Voraussetzungen
Fünf Jahre Berufserfahrung
Für die Zulassung zur Validierung von Bildungsleistungen benötigen Erwachsene eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung, davon in der Regel zwei bis fünf Jahre im angestrebten Beruf.
Kein Anstellungsverhältnis erforderlich
Am Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen interessierte Personen müssen keine Beschäftigung vorweisen. Wenn sie allerdings fehlende Handlungskompetenzen durch weitere Praxiserfahrung erwerben müssen, ist eine Beschäftigung in der Branche erforderlich.
Vorgehen
Das Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen hat fünf Phasen:
Information und Beratung
Das Eingangsportal des Ihres Wohnkantons informiert über das Vorgehen. Das Validierungsverfahren existiert nur für einzelne Berufe und wird nur in einzelnen Kantonen durchgeführt, siehe Validierungsverfahren in den Kantonen. Wenn der Wohnkanton kein Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen anbietet, kann das Angebot eines anderen Kantons angenommen werden. Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen für das Validierungsverfahren ist obligatorisch.
Bilanzierung
Bei der Validierung von Bildungsleistungen weisen die Interessierten nach, was sie gelernt und in der Praxis angewendet haben. Sie dokumentieren ihre Kompetenzen in einem Validierungsdossier. Dieses Dossier enthält sämtliche Daten und Nachweise, die mit dem berufspraktischen und theoretischen Anforderungsprofil des angestrebten Berufs im Zusammenhang stehen. Fachpersonen helfen bei der Erstellung des Dossiers.
Die Erstellung des Validierungsdossiers setzt voraus, dass sich die Kandidatinnen und Kandidaten in der deutschen Sprache gut in schriftlicher Form ausdrücken können und es gewohnt sind, selbstständig zu arbeiten. Die Texte müssen in einem Tool im Internet verfasst werden. Für die Erstellung des Dossiers ist mit rund hundert Arbeitsstunden zu rechnen.
Beurteilung
Fachexpertinnen und -experten vergleichen das Validierungsdossier mit dem Qualifikationsprofil des angestrebten Berufs. Die Berufserfahrungen werden angerechnet, wenn sie den Anforderungen des gewünschten Berufsabschlusses genügen. Nach der Prüfung des Dossiers erfolgt ein Gespräch, in dem die Expertinnen und Experten die dokumentierten Kompetenzen überprüfen.
Validierung und ergänzende Bildung
Nach der Prüfung des Validierungsdossiers stellt das Validierungsorgan eine Bestätigung aus. Darin werden die anerkannten Handlungskompetenzen detailliert aufgezeigt. Fehlen bestimmte Kompetenzen, haben die Kandidatinnen und Kandidaten fünf Jahre Zeit, diese in Form von ergänzender Bildung nachzuholen. Dazu gehören Module an Berufsfachschulen, spezifische Praxisnachweise oder andere Angebote.
Zertifizierung
Sobald die Kandidatinnen und Kandidaten alle Anforderungen für den Berufsabschluss erfüllen und sämtliche nötigen Kompetenzen nachweisen können, erhalten sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder das eidgenössische Berufsattest (EBA).
Beratung und Kosten
Die Eingangsportal Ihres Wohnkantons erteilt Auskünfte über das Verfahren der Validierung von Bildungsleistungen. Bei Interesse nehmen Sie an einem der Informationsanlässen der kantonalen Berufsberatungsstellen oder anderer zuständiger Stellen teil. Die Fachpersonen des Eingangsportals unterstützen die Kandidatinnen und Kandidaten auch bei der Erstellung des Validierungsdossiers.
In der Regel übernimmt oder beteiligt sich der Kanton, welcher das Verfahren anbietet, an den Kosten. Es gibt jedoch keine Garantie und deshalb ist es wichtig, dies individuell beim Eingangsportal Ihres Wohnkantons (verlinken) zu klären. Insbesondere, wenn das Verfahren in einem anderen Kanton als in Ihrem Wohnkanton durchgeführt wird. Der Zugang zum Tool, um das Validierungsdossier zu erstellen, kostet die Kandidatinnen und Kandidaten CHF 90.-. Weitere Kosten wie zum Beispiel für Lernmaterial oder ergänzende Bildung müssen ebenfalls eingerechnet werden.