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Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung für Erwachsene

Erwachsene ohne berufliche Grundbildung können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) erlangen, indem sie die Abschlussprüfung ablegen. Sie müssen eine fünfjährige Berufspraxis nachweisen.

Definition

Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA) erlangen, ohne die entsprechende berufliche Grundbildung absolviert zu haben, indem sie direkt die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) ablegen. Das sieht Artikel 32 der Verordnung über die Berufsbildung vor. Dazu müssen diese Erwachsenen eine mehrjährige Praxiserfahrung im angestrebten Beruf nachweisen. Sie verfügen somit bereits über die erforderliche Berufspraxis, die sie als nicht ausgebildete Mitarbeitende erworben haben. Ihr theoretisches Wissen weist aber oft grosse Lücken auf. Bevor sie die Prüfung ablegen, müssen sie sich deshalb die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse des angestrebten Berufs aneignen.

Voraussetzungen

Fünf Jahre Berufserfahrung

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen die Kandidaten oder Kandidatinnen zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens fünf Jahre praktische Erfahrung vorweisen können. Wie viele Jahre davon im entsprechenden Berufsfeld nachgewiesen werden müssen, ist für die einzelnen Berufe unterschiedlich. In der Regel werden zwischen zwei und vier Jahren Erfahrung im gewünschten Beruf verlangt. Teilzeitarbeit wird dem Pensum entsprechend angerechnet. Hilfstätigkeiten in der entsprechenden Branche können nur sehr beschränkt anerkannt werden.

Sprachkenntnisse

Für das Bestehen der Prüfung sind gute Deutschkenntnisse erforderlich. Als Leitlinie gilt:

  • Dreijährige Grundbildung: Niveau B1
  • Vierjährige Grundbildung: Niveau B2

Für sprachlastige Grundbildungen wie Kauffrau/-mann, Buchhändler/in usw. wird ebenfalls das Niveau B2 verlangt. Sprachniveau-Tests können kostenlos online durchgeführt werden, zum Beispiel unter klubschule.ch. Für fremdsprachige Teilnehmende gibt es spezielle Deutschkurse.
Verschiedene Berufe, vor allem die kaufmännischen, verlangen zudem Fremdsprachenkenntnisse.

Kein Lehrvertrag nötig, Anstellung teilweise vorausgesetzt

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung wird kein Lehrvertrag benötigt. Ob die Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt der Zulassung berufstätig sein müssen, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Einige Kantone verlangen einen Arbeitsvertrag im entsprechenden Berufsfeld, andere Kantone setzen keine aktuelle Anstellung voraus. Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird eine Arbeits- oder Praktikumsstelle jedoch empfohlen.

Vorgehen

Um einen Berufsabschluss via Abschlussprüfung für Erwachsene zu erlangen, müssen sich die Kandidatinnen und Kandidaten zur Prüfung anmelden, sich vorbereiten und die Prüfung bestehen.

Anmeldung

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) muss das offizielle Gesuchsformular ausgefüllt werden. Dieses ist beim kantonalen Berufsbildungsamt erhältlich: berufsbildung.ch.
Dem Formular sind Fotokopien der Arbeitszeugnisse (und des Zwischenzeugnisses des derzeitigen Arbeitgebers) sowie von bereits erworbenen Diplomen und Zeugnissen beizulegen. Aufgrund der zugestellten Unterlagen entscheidet das kantonale Berufsbildungsamt, ob die Kandidatin oder der Kandidat zur Abschlussprüfung im angestrebten Beruf zugelassen wird. Zudem wird durch das Amt entschieden, welche Prüfungen abzulegen sind.

Vorbereitung

Den Interessierten steht offen, wie sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Ein Schulbesuch ist nicht zwingend. Um die Prüfung zu bestehen, müssen die Interessierten aber über berufskundliche und allgemeinbildende Kenntnisse des angestrebten Berufs verfügen. Die genauen praktischen und schulischen Anforderungen sind in den Verordnungen oder Reglementen jeder Grundbildung festgehalten: www.sbfi.admin.ch.
Es gibt drei Möglichkeiten, um sich die nötigen Kenntnisse anzueignen:

  • Besuch der Berufsfachschule gemeinsam mit den Lernenden
    Der Unterricht findet tagsüber unter der Woche statt. In der Regel ist eine Arbeitszeitreduktion nötig.
  • Vorbereitungskurse für Erwachsene
    Für Berufe, in denen viele Erwachsene den Berufsabschluss nachholen möchten (z.B. im kaufmännischen Bereich oder im Detailhandel), bieten Berufsfachschulen und Privatschulen spezielle Vorbereitungskurse an. Diese Kurse finden mehrheitlich abends oder an Samstagen statt.
  • Selbststudium
    Es ist auch möglich, sich im Selbststudium auf die Prüfung vorzubereiten, ohne die Berufsfachschule zu besuchen. Dazu können dieselben Lehrmittel verwendet werden. In diesem Fall ist absolute Selbstdisziplin Voraussetzung. Ausserdem müssen die Interessierten ausgezeichnete theoretische Vorkenntnisse und sehr gute Deutschkenntnisse aufweisen.

Prüfung

Die Fächer und die Richtlinien für das Bestehen der Abschlussprüfung, das Qualifikationsverfahren, sind in den jeweiligen Verordnungen über die berufliche Grundbildung festgehalten. Nach bestandener Prüfung wird das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ oder Berufsattest EBA verliehen.

Dispensation bei bereits erworbenen Kenntnissen

Personen, welche bereits einen Abschluss mitbringen (z.B. gymnasiale Maturität, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis), können diesen anrechnen lassen. Das Gesuch ist beim Berufsbildungsamt des Wohnkantons zu stellen. Mit einem EFZ ist beispielsweise die Dispensation von den allgemeinbildenden Prüfungen möglich. Wer über Sprach- oder Informatikzertifikate verfügt, kann ganz oder teilweise von den Prüfungen in diesen Fächern befreit werden.

Beratung und Kosten

Das Berufsbildungsamt des Wohnkantons gibt Auskunft über sämtliche Fragen der Zulassung zur Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren). Es beantwortet auch Fragen zu den Kosten, die je nach Kanton unterschiedlich sind. In einigen Kantonen sind Anmelde- oder Prüfungsgebühren zu entrichten, in der Regel 300 bis 1000 Franken. Hinzu kommen allfällige Kurskosten für den Besuch der Berufsfachschule und Materialkosten.

Hohe Lernmotivation

Die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) erfordert eine sorgfältige Planung und viel Durchhaltewillen. Für das Privatleben bleibt weniger Zeit. Es ist deshalb wichtig, von seinem Umfeld unterstützt zu werden.

Arbeitgeber informieren?

Die Vorbereitung und Zulassung zur Abschlussprüfung ist kein Lehrverhältnis. Der Arbeitgeber ist nicht in der Rolle des Berufsbildners und nicht verpflichtet, die Interessierten auszubilden oder zu unterstützen. Diese sind aber auch nicht verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren. Falls die praktische Abschlussprüfung im Betrieb stattfindet, ist eine Absprache nötig.

Für den Besuch der Berufsfachschule und der überbetrieblichen Kurse ist es aber empfehlenswert, dies möglichst früh mit dem Arbeitgeber zu besprechen und die Arbeitszeiten und Abwesenheiten zu vereinbaren.



Informationen

Informationen aus den Kantonen

Die folgenden Deutschschweizer Kantone stellen zusätzliche Inhalte zur Verfügung.

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Wappen Kanton Graubünden

Graubünden

Informationen zu den Abschlussprüfungen für Erwachsene

Wer eine fünfjährige Berufserfahrung nachweisen kann, hat die Möglichkeit, zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen zu werden. Dabei wird erwartet, dass die Kenntnisse aus Berufspraxis und Berufskunde den Bildungsvorschriften des Berufes genügen.

Weitere Informationen erteilt die Lehraufsicht Graubünden.

Wappen Kanton Thurgau

Thurgau

Abschlussprüfung für Erwachsene TG

Weitere Informationen zum Berufsabschluss für Erwachsene im Thurgau auf der Website des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung: abb.tg.ch

Wappen Kanton Zürich

Zürich

(mba) Über das Qualifikationsverfahren für Erwachsene erteilt die Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene Auskunft.

berufsberatung.ch