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Validierung von Bildungsleistungen kurz erklärt

Die Validierung von Bildungsleistungen ist ein Verfahren, mit dem Kompetenzen anerkannt und ergänzt werden, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein eidgenössisches Berufsattest zu erlangen.

Definition

Erwachsene können ihre Berufserfahrung durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen. Durch dieses Verfahren kann ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ erlangt werden, ohne dass eine berufliche Grundbildung absolviert werden muss. Das Validierungsverfahren existiert allerdings nur in einzelnen Berufen.
Es wird eine Bilanz der beruflichen Fähigkeiten erstellt, um sie anerkennen zu lassen. Personen, die ein EFZ oder EBA erlangen möchten, erstellen ein Dossier, das ihre während ihrer Berufstätigkeit erworbenen Bildungsleistungen genau auflistet. Das Dossier wird anschliessend überprüft. Je nachdem werden die erworbenen Kompetenzen daraufhin ganz oder teilweise angerechnet. Wenn noch Lücken bestehen, können diese durch Zusatzausbildungen gefüllt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Validierung von Bildungsleistungen ist Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung über die Berufsbildung.

Voraussetzungen

Fünf Jahre Berufserfahrung

Für die Zulassung zur Validierung von Bildungsleistungen benötigen Erwachsene eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung, davon in der Regel zwei bis fünf Jahre im angestrebten Beruf.

Kein Anstellungsverhältnis erforderlich

Am Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen interessierte Personen müssen keine Beschäftigung vorweisen. Wenn sie allerdings fehlende Handlungskompetenzen durch weitere Praxiserfahrung erwerben müssen, ist eine Beschäftigung in der Branche erforderlich.

Vorgehen

Das Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen hat fünf Phasen:

  • Information und Beratung
  • Bilanzierung
  • Beurteilung
  • Validierung und ergänzende Bildung
  • Zertifizierung

Information und Beratung

Die Berufsberatungsstelle des Wohnkantons (Eingangsportal) informiert über das Vorgehen. Das Validierungsverfahren existiert nur für einzelne Berufe. Auf der Seite Validierungsverfahren in den Kantonen sind die angebotenen Berufe aufgeführt. Wenn der Wohnkanton kein Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen anbietet, kann dieses unter Umständen von einem anderen Kanton durchgeführt werden.
Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der kantonalen Berufsberatungsstellen oder anderer zuständiger Stellen ist obligatorisch.

Bilanzierung

Bei der Validierung von Bildungsleistungen weisen die Interessierten nach, was sie gelernt und in der Praxis angewendet haben. Sie dokumentieren ihre Kompetenzen in einem Validierungsdossier. Dieses Dossier enthält sämtliche Daten und Nachweise, die mit dem berufspraktischen und theoretischen Anforderungsprofil des angestrebten Berufs im Zusammenhang stehen. Fachpersonen helfen bei der Erstellung des Dossiers.
Die Erstellung des Validierungsdossiers setzt voraus, dass sich die Kandidatinnen und Kandidaten in der deutschen Sprache gut in schriftlicher Form ausdrücken können und es gewohnt sind, selbstständig zu arbeiten. Die Texte müssen am Computer verfasst werden und es wird ein Internetanschluss benötigt.
Das Erstellen des Dossiers ist zeitaufwändig und erfordert eine gute Planung.

Beurteilung

Fachexpertinnen und -experten vergleichen das Validierungsdossier mit dem Qualifikationsprofil des angestrebten Berufs. Die Berufserfahrungen werden angerechnet, wenn sie den Anforderungen des gewünschten Berufsabschlusses genügen. Nach der Prüfung des Dossiers erfolgt ein Gespräch, in dem die Expertinnen und Experten die dokumentierten Kompetenzen überprüfen.

Validierung und ergänzende Bildung

Nach der Prüfung des Validierungsdossiers stellt das Validierungsorgan  eine Bestätigung aus. Darin werden die anerkannten Handlungskompetenzen detailliert aufgezeigt. Fehlen bestimmte Kompetenzen, haben die Kandidatinnen und Kandidaten fünf Jahre Zeit, diese in Form von ergänzender Bildung nachzuholen. Dazu gehören Module an Berufsfachschulen, spezifische Praxisnachweise oder andere Angebote.

Zertifizierung

Sobald die Kandidatinnen und Kandidaten alle Anforderungen für den Berufsabschluss erfüllen und sämtliche nötigen Kompetenzen nachweisen können, erhalten sie das EFZ oder das EBA.

Beratung und Kosten

Die Berufsberatungsstelle des Wohnkantons (Eingangsportal) erteilt Auskünfte über das Verfahren der Validierung von Bildungsleistungen: Wo, wann und wie soll die Anmeldung zum Verfahren eingereicht werden? Diese Fragen werden auch an den Informationsanlässen der kantonalen Berufsberatungsstellen oder anderer zuständiger Stellen behandelt. Die Fachpersonen des Eingangsportals können die Kandidatinnen und Kandidaten auch bei der Erstellung des Validierungsdossiers unterstützen. Dieses Vorhaben braucht viel Zeit. Für die Erstellung des Dossiers ist mit rund hundert Arbeitsstunden zu rechnen.

Die Kosten für die Erstellung und Beurteilung des Dossiers unterscheiden sich in den einzelnen Kantonen. Sie betragen im Durchschnitt 2300 Franken. Dazu können allenfalls Kosten für ergänzende Bildung und eine Anmeldegebühr für die Zulassung zum Verfahren kommen. Einige Kantone übernehmen einen Teil der Kosten. In der Regel kostet das Validierungs-Verfahren insgesamt zwischen 5000 und 7000 Franken. Genaue Informationen zu diesem Thema sind direkt bei der Berufsberatungsstelle des Wohnkantons (Eingangsportal) erhältlich.



Informationen

Informationen aus den Kantonen

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Graubünden

Validierung Bildungsleistungen in Graubünden

Weitere Informationen sind auf der Website des Amt für Berufsbildung Graubünden zu finden.

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St. Gallen

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Thurgau

Validierung TG

Weitere Informationen zum Berufsabschluss für Erwachsene und zur Validierung im Thurgau auf der Website des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung: abb.tg.ch

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Zürich

Validierung von Bildungsleistungen

(pmb) Über die Validierung von Bildungsleistungen informiert die Webseite des Kanton Zürichs. Hier gibt es auch Zugang zu Merkblättern und Angaben zu Informationsanlässen.


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