Kosten
In der Schweiz ist die Ausbildung während der obligatorischen Schulzeit in öffentlichen Schulen gratis. Das heisst von der Primarstufe bis zum Abschluss der Sekundarstufe I übernehmen Kantone und Gemeinden die Finanzierung. Auch auf der Sekundarstufe II (Berufsschulen, Gymnasien usw.) fallen in den staatlichen Schulen für die Schüler/innen kaum grössere Kosten an. In der Regel müssen hier aber das Schulmaterial und Beiträge für spezielle Lehrveranstaltungen selbst bezahlt werden.
Die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und weitere kantonale Aus- und Weiterbildungs-Einrichtungen für Erwachsene sind zwar ebenfalls staatlich subventioniert. Hingegen müssen sich ab dieser Stufe die Studierenden an der Finanzierung ihrer Aus- oder Weiterbildung stärker beteiligen.
Ein individuelles Budget hilft, die Finanzierung einer Aus-/Weiterbildung zu planen. Es wird unterschieden zwischen:
- Kosten für die Aus- oder Weiterbildung
- normalen Lebenshaltungskosten
Allgemeine Informationen geben die schweizerische Budgetberatungsstellen: budgetberatung.ch
Durchschnittliche jährliche Kosten für Studierende
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Kosten für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Insgesamt ist mit ca. 20'000 bis 30'000 Franken pro Jahr zu rechnen.
Durchschnittliche Kosten pro Jahr (CHF) | |
Studiengeld (unterschiedlich je nach Hochschule / Fachhochschule und Fach) | 1400.- |
Studienmaterial (unterschiedlich je nach Fach) | 1300.- |
Miete | 9000.- |
Verpflegung / Haushalt | 6500.- |
Kleider / Wäsche / Hygiene | 1500.- |
Versicherungen / Gesundheit / Steuern | 4000.- |
Transport- und Fahrkosten | 1900.- |
Freizeit / Taschengeld / Handy /Internet | 2800.- |
Total | 28’400.- |
Für weitere Informationen:
Kosten für die Aus-oder Weiterbildung
Die Kosten für ein Studium oder eine Weiterbildung können je nach Bildungsinstitution, Ort, Studienrichtung/-fächern und Länge des Lehr-/Studiengangs stark variieren.
Die eigentlichen Aus-/Weiterbildungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Studiengebühren, Semestergebühren (weitere Informationen siehe unten)
- Aufnahme- und Prüfungsgebühren je nach Zulassung
- evtl. Beiträge für Bibliotheken, Unfallversicherung, studentische Organisationen, akademischen Sportverband usw.
- Studienmaterial: Fachliteratur, Software, Instrumente, Apparate und Büromaterial
- Infrastruktur: PC, Bildschirm, Drucker, Scanner, evtl. privater Arbeitsraum, Internet-Anschluss
- Kosten für Exkursionen, spezielle Lehrveranstaltungen und Studienwochen
- Anfahrtsweg zum Ausbildungsort
Studiengebühren
Studiengebühren sind am besten direkt bei der jeweiligen Hochschule oder Weiterbildungsinstitution zu erfragen. Studierende in schwieriger finanzieller Lage (vor allem wer ein Stipendium bezieht) können an den meisten Universitäten auf ein begründetes Gesuch hin von den Semestergebühren befreit werden. swissuniversities.ch bietet einen Überblick über die Studiengebühren an allen Schweizer Hochschulen an.
Die Semestergebühren an privaten Hochschulen können sehr stark variieren, je nach Hochschule und Studiengang von knapp 5'000 bis gegen 30'000 Franken.
An den höheren Fachschulen sind die Semestergebühren unterschiedlich je nach Schule. Weitere Informationen: k-hf.ch und odec.ch.
Weitere Informationen: Höhere Fachschulen
Lebenshaltungskosten
Auch während der Aus-/Weiterbildung fallen die normalen Lebenshaltungskosten an. Wer nicht gratis bei den Eltern wohnen kann und von diesen alles bezahlt bekommt, muss zumindest folgende Ausgaben budgetieren:
- Wohnen: Miete, Strom, Heizung, Wasser, Abfallentsorgung, Reparaturen, Wohnungseinrichtung
- Haushalt: Nahrungsmittel, Haushaltsartikel
- Bekleidung und Körperpflege: Kleider, Hygiene- und Körperpflegeprodukte, Coiffeur
- Kommunikation und Medien: Telefon, Internet, Radio und TV, Zeitungen
- Transportmittel: öffentlicher Verkehr, Velo, private Motorfahrzeuge
- Freizeit: Ferien, Kultur, Sport, Unterhaltung
- Krankenkasse: Die Kantone gewähren Studierenden meist vergünstigte Krankenkassenprämien.
- Unfallversicherung: Alle Studierenden an schweizerischen Universitäten und Fachhochschulen sind automatisch gegen Unfälle versichert, die sich in den Hochschulgebäuden, auf dem Weg dahin oder im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen ereignen. Zusatzpolicen für Nichtbetriebsunfälle lassen sich günstig abschliessen.
- Weitere Gesundheitskosten (werden meist nicht von der Krankenkasse übernommen): Zahnärztin, Dentalhygiene, Augenarzt, Alltags-Medikamente, Brille, Kontaktlinsen, Verhütung usw.
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung
- Steuern: Bei jungen Studierenden ohne lukrativen Job und ohne ein gewisses Vermögen ist die Steuerbelastung sehr klein. Aus- und Weiterbildungskosten können in den meisten Kantonen (teilweise) von den Steuern abgezogen werden.
- Vorsorge: AHV-Beitrag (weitere Informationen siehe unten), Pensionskasse, 3. Säule. Je nach Alter und persönlicher Situation müssen die Beiträge an die Vorsorge sichergestellt werden.
AHV-Beiträge für Studierende
Die Erhebung von AHV-Beiträgen hängt von der Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit ab. Der Arbeitgeber zieht die AHV-Beiträge vom Lohn ab und bezahlt sie an die Ausgleichskasse ein. Nicht erwerbstätige Studierende müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge in die AHV einzahlen, und zwar den Mindestbeitrag von 480 Franken pro Jahr. Die Höhe der Beiträge hängt vom Alter der Studierenden und von ihrem Jahreseinkommen ab. Weitere Informationen: ahv-iv.info, sowie das Merkblatt Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO [PDF, 572KB].
Finanzierung der Aus- und Weiterbildung
Es gibt grundsätzlich vier Möglichkeiten, eine Aus- oder Weiterbildung zu finanzieren:
Finanzielle Beiträge der Eltern
Die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, für die erste berufliche Ausbildung ihrer Kinder aufzukommen. Da die gymnasiale Maturität kein Berufsabschluss ist, sind die Eltern auch für die Finanzierung eines anschliessenden Studiums zuständig. Je nach Wohnkanton gilt dies auch für Personen mit Berufsmaturität bis zum Abschluss eines Studiums an der Fachhochschule.
Kantonale Stipendien und Bildungs-Darlehen
Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei geringem Einkommen bzw. Vermögen der Eltern, haben Studierende Anrecht auf staatliche Stipendien. Stipendien sind einmalige oder wiederkehrende Bildungsbeiträge ohne Rückzahlungsverpflichtung. In einigen Kantonen werden die Empfänger/innen jedoch darauf hingewiesen, dass von ihnen eine vollständige oder teilweise Rückerstattung erwartet wird, wenn sie später in guten finanziellen Verhältnissen leben.
Darlehen werden – im Unterschied zu Stipendien – meist verzinst und müssen später zurückbezahlt werden.
In Zahlen: Fast 50'000 Bezügerinnen und Bezüger
Infografik Kantonale Stipendien und Darlehen. © BFS/OFS/UST/FSO
Die Infografik gibt einen Überblick zu Stipendien und Darlehen in der Schweiz. Die Höhe der Stipendien variiert je nach Kanton.
Vergabe durch die Kantone
Für die Vergabe von Stipendien und Bildungs-Darlehen sind in der Schweiz hauptsächlich die Kantone zuständig. Unterstützt wird, wer sich in einer nachobligatorischen Erstausbildung befindet, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss führt:
- Schüler/innen auf der Sekundarstufe II (z. B. Gymnasium, Berufsschule)
- Studierende auf der Tertiärstufe (z. B. Universität, Fachhochschule)
Einzelne Kantone gewähren auch für Zweitausbildungen sowie für Aus-/Weiterbildungen Stipendien oder Darlehen. Stipendien/Darlehen werden nur dann ausgerichtet, wenn das Einkommen/Vermögen der Eltern und/oder die eigenen finanziellen Verhältnisse für die Studienfinanzierung nicht ausreichen.
Jeder Kanton hat eigene Gesetze und Verordnungen zur Vergabe von Stipendien.
Stipendiengesuche müssen normalerweise schriftlich eingereicht werden. Die Antragsformulare sind bei der betreffenden kantonalen Stipendienstelle erhältlich. Meistens wird auch ein individuelles Ausbildungsbudget verlangt.
Genauere Informationen über das Stipendienwesen und die Adressen der kantonalen Stipendienstellen: edk.ch.
Andere Finanzierungsquellen
Neben den Kantonen leisten in gewissen Fällen der Bund oder die Wohngemeinde Unterstützungsbeiträge. Es gibt auch eine ganze Reihe von privaten Stiftungen/Fonds, die Aus- und Weiterbildungen mit Stipendien oder Darlehen unterstützen.
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Diverse private Stiftungen/Fonds sind auf individuelle Ausbildungsbeiträge fokussiert. Die kantonalen Berufs- und Studienberatungsstellen verfügen über Listen mit den Adressen. Eine Liste mit privaten Stiftungen für Studienbeiträge stellt das Eidgenössische Departement des Innern EDI zur Verfügung: www.edi.admin.ch.
- Manche Hochschulen gewähren bei Bedarf beschränkte finanzielle Beihilfe oder Studiengeldreduktion.
- Studentische Darlehenskassen: An einzelnen Hochschulen gibt es im Rahmen der studentischen Selbsthilfe spezielle Fonds.
- Wer ab 1. Januar 2018 einen Vorbereitungskurs für eine eidgenössische Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) oder Fachprüfung (eidg. Diplom) absolviert, erhält einen finanziellen Beitrag vom Bund. Weitere Informationen: Eidgenössische Berufsprüfung und eidgenössischer Fachausweis
- In Ausnahmefällen gewährt das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Studienbeiträge: www.sbfi.admin.ch.
- Diverse Institutionen vergeben Mobilitätsstipendien für einen vorübergehenden Studienaufenthalt an einer Gasthochschule in der Schweiz oder im Ausland. Mehr Informationen sind bei den Mobilitätsstellen der Hochschulen erhältlich.
- Manche Wohn- oder Heimatsortsgemeinden haben ein Budget für Lehrmittelbeiträge oder weitere Bildungsbeiträge.
- Vermittlung von privaten Darlehen für Bildungsvorhaben: educaswiss.ch.
- Weiterbildungsfonds der Temporärbranche (Weiterbildung für Temporärarbeitende): temptraining.ch.
Weitere Informationen sind bei den kantonalen Stipendienstellen sowie den Studien- und Berufsberatungsstellen vorhanden: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.
Teilzeit-Erwerb
Im Weiterbildungsbereich sind die meisten Lehr- und Studiengänge berufsbegleitend konzipiert und organisiert: Hier ist es selbstverständlich, dass neben der Weiterbildung gearbeitet wird.
Aber auch viele Studierende in einer Erstausbildung finanzieren ihre Studien ganz oder teilweise selber. Ein Teilzeit-Job während des Semesters oder in den Ferien ist in vielen Studiengängen möglich und üblich. Laut Bundesamt für Statistik sind gut drei Viertel aller Studierenden erwerbstätig.
Vorteile
- In einem Teilzeitjob lassen sich praktische Erfahrungen als Ausgleich und Ergänzung zum Wissenserwerb sammeln.
- Besonders ergiebig sind Erwerbstätigkeiten, in denen das angewendet werden kann, worum es im Studium geht (z. B. Stellvertretungen für angehende Lehrer/innen, Spitalnachtdienst für Medizin-Studierende usw.).
- Bei späteren Bewerbungen erhöhen studienbegleitende Berufserfahrungen oftmals die Chance einer Anstellung.
Nachteile
- Normalerweise bringt ein Teilzeitjob eine Studienzeitverlängerung mit sich.
- Bei sehr lernintensiven Studienrichtungen mit dichtem, durchstrukturiertem Stundenplan und einer hohen Semesterstundenzahl kann ein Teilzeit-Job zur Überforderung führen oder ganz unmöglich sein.
Links
- students.ch: Site mit Job- und Praktika-Rubrik für Studierende
- Studentenjobs.ch: Stellenvermittlung für Studierende und Absolventen
- semestra.ch: Portal für Studierende mit Job-Rubrik
Zentrale Anlaufstellen für Temporärjobs während des Studiums sind die studentischen Selbsthilfeorganisationen, die meist eine Stellenvermittlung für Studierende betreiben. Weitere Informationen finden sich auf den Websites der Hochschulen und der studentischen Organisationen.