Berufsbildner/in (alle Branchen)
- Bildungstypen
-
Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
-
Bildung, Soziales
- Branchen
-
Bildung, Unterricht - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung
- Swissdoc
-
0.710.49.0
Aktualisiert 11.05.2024
Tätigkeiten
Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind zuständig für die praktische Ausbildung der Lernenden im Lehrbetrieb. Sie führen die Lernenden in den Betriebs-, Berufs- und Arbeitsalltag ein, definieren Lernziele, begleiten, unterstützen und fördern die Lernenden in der praktischen Arbeit und beurteilen die Lernergebnisse. In grösseren Betrieben wird die Ausbildung oft auf mehrere Personen verteilt.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Vermitteln des praktischen Teils der beruflichen Grundbildung, gestützt auf den Bildungsplan der jeweiligen Bildungsverordnung
- Planen von Lerneinheiten
- Anleiten, Vorzeigen und Erläutern von Arbeitsabläufen und Tätigkeiten
- Gespräche/Kontakte mit Eltern und Berufsfachschulen
- Auswahl und Beurteilung von Lernenden
- bei Bedarf ergreifen sie geeignete Fördermassnahmen
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Kursbestätigung / Kurszertifikat
- Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel
Dauer
Es gibt zwei Varianten:
- Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben im Umfang von 40 Kursstunden (5 Tage à 8 Stunden) mit eidgenössisch anerkanntem Kursausweis Berufsbildner/in in Lehrbetrieben
- Diplomlehrgang für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben im Umfang von 100 Lernstunden; dieser Kurs schliesst an den fünftägigen Kurs an, respektive setzt diesen voraus, und erweitert die Kompetenzen als Berufsbildner/in. Der Kurs dauert 6-8 Monate und führt zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom Berufsbildner/in in Lehrbetrieben
Ausbildungsangebote
Suchmaschine unter
https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/2879
Zulassungsbedingungen
Grundsätzlich können alle Personen den Berufsbildnerkurs absolvieren. Es bestehen keine gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen (einzige Ausnahme ist der Kanton Schwyz, der mindestens zwei Jahre Berufserfahrung voraussetzt).
Damit ein Betrieb die Ausbildungsbewilligung für Lernende vom kantonalen Berufsbildungsamt erhält, muss jedoch mindestens eine Person im Betrieb folgende Voraussetzungen erfüllen (offiziell akkreditierte/r Berufsbildungsverantwortliche/r):
- eine bestimmte Anzahl Jahre berufliche Praxis im Ausbildungsberuf (die genaue Zahl ist in der Bildungsverordnung des entsprechenden Berufes festgelegt),
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine höhere Ausbildung im Lehrgebiet und
- besuchter Berufsbildnerkurs mit Abschluss mindestens eidgenössisch anerkannter Berufsbildnerausweis
Weitere Auskünfte geben die kantonalen Berufsbildungsämter.
Weiterbildung
Bemerkungen
Weitere Informationen auch unter www.berufsbildung.ch
Weitere Informationen
Adressen
Schweiz Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK
Speichergasse 6
3000 Bern 7 Bärenplatz
Tel.: 031 309 51 57
URL: http://www.sbbk.ch
URL: http://www.edk.ch/it/specialisti-fp
E-Mail: