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Berufsfachschullehrer/in IKA (Information, Kommunikation, Administration)

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Bildung, Soziales

Branchen

Bildung, Unterricht - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung

Swissdoc

0.710.23.0

Aktualisiert 11.05.2024

Tätigkeiten

Berufsfachschullehrer und Berufsfachschullehrerinnen Information, Kommunikation und Administration (IKA) vermitteln kaufmännischen Lernenden Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten im Bereich Informatik und Bürokommunikation, um sie auf ihren Arbeitsalltag vorzubereiten. IKA besteht aus folgenden Themengebieten: IT-Grundlagen und Betriebssysteme, Textverarbeitung (Word), Tabellenkalkulation (Excel), Präsentation (PowerPoint), Internet und E-Mail (Internet-Explorer und Outlook), Bürokommunikation (Telefonkommunikation, Organisation), Korrespondenz und z.T. Bildbearbeitung.

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • Unterrichten angehender Kaufleute an kaufmännischen Berufsfachschulen im Fach IKA (Information, Kommunikation und Administration).
  • Vorbereiten des Unterrichts
  • Motivieren und Fördern der Lernenden
  • Beobachten und Beurteilen deren Lernerfolge
  • Kontakte mit Eltern und Berufsbildnern

Ausbildung

Dauer

Nebenberuf: 12 Monate berufsbegleitend, 300 Lernstunden

Hauptberuf: 24 Monate berufsbegleitend, 1800 Lernstunden

Ausbildungsangebote (Haupt- wie Nebenberuf)

  • PH Zürich,
  • EHB 
  • PH St. Gallen (in Kooperation mit dem EHB)

Die Ausbildung an der PH St. Gallen erfolgt als Spezifizierung im Rahmen der allgemeinen Berufsfachschullehrerausbildung für Berufskunde.

Der Studiengang «Information, Kommunikation und Administration» der PH Zürich ist eine Spezialisierung im Rahmen des allgemeinen Studiengangs «Berufskunde» (BK-Studiengang). Die Studierenden besuchen alle erziehungswissenschaftlichen und die grundlegenden fachdidaktischen Ausbildungsmodule des BK-Studienganges, die Spezialisierung erfolgt im Rahmen der Berufsfelddidaktik.

Zulassungsbedingungen

Die Aufnahmebedingungen der beiden Studiengänge (Hauptberuf und Nebenberuf) unterscheiden sich nicht.

  • Hochschulabschluss oder höhere Berufsbildung im entsprechenden Lehrgebiet (Abschluss in einem der drei Bereiche Informatik, Deutsch oder Wirtschaft und zusätzlich Nachweis einer qualifizierten Aus- oder Weiterbildung in den beiden anderen Bereichen)
  • betriebliche Erfahrung von mindestens sechs Monaten
  • gute Allgemeinbildung, mit Vorteil Berufsmaturität
  • Bestätigung der Berufsfachschule über die Unterrichtstätigkeit
  • Informatik-Kenntnisse, die mindestens dem Niveau ICT Power-User SIZ entsprechen
  • kaufmännisches Berufswissen (entsprechend einem Fachausweis) und Kompetenznachweis in Kommunikation (Sprache)

 

 

 

Bemerkungen

Achtung: das Fach IKA gibt es in dieser Form nur noch bis 2025. Dann werden die letzten Lernenden ihre Lehrabschlussprüfung nach der alten Bildungsverordnung abgelegt haben. Die neue Bildungsverordnung tritt 2023 in Kraft. 

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