Grundsätze und Richtlinien
Die auf diesem Portal erfassten Ausbildungsangebote werden in einer Datenbank unter der Verantwortung des SDBB gesammelt und von Mitarbeitenden der kantonalen Beratungsdienste bewirtschaftet.
Neutralität
Die im Portal eingegebenen Aus- und Weiterbildungsangebote erfüllen die vom SDBB festgelegten Kriterien (siehe unten). Die Aufnahme eines Angebots kostet nichts. Bildungsinstitutionen können auch nicht dafür bezahlen, dass ihre Angebote auf dem Portal aufgeführt werden. Die Aufnahme eines Angebots bedeutet nicht, dass das SDBB eine Ausbildung empfiehlt oder die Qualität des Unterrichts garantiert.
Die Aus- und Weiterbildungsangebote werden gemäss der offiziellen Diplom-Terminologie von SBFI, swissuniversities und BFS aufgeführt, auch wenn die Bildungseinrichtungen selbst leicht unterschiedliche Titel verwenden. Dies erleichtert das Vergleichen der Angebote.
Aktualität der Angebote
Alle Schulungsangebote werden mindestens einmal jährlich aktualisiert.
Vollständigkeit
Die Vollständigkeit wird für Angebote angestrebt, die den Aufnahmekriterien entsprechen. Aus Kapazitätsgründen behalten sich die Mitarbeitenden der kantonalen Beratungsdienste das Recht vor, die Eingabe bestimmter Angebote mit geringerer Priorität zu verweigern oder zu verschieben. Es können auch Eingaben gruppiert oder Texte verdichtet werden. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Datenbank besteht nicht.
Aufnahmekriterien
Damit ein Ausbildungsangebot auf berufsberatung.ch eingetragen werden kann, muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Die Ausbildung wird auf Bundes- oder Kantonsebene anerkannt.
- Die Ausbildung ist berufsqualifizierend, d.h. sie ermöglicht es, eine berufliche Tätigkeit qualifizierter auszuüben. Der Erwerb von Kenntnissen sowie die Eignung der Person für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Tätigkeit wird durch ein Diplom, ein Zertifikat oder eine Kursbestätigung nachgewiesen.
- Die Ausbildung muss in direktem Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit stehen.
Zusätzlich müssen alle Bedingungen erfüllt sein:
- Die Ausbildungsstätte und der Ort der angebotenen Kurse befinden sich in der Schweiz. Dies gilt nicht für Sprachaufenthalte im Ausland. Institutionen, die Sprachaufenthalte organisieren, müssen jedoch ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Schweiz haben.
- Die Ausbildung muss mindestens 2 Tage dauern (Ausnahme: Ausbildung zur Entwicklung der Grundfertigkeiten).
- Das Kursangebot legt verbindliche Lernziele für alle Teilnehmenden fest.
Die oben genannten Kriterien gelten auch für zielgruppenspezifische Bildungsangebote wie beispielsweise Migrant/innen, 50+ etc.
Folgende Angebote sind ausgeschlossen:
- Interne Weiterbildungsangebote, die Mitarbeitenden eines Unternehmens oder einer Organisation vorbehalten sind, sofern sie nicht zu einer anerkannten beruflichen Qualifikation führen.
- Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Hobby und Freizeit oder persönliche Weiterentwicklung. Dazu zählen auch Kompetenznachweise, Kurse zur Verbesserung des Selbstwertgefühls oder Stressmanagement.
- Lernstützkurse innerhalb der Sekundarstufe I und II.
- Vorbereitung auf die BM 1 – ausser, wenn die Vorbereitung im Rahmen einer schulisch organisierten Grundbildung erfolgt (z.B. in einer Handelsmittelschule).
- Spezifische Schulungsangebote im Rahmen der Wiedereingliederungsmaßnahmen der Invalidenversicherung (IV).
Priorisierung
Die Eingabe und Beschreibung der Schulungsangebote erfolgt mehr oder weniger detailliert in folgender Reihenfolge:
Priorität 1
- Akkreditierte Hochschulen (gemäss Swissuniversities): Bachelor, Master
- Höhere Berufsbildung: höhere Fachschulen, eidgenössische Fachausweise und Diplome
Priorität 2
- Sekundarstufe II
- MAS, DAS, CAS
Priorität 3
- Weiterbildungskurse (einschliesslich Sprachkurse)
- Angebote zur Förderung der Grundkompetenzen
Weiterbildung: Kurse und Lehrgänge
Die Ausbildungsdatenbank unterscheidet zwischen "Kursen" und "Lehrgängen".
"Kurse" sind Angebote, die zwischen 2 und 10 Tagen dauern und weniger als 10 ECTS-Punkte (weniger als 200 Stunden oder weniger als 20 Arbeitstage) umfassen.
"Lehrgänge" sind Kurse, die mehr als 10 Tage dauern und mehr als 10 ECTS-Punkte umfassen (mehr als 200 Stunden oder mehr als 20 Arbeitstage).
Kontakt
Qualität und Aktualisierung der Daten basieren auf der Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern. Um Angebote zu melden oder zu korrigieren, können Bildungseinrichtungen eine Anfrage über das Kontaktformular senden.