiengänge sind meist berufsbegleitend konzipiert und nicht subventioniert. Sie berechtigen nicht zur Zulassung zu einem Doktoratsstudium.
Weitere Informationen: Weiterbildungsabschlüsse an Hochschulen: CAS, DAS, MAS

Mastergrade

Akademische Mastergrade werden ausschliesslich von Hochschulen verliehen.
In der Schweiz werden folgende Mastergrade vergeben:

  • MA (Master of Arts):
    Geisteswissenschaften, Künste, Studiengänge im Bereich Unterricht, z.T. Sozialwissenschaften
  • MSc (Master of Science):
    Naturwissenschaften, Wirtschaft, Gesundheit, z.T. Sozialwissenschaften

Einzelne universitäre Fakultäten vergeben zudem folgende Mastergrade:

  • MEng (Master of Engineering)
  • MLaw (Master of Law)
  • MMed (Master of Medicine)
  • M Chiro Med (Master of Chiropractic Medicine)
  • M Dent Med (Master of Dental Medicine)
  • M Vet Med (Master of Veterinary Medicine)
  • MTh (Master of Theology)

Doktorat

Der Doktor (bei nicht-medizinischen Studienrichtungen auch PhD) ist ein weiterer akademischer Grad nach dem Master. Er darf ausschliesslich von Universitären Hochschulen vergeben werden. Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen sind nicht berechtigt, eine Doktoratsstufe anzubieten, weshalb einige mit in- und ausländischen Universitäten kooperieren.

Die Zulassung zum Doktorat liegt in der autonomen Verantwortung der Universitäten und erfolgt immer sur dossier aufgrund individueller Qualifikationen. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Masterabschluss einer Universitären Hochschule mit guten Noten. Bei hinreichender wissenschaftlicher Qualifikation ist der Zugang aber auch mit einem Masterabschluss eines anderen Hochschultyps möglich.

Für das Doktorat wird ein eigenständiges Forschungsprojekt durchgeführt und in der sogenannten Dissertation dokumentiert. Wie viel Zeit die Dissertation in Anspruch nimmt, ist von Fach zu Fach und individuell verschieden (ein bis fünf und mehr Jahre). Die Promotion ist die Verleihung eines Doktortitels. Für eine Laufbahn in Forschung und Wissenschaft ist das Doktorat unerlässlich. In den Naturwissenschaften folgt oft ein Post-doc-Studium im Ausland.

Lizentiat und Diplom

In der Schweiz wurde ab 2001/2002 die Bologna-Deklaration umgesetzt. Seither ersetzen das Bachelor- und das Masterstudium zusammen das zuvor einstufige universitäre Lizentiats- respektive Diplomstudium. Die ehemaligen Universitätsabschlüsse Lizentiat und Diplom sind einem Masterabschluss folglich gleichwertig.
Je nach Fachrichtung und teilweise Universität wurden verschiedene Lizentiatstitel verliehen wie lic. phil., lic. iur., lic. nat., lic. oec., lic. rer. pol. und weitere. Diplome wurden vornehmlich von naturwissenschaftlich-technisch ausgerichteten Hochschulen vergeben, z.B. Dipl. Natw., Dipl. Math., Dipl. Chem., Dipl. Arch., Dipl. Bau-Ing., Dipl. Masch.-Ing., Dipl. El.-Ing. etc.



Informationen

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Zürich

(cho) Das folgende Merkblatt zeigt die verschiedenen – auch beruflichen –  Möglichkeiten auf, die nach einem Bachelorabschluss offenstehen:
Wie weiter nach dem Bachelor? [PDF,  342 KB]

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