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Arbeiten in der Schweiz

Wer zu Arbeitszwecken in die Schweiz einreisen möchte, benötigt meistens eine Aufenthaltsbewilligung. Stellensuchende aus dem EU/EFTA-Raum profitieren vom Kooperationsnetz EURES.

Sprachkenntnisse und Integration

Wer in der Deutschschweiz arbeiten und sich integrieren will, muss Deutsch verstehen und sprechen. Sprachkurse und Prüfungen zum Nachweis des eigenen Niveaus können in der Schweiz oder im Ausland absolviert werden. Weitere Informationen: Fremdsprachen lernen, Sprachaufenthalte, Sprachkurse und Sprachdiplome und Sprachniveaus.

Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit

Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen eine Bewilligung. Dabei wird zwischen der Staatsangehörigkeit und der Dauer des Aufenthalts unterschieden. Keine Bewilligung brauchen Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten, die weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten.

Bevor sie ihre Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen sich alle ausländischen Staatsangehörigen bei der Wohngemeinde in der Schweiz anmelden.

Aufenthaltsbewilligung

EU/EFTA

Bürgerinnen und Bürger aus diesen Staaten, die länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten wollen, müssen eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dabei sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • gültige Identitätskarte oder Pass
  • schriftliche Einstellungserklärung des Arbeitgebers (z.B. Arbeitsvertrag inkl. Dauer und Pensum)

Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L: Arbeitsvertrag bis 364 Tage) oder eine Aufenthaltsbewilligung B (Vertragsdauer von mindestens einem Jahr oder unbefristet) ausgestellt.

Für Staatsbürgerinnen und -bürger aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien gelten besondere Bestimmungen. Weitere Informationen: Staatssekretariat für Migration www.sem.admin.ch > EU/EFTA   

Nicht EU/EFTA

Bürgerinnen und Bürger aus diesen Staaten (Drittstaaten) müssen in jedem Fall eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. In der Regel werden nur gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Zudem muss der Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass keine geeigneten Arbeitskräfte im Inland und EU/EFTA-Raum rekrutiert werden konnten.

Die erstmaligen Bewilligungen zur Erwerbstätigkeit unterliegen einer Höchstzahl, die der Bundesrat jährlich festsetzt. Weitere Informationen: Staatssekretariat für Migration www.sem.admin.ch > Nicht EU/EFTA

Sonderfall: Berufspraktikum

Die Schweiz hat mit diversen Staaten sogenannte Stagiaires-Abkommen abgeschlossen. Dadurch können junge Berufsleute, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse in der Schweiz erweitern möchten, eine Arbeitsbewilligung für maximal 18 Monate erhalten. Zugelassen werden Staatsangehörige, die eine Berufsausbildung oder einen Studienabschluss vorweisen können. Stagiaires-Abkommen existieren mit Argentinien, Australien, Chile, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Tunesien, Ukraine, USA. Weitere Informationen: Staatssekretariat für Migration www.sem.admin.ch > Junge Berufseute

EURES-Netz

Das Kooperationsnetz der europäischen Arbeitsverwaltungen EURES (EURopean Employment Services) hat zum Ziel, die Mobilität der Arbeitnehmenden in Europa zu erleichtern. Es stellt ihnen ein Netz von über 900 Beraterinnen und Beratern zur Verfügung. Diese informieren, beraten und unterstützen Stellensuchende, die in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA arbeiten möchten. Sie geben Auskunft über die Arbeitsmöglichkeiten und die Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Ländern.

Die Schweiz ist dem EURES-Netz am 1. Juni 2002 im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens beigetreten. EURES wurde 1993 durch die Europäische Kommission eingerichtet.

Das EURES-Portal enthält Informationen über die Mobilität in Europa. Stellenangebote sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten finden sich auf europa.eu und für die Schweiz auf eures.ch.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Zahlreiche Leute arbeiten in der Schweiz, wohnen aber im benachbarten Ausland. Sie benötigen Informationen zu Arbeitsrecht, Altersvorsorge, Kranken- und Taggeldversicherung und Arbeitslosigkeit.
Die folgenden Websites enthalten weitere Informationen:

  • eures-t-oberrhein.eu: Grenzgänger/innen von Deutschland in die Schweiz
  • infobest.eu: Erläuterungen zu Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Steuern etc.
  • ch.ch: Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz arbeiten
  • ch.ch: Krankenkasse für Ausländerinnen und Ausländer


Informationen

Informationen aus den Kantonen

Die folgenden Deutschschweizer Kantone stellen zusätzliche Inhalte zur Verfügung.

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Wappen Kanton Bern

Bern

Wappen Kanton Graubünden

Graubünden

Allgemeine Informationen zur Integration

Die Fachstelle Integration ist kantonale Anlaufstelle für Integrationsfragen im Migrationsbereich. Sie steuert und koordiniert die Integration auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Informationen für Neuzuziehende

Flüchtlinge / Vorläufig Aufgenommene

Schutzstatus S

Wappen Kanton Zürich

Zürich

Arbeitsmarktzugang im Kanton Zürich

(bwa) Ausländische Personen, die in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Je nach Herkunft und Aufenthaltsstatus ist zudem eine Arbeitsbewilligung notwendig. Diese Bewilligungen werden im Kanton Zürich vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) erteilt.

Informationen zur Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Zürich: Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern

Merkblätter

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