Law / Rechtswissenschaft, Joint Master
Master UH
Universität Basel UNIBAS
Université de Genève (UNIGE)
- Ausbildungsort
-
Basel (BS) - Genf (GE)
- Unterrichtssprache
-
Deutsch - Französisch
- Ausbildungstyp
-
Universitäre Hochschulen UH
- Zeitliche Beanspruchung
-
Vollzeit
- Ausbildungsthemen
-
Recht, Rechtswissenschaften
- Studienrichtungen
- Swissdoc
-
6.623.1.0
Aktualisiert 25.10.2022
Beschreibung
Beschreibung des Angebots
Recht ist allgegenwärtig. Wir begegnen rechtlichen Zusammenhängen jeden Tag in den Medien, in der Politik, in der Wirtschaft und nicht zuletzt in unserem Alltag. Gesetze und Verordnungen ermöglichen es, unser Umfeld rechtlich zu gestalten, Konflikten vorzubeugen und Streitfälle zu lösen. Die Rechtswissenschaft widmet sich den Verhaltensnormen, welche die zwischenmenschlichen und zwischenstaatlichen Beziehungen regeln und die mit hoheitlicher Gewalt durchgesetzt werden können.
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen (Verträge, eigentums- sowie familien- und erbrechtliche Fragen usw.). Im öffentlichen Recht geht es um staatliche Strukturen, Aufgaben, Verfahren sowie die Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Staat und umgekehrt. Das Strafrecht greift dort ein, wo Menschen einander oder dem Staat Schaden zufügen. Die Frage was Recht eigentlich beinhaltet, ist lässt sich nur umschreiben, dazu folgendes Zitat: „Noch suchen die Juristen eine Definition zu ihrem Begriff vom Recht.“ (Immanuel Kant)
Schwerpunkt der Lehre und Forschung
Die Juristische Fakultät Basel bietet zusammen mit der Juristischen Fakultät der Universität Genf den zweisprachigen Masterstudiengang bilingue an. Die Studierenden, die diesen Masterstudiengang belegen, können in der Praxis neben der spezifischen Vertiefungsrichtung noch ihre besonderen Sprachkenntnisse ausweisen.
Organisation des Studiums
Der Master ist der zweite Studienabschluss nach dem Bachelor. Das Masterstudium umfasst insgesamt 90 Kreditpunkte. Beim Masterstudiengang Rechtswissenschaft bilingue handelt es sich um einen sog. Monostudiengang ohne weitere Fächer. Der zweisprachige Master kann als freies Masterstudium wie auch als Master mit einer Studienrichtung erworben werden. Als Studienrichtungen werden die Master Generalis, Internationales Recht, Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht angeboten.
Für den erfolgreichen Abschluss des zweisprachigen Masters sind 90 Kreditpunkte erforderlich. Mindestens 30 Kreditpunkte müssen an der Gastfakultät und mindestens 30 Kreditpunkte an der Heimfakultät erworben werden. Für den zweisprachigen Master mit Studienrichtung müssen zudem mindestens 30 Kreditpunkte aus 5 juristischen Modulen der gewählten Studienrichtung erworben werden. Darüber hinaus muss auch die Masterarbeit in der gewählten Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen werden. Wer den zweisprachigen Master als freies Masterstudium absolviert, kann aus sämtlichen angebotenen Modulen frei wählen.
Gewisse Module, die sowohl an der rechtswissenschaftlichen Fakultät Basel als auch an der rechtswissenschaftlichen Fakultät Genf mit weitgehend identischem Inhalt angeboten werden, gelten als unvereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind aus der Wegleitung ersichtlich. Gelten zwei Module als unvereinbar, so können die Studierenden nur eines der beiden für den Erwerb des zweisprachigen Masters anrechnen lassen.
Aufbau der Ausbildung
Ein Kreditpunkt (KP) ECTS entspricht ungefähr 30 Arbeitsstunden.
Studienplan Masterstudium | ECTS |
Studienplan mit Masterarbeit ausserhalb einer Lehrveranstaltung | |
Studienangebot des Masterstudiums Rechtswissenschaft (falls Masterstudium mit Vertiefungsrichtung: mind. 42 ECTS aus dem entsprechenden Vertiefungsmodul)
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74 |
Masterarbeit einer ausserhalb Lehrveranstaltung | 16 |
Studienplan mit Masterarbeit innerhalb eines Seminars | |
Studienangebot des Masterstudiums Rechtswissenschaft (falls Masterstudium mit Vertiefungsrichtung: mind. 30ECTSaus dem entsprechenden Vertiefungsmodul)
|
68 |
Kleine Masterarbeit | 22 |
Total | 90 |
Fächerkombination
Der Masterstudiengang Rechtswissenschaft bilingue wird als Studiengang ohne weitere Fächer – allenfalls mit einer Vertiefungsrichtung – studiert.
Die Studierenden können von dem vielfältigen Lehrveranstaltungsangebot an den beiden Partnerfakultäten profitieren und sich ihr Studienprogramm individuell zusammenstellen. Die Studierenden können frei wählen, an welcher der beiden Fakultäten sie ihre Masterarbeit verfassen möchten.
Der Masterstudiengang Rechtswissenschaft bilingue beinhaltet kein ausserfakultäres Wahlfach.
Im Falle eines Wechsels in einen anderen Masterstudiengang der juristischen Fakultät werden bereits absolvierte Fächer grundsätzlich angerechnet.
Voraussetzungen
Zulassung
Direkte Zulassung
Studierende, welche über einen an einer Schweizer Universität erworbenen Bachelor of Law von 180 Kreditpunkten verfügen, sind ohne Auflagen zum Studium Master bilingue zugelassen.
Verbindliche Informationen zur Zulassung finden sich in der entsprechenden Studienordnung sowie unter unibas.ch/zulassung.
Anmeldung
Voranmeldung
Anmeldung unter unibas.ch/zulassung; Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.-. Anmeldeschluss für das Herbstsemester ist der 30. April, für das Frühjahrsemester der 30. November.
Immatrikulation
Ein Informationsblatt mit genauen Angaben über die erforderlichen Unterlagen usw. wird zusammen mit dem Zulassungsentscheid verschickt.
Abschluss
- Master Universitäre Hochschule UH
Master of Law bilingue: MLaw bilingue
Perspektiven
Weitere Abschlussmöglichkeiten
Anwaltspatent: Die Advokatur steht im Kanton Basel-Stadt und im Kanton Basel-Landschaft sowohl Schweizerbürger/inne/n als auch niedergelassenen Ausländer/inne/n offen. In beiden Basler Halbkantonen wird für die Zulassung ein in der Schweiz abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium (Mastergrad) und mindestens ein Jahr juristische Berufspraxis (Volontariat) verlangt.
Das Advokaturexamen umfasst Bundesrecht und kantonales Recht. Es kann einmal wiederholt werden.
Notariatspatent: Für ein Notariatsexamen im Kanton Basel-Stadt müssen das Schweizer Aktivbürgerrecht, der juristische Studienabschluss einer schweizerischen Hochschule und Berufspraxis nachgewiesen werden. Von der Prüfung wird teilweise befreit, wer schon ein Advokaturexamen bestanden hat.
In Basel-Landschaft ist ein freiberufliches Notariat beschränkt möglich.
Eidg. Diplom in Wirtschaftsprüfung: Nach einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss und mehrjähriger Praxis im Treuhand- und Revisionswesen kann diese Höhere Fachprüfung abgelegt werden.
Doktorat / PhD
Das Doktorat setzt einen mit cum laude bestandenen Mastergrad, ein mindestens mit "cum laude" bestandenes Lizentiat oder einen als gleichwertig anerkannten Studienabschluss voraus. Die Dissertation als selbständige wissenschaftliche Arbeit beansprucht erfahrungsgemäss zwei bis drei Jahre. Im Promotionsstudium sind mind. 12 KP zu erwerben. Den Abschluss bildet ein öffentliches Doktoratskolloquium von 45 Minuten.
Lehrer/in Sek. II
Der Weg zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen (Sekundarstufe II) führt über einen universitären Masterabschluss in einem oder zwei Unterrichtsfächern der Sekundarstufe II. Zusätzlich sind zwei Semester – im Vollzeitstudium, bei Teilzeit-Studium entsprechend länger – für das berufsbezogene Studium (insbesondere Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften, Berufspraktische Studien) an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) zu absolvieren. Siehe auch: www.fhnw.ch/ph > Studium > Diplom Sekundarstufe II
Praktische Hinweise
Ort / Adresse
- Basel (BS)
- Genf (GE)
Zeitlicher Ablauf
Beginn
Ein Masterstudium in Rechtswissenschaft kann im Herbst- oder im Frühjahrssemester begonnen werden.
Dauer
Die Regelstudienzeit für den Master beträgt 3 Semester. Es besteht keine Studienzeitbeschränkung.
Zeitliche Beanspruchung
- Vollzeit
Unterrichtssprache
- Deutsch
- Französisch
Bemerkungen
Studienfachinformationen / -reglemente
Siehe unter: ius.unibas.ch/studium/masterstudium
Links
Auskünfte / Kontakt
Mit der Studienberatung im Studiendekanat der Juristischen Fakultät können sämtliche Fragen zur Studiengestaltung (getrennt nach Bachelor- und Masterstudium) besprochen werden. Anfragen über die Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen u. ä. sind ebenfalls an das Studiendekanat zu richten.
Studiendekanat der Juristischen Fakultät
Peter Merian-Weg 8, Postfach, 4002 Basel, T +41 61 207 25 30, www.ius.unibas.ch
e-mail: Patrick.Ebnoether@unibas.ch, T +41 61 207 25 27 (Bachelorstudium und Masterstudien)
e-mail: studiendekanat-ius@unibas.ch, T +41 61 207 25 30 (Fragen rund um die Prüfungen)
Anbieter 1
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Petersplatz 1
4001 Basel
Tel.: + 41 61 207 30 23
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www.unibas.ch/
Weitere Informationen
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Studiendekanat der Jurisitischen Fakultät
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4002 Basel
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