Behinderungen und Nachteilsausgleich
Eine Behinderung ist eine körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigung, welche die betroffene Person in der Bewältigung alltäglicher und beruflicher Tätigkeiten hindert oder bei deren Ausführung ein Unbehagen hervorruft.
Beispiele von Behinderungen:
- Sehbehinderung und Blindheit
- Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit
- Legasthenie und Dyskalkulie
- Dyspraxie
- Querschnittlähmung
- Psychische Behinderung
- Autismus-Spektrum-Störungen
- Aufmerksamkeitsdefizit mit oder ohne Hyperaktivitätsstörung AD(H)S
Die Behinderung muss anerkannt und durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigt sein.
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung ist gesetzlich festgeschrieben. Die Bildungsverantwortlichen sind verpflichtet, in der Ausbildung und am Arbeitsplatz gewisse Einrichtungen für die Betroffenen bereitzustellen. Nachteile ausgleichen, bedeutet: Lern- und Arbeitsbedingungen anpassen, ohne den Inhalt zu beeinflussen. Die Massnahmen müssen jedem individuellen Fall angepasst werden und der betroffenen Person die Ausübung der gewünschten Tätigkeiten ermöglichen.
Beispiele von Massnahmen und Hilfsmitteln:
- Planung von Kursen und Stundenplänen
- Gewährung von zusätzlicher Zeit
- Anpassung der Aufgaben
- Begleitung durch eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher
- Individuelle Unterstützung
- erleichterter Zugang zu Dokumenten
- Benutzung vom Computer
Barrierefreiheit von Gebäuden
Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, Vorkehrungen zur Milderung der Auswirkungen von Behinderungen und zum Ausgleich der Nachteile zu treffen. Jede Massnahme muss den Bedürfnissen der betroffenen Person angepasst werden.
Beispiele für barrierefreies Bauen:
- Rampen und Lifte
- Barrierefreie Wege
- Komfortable und einfache Umgebungen und Räume
Obwohl in vielen Einrichtungen die notwendigen Anpassungen vorgenommen wurden, gibt es noch viele Hindernisse. Menschen mit Behinderungen müssen daher die Einrichtungen und Arbeitgeber über ihre Bedürfnisse informieren, damit die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.
Kontakte
Agile.ch, die Organisation von Menschen mit Behinderung, führt eine Liste ihrer Mitglieder, die im Behindertenwesen aktiv sind.
Wenn die beeinträchtigte Person Schwierigkeiten hat, ihre Rechte geltend zu machen, kann sie bei der Rechtsberatung Inclusion Handicap Unterstützung finden, um zusammen mit dem Anbieter Lösungen zu finden: inclusion-handicap.ch.
Behinderung und Lehre
Menschen mit Behinderung können eine Berufsbildung antreten, wenn sie die kognitiven und technischen Anforderungen des gewünschten Berufs erfüllen. Sie haben das Recht auf spezifische Einrichtungen am Arbeitsplatz und in der Berufsschule.
Vorgehen
Um von Nachteilsausgleichsmassnahmen zu profitieren, kann beim kantonalen Amt für Berufsbildung zu Beginn der Ausbildung ein Antrag gestellt werden: berufsbildung.ch.
Die Kosten der getroffenen Massnahmen werden von der Invalidenversicherung (IV) übernommen: ahv-iv.ch. Fragen zu den Leistungen und der Antrag für die Kostenübernahme werden an die zuständige kantonale IV-Stelle gestellt: ahv-iv.ch.
Detaillierte Informationen zu den Massnahmen, die je nach Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt werden können, sind in der Broschüre Nachteilausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung aufgeführt.
Weitere mögliche Ausbildungen
- insieme Schweiz, die Dachorganisation der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung, bietet Arbeitsintegrationsmassnahmen mit spezifischer Begleitung: insieme.ch.
- In allen Kantonen werden Brückenangebote für Jugendliche in Schwierigkeiten beim Übergang zur Ausbildung auf sekundärer Bildungsstufe angeboten. Siehe dazu die Seite Brückenangebote.
Behinderung und Schule
Menschen mit Behinderung müssen Zugang haben zu Schulen auf allen Bildungsniveaus. Sie haben das Recht auf spezifische Massnahmen, welche die Auswirkungen ihrer Beeinträchtigung mildern. Dieses Recht ist im Gesetz verankert.
Vorgehen
Vor Ausbildungsbeginn:
- Mit der für die Ausbildung oder das Studium verantwortlichen Person Kontakt aufnehmen
- Lösungen besprechen: Welche Vorkehrungen sind nötig, um dem Unterricht bestmöglich folgen zu können?
- Je nach vorgeschlagener Unterstützung kann es auch hilfreich sein, weitere Personen zu kontaktieren: Professorinnen und Professoren, Lehrerinnen und Lehrer, Assistentinnen und Assistenten, Bibliotheksverantwortliche
Einige Bildungsinstitutionen stellen spezifische Dienstleistungen zur Verfügung oder bestimmen eine Kontaktperson für die Beratung von Schülerinnen und Schülern und Studierenden mit einer Behinderung.
Zugang zu den Hochschulen
Fast alle Hochschulen führen eine Abteilung, die Studierende mit Behinderung informiert und berät. Die jeweiligen Informations- und Beratungsangebote finden sich auf den Webseiten der Hochschulen.
Unter uniability.ch sind die Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung von vielen Schweizer Hochschulen zusammengefasst.