Unterzeichnung des Vertrags
Du bekommst den Lehrvertrag vom Lehrbetrieb zur Unterschrift. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern mitunterschreiben. Anschliessend muss der Lehrvertrag vom zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt und mitunterzeichnet werden. Erst dann ist er rechtsgültig.
Weitere Unterlagen
Mit genehmigtem Lehrvertrag erhältst du noch folgende Unterlagen:
- «Wegweiser durch die Berufslehre» mit zahlreichen Informationen über das Lehrverhältnis
- Bildungsverordnung
- Bildungsplan des Berufes
Berufsfachschule
Durch das Unterzeichnen des Lehrvertrags, wirst du automatisch für die Berufsfachschule angemeldet. Die wichtigen Informationen von der Berufsfachschule wie Stundenplan, Programm, Ort und Klasse erhältst du dann per Post.
Rechte und Pflichten
Die Broschüre «Ich kenne meine Rechte» enthält viele Informationen zu den Rechten und Pflichten von Lernenden. Sie ist online verfügbar unter rechte-der-lernenden.ch oder liegt in den Berufsinformationszentren BIZ auf. Bei Fragen und Problemen während der Lehrzeit ist das kantonale Berufsbildungsamt die richtige Adresse.