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Reguläre berufliche Grundbildung

Erwachsene, die ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) erlangen möchten, können in einem Lehrbetrieb eine reguläre Berufslehre absolvieren.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind je nach Beruf und Schule unterschiedlich. Informationen finden sich in der Rubrik "Voraussetzung" des angestrebten Berufs auf der Seite Berufe suchen oder direkt bei den Lehrbetrieben.

Unternehmen, welche unter dem Fachkräftemangel leiden, unterstützen vermehrt auch Erwachsene, eine reguläre Berufslehre zu absolvieren: Spitäler, Altersheime für Gesundheits- und Betreuungsberufe, aber auch in der Logistik und bei den Gleisbauerinnen und Gleisbauern bieten Unternehmen Lehrstellen für Erwachsene an.

Vorgehen

Wie die jungen Schulabgängerinnen und Schulabgänger suchen Sie eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb und unterzeichnen einen Lehrvertrag. Alle ausgeschriebenen Lehrstellen finden Sie im Lehrstellen-Nachweis LENA. Die Ausbildungsdauer beträgt drei bis vier Jahre für ein EFZ und zwei Jahre für ein EBA. Sie besuchen während der Ausbildungszeit die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse und durchlaufen das Qualifikationsverfahren.

Beratung, Kosten und Lohn

Das Eingangsportal Ihres Wohnkantons gibt Auskunft über dieses Verfahren. Das Berufsbildungsamt des Standortkantons Ihres Lehrbetriebs ~ genehmigt den Lehrvertrag.

Auch als erwachsene Person haben Sie Anspruch auf den gleichen Lehrlingslohn, wie junge Lernende. Der Lohn und wer die Kosten für das Schulmaterial übernimmt, werden im Lehrvertrag vereinbart.



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