Kunsttherapeut/in HFP
Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen begleiten und unterstützen Menschen bei Veränderungsprozessen, Krisen und Krankheiten. Sie setzen dabei diverse künstlerische Mittel ein.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales - Kultur, Medien
- Branchen
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Bewegung, Sport - Kunst, Kunsthandwerk - Medizinische Therapie, Naturheilkunde - Theater, Musik, Tanz, Film - Therapie
- Swissdoc
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0.734.16.0
Aktualisiert 30.09.2019
Tätigkeiten
Mit künstlerischen Mitteln stärken Kunsttherapeutinnen Menschen in ihrer Gesundheit, unterstützen sie in Krankheits- und Krisenfällen sowie bei grundlegenden Veränderungen. Sie aktivieren die Ressourcen und Selbstheilungskräfte ihrer Klientel, fördern deren Sinneswahrnehmung, Kreativität und persönliche Entwicklung, festigen ihre Autonomie und zeigen ihnen einen kreativen Umgang mit Problemen auf.
Kunsttherapeuten arbeiten meist nach ärztlicher Verordnung. In ihre Arbeit integrieren sie medizinische Diagnosen sowie eigene Beobachtungen und Befunde. Sie betrachten Menschen ganzheitlich und berücksichtigen soziale, körperliche und psychische Aspekte. Gemeinsam mit den Klienten vereinbaren sie Therapieziele. Kunsttherapeuten wählen geeignete künstlerische Mittel, erarbeiten ein Therapiekonzept und entwickeln es laufend weiter. Therapien führen sie mit Einzelpersonen oder Gruppen durch, dokumentieren den Verlauf, werten ihn aus und leiten die Ergebnisse an beteiligte Fachpersonen weiter.
Je nach Fachrichtung setzen Kunsttherapeutinnen bei ihrer Arbeit spezifische Mittel ein:
In der Bewegungs- und Tanztherapie erweitern und gestalten sie die Bewegungsmöglichkeiten ihrer Klienten und Klientinnen. Sie erkennen Einschränkungen im Körpererleben und geben durch künstlerisch gestaltete Bewegungsabläufe neue Impulse. Auf die Drama- und Sprachtherapie spezialisierte Berufsleute arbeiten zum Beispiel mit Laut-, Stimm- und Sprechübungen, Rollenspielen, theatralischen Darstellungen von Märchen, Gedichten und Liedern. Die inszenierte Wirklichkeit ermöglicht Betroffenen, sich spielerisch auszudrücken und eigene Ressourcen zu entdecken. In der Gestaltungs- und Maltherapie animieren Kunsttherapeuten Menschen zum bildnerischen Gestalten und zur Auseinandersetzung mit dem verwendeten Material. Sie stärken das Farb- und Formempfinden. In der intermedialen Therapie setzen die Fachpersonen unterschiedliche künstlerische Mittel ein, vom bildnerischen Gestalten über Poesie, Tanz, Musik bis hin zu Theater und neuen Medien. Sie reflektieren gemeinsam mit den Betreuten das kreierte Werk. In der Musiktherapie werden Menschen durch spielerische Erfahrungen an Instrumenten und durch Singen emotional und kreativ angeregt. Die Therapeuten schaffen Interesse und Gemeinschaftsgefühl und ermöglichen gelingende Beziehungsgestaltung bei schweren Krankheitszuständen und Behinderungen.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 28.5.2019
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden i. d. R. in Form von Modulen erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind bei der OdA ARTECURA erhältlich.
Bildungsangebote
OdA ARTECURA führt eine Liste anerkannter Anbieter auf der Website.
Dauer
Ca. 5 Jahre, berufsbegleitend
Fachrichtungen
- Bewegungs- und Tanztherapie
- Drama- und Sprachtherapie
- Gestaltungs- und Maltherapie
- Intermediale Therapie
- Musiktherapie
Module
- Fachgrundlagen I und II (z. B. Medizin, Psychopathologie, Soziologie, Pädagogik)
- Kunst
- Kunsttherapie
- Praktikum
- Fallstudie
- Berufsrolle
Abschluss
Eidg. anerkannter Titel "Kunsttherapeut/in mit eidg. Diplom" (mit Angabe der Fachrichtung)
Voraussetzungen
Vorbildung
- Abschluss auf Tertiärstufe in einem der Bereiche Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen oder Abschluss auf Sekundarstufe II (z. B. berufliche Grundbildung oder Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität) und bestandene Gleichwertigkeitsprüfung der Voraussetzungen für einen therapeutischen Beruf GVB
- 2 Jahre Berufserfahrung bei einem Arbeitspensum von mind. 50% in den Bereichen Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen
- erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
- Nachweis einer Fallsupervision im Umfang von mind. 20 Stunden bei von OdA ARTECURA anerkannten Supervisoren oder Supervisorinnen
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Über Details informiert die OdA ARTECURA.
Anforderungen
- Kreativität und Selbstreflexion
- hohe Flexibilität
- Kommunikationsfähigkeit
- Belastbarkeit
Weiterbildung
Kurse
Angebote der Fachverbände und Ausbildungsinstitutionen
Zur Rückerstattung der kunsttherapeutischen Leistungen über die Zusatzversicherung ist eine regelmässige Fortbildung nachzuweisen.
Es besteht keine spezifisch auf die höhere Fachprüfung aufbauende Weiterbildung. Je nach Vorbildung ist es möglich, eine Ausbildung in einem verwandten Bereich zu absolvieren:
Höhere Fachschule
Z. B. dipl. Erwachsenenbildner/in HF, dipl. Aktivierungsfachmann/-frau HF
Fachhochschule
Z. B. Bachelor/Master of Science (FH) in Angewandter Psychologie, in Ergotherapie, dipl. Logopäde/-pädin (EDK), dipl. Psychomotoriktherapeut/in (EDK), dipl. Sonderpädagoge/-pädagogin (EDK)
Nachdiplomstufe
Angebote von höheren Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten in verwandten Bereichen, z. B. Master of Advanced Studies (MAS) Klinische Musiktherapie oder MAS Spezialisierte Kunsttherapie
Berufsverhältnisse
Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen arbeiten in der eigenen Praxis oder sind in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens oder in heilpädagogischen, pädagogischen, sozialen und kulturellen Institutionen tätig. Sie finden Anstellung in Schulen, Kliniken, Spitälern, Rehabilitationszentren, Altersheimen, Palliativzentren, Gefängnissen usw. Sie arbeiten alleine oder in multiprofessionellen Teams.
Ihr Wirkungsgebiet umfasst die Fachgebiete Sonderpädagogik, Psychiatrie, Psychosomatik, Pädiatrie, Geriatrie, Suchttherapie und Betreuung von Migranten.
Um sich im Bereich der Kunsttherapie mit einer eigenen Praxis etablieren zu können, ist Engagement und Eigeninitiative erforderlich.
Weitere Informationen
Adressen
OdA ARTECURA
Rainweg 9H
3068 Utzigen
Tel.: +41 71 330 01 00
URL: https://www.artecura.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
Informationen in anderen Sprachen