Lokomotivführer/in BP
Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer sind im Personen- oder Güterverkehr im Streckendienst tätig. Sie fahren und bedienen Elektro- und Diesellokomotiven und tragen die Verantwortung für die Fahrgäste und Güter, die sie transportieren.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Verkehr, Logistik, Sicherheit
- Branchen
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Schiene
- Swissdoc
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0.632.18.0
Aktualisiert 19.08.2022
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Allgemeine Tätigkeiten
- Züge sicher, pünktlich und materialschonend führen
- dabei Streckenführungs-, Fahrplan- und Witterungseinflüsse berücksichtigen
- sich vor jeder Fahrt seriös vorbereiten
- dazu die notwendigen Unterlagen und Informationen beschaffen und erstellen
- Gefahren erkennen, vermeiden und beheben
- bei einer Störung eingreifen, entsprechende Massnahmen einleiten und sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen
- in Extremsituationen die entsprechenden Stellen alarmieren und die erste Koordination vor Ort sicherstellen
- Auszubildenden im Rahmen der Zugvorbereitung, Zugablösung und Zugführung anleiten und beaufsichtigen
Im Personenverkehr
- Fahrgäste wie Berufspendlerinnen, Touristen und Ausflüglerinnen vom Abfahrtsort bis zum jeweiligen Zielbahnhof befördern
- verantwortlich sein für die sichere, komfortable und pünktliche Beförderung der Reisenden
Im Güterverkehr
- Rohstoffe und Produkte in Form von Flüssig-, Sperr- und Massengut transportieren
- informiert sein über allfälliges Gefahrengut
- Güterzüge im Binnenverkehr führen, nach einer zusätzlichen Ausbildung auch im internationalen Transitverkehr
Ausbildung
Prüfungsvorbereitung
Prüfungsordnung und Wegleitung sind beim Verein für die höhere Berufsbildung der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer VHBL erhältlich.
Vertiefungen
- Personenverkehr
- Güterverkehr
Prüfungsinhalt
- Schriftlicher Teil: Reflexionsbericht zum eigenen Erfahrungswissen (ist bis 8 Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen)
- Mündlicher Teil: Präsentation des Reflexionsberichts, Fachgespräch, erfolgskritische Situationen, Mini-Cases
Abschluss
Lokomotivführer/in mit eidg. Fachausweis
Voraussetzungen
Vorbildung
- eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss und 2 Jahre Berufserfahrung als Lokomotivführer/in gemäss Berufsbild
- oder eidg. Berufsattest (EBA) oder gleichwertiger Abschluss und 4 Jahre Berufserfahrung als Lokführer/in
- bestandene Fähigkeitsprüfung für das Führen von Triebfahrzeugen des Bundesamts für Verkehr BAV (Kategorie B, B100, B80 nach VTE)
- und die entsprechende Bescheinigung des arbeitgebenden Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU)
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Zusätzlich zu den genannten Bedingungen:
Die eidg. Berufsprüfung ergänzt die weiterhin vorgeschriebene polizeihoheitliche Zulassung durch das Bundesamt für Verkehr BAV.
Anforderungen
- Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten
- psychische Belastbarkeit
- hohe Selbstständigkeit
- Reflexionsvermögen
- Verantwortungsbewusstsein
- robuste Gesundheit
Weiterbildung
Kurse
Kurse von Fach- und Berufsverbänden, insbesondere zu den laufenden technischen und fahrdienstlichen Erneuerungen und Vorschriften.
Berufsverhältnisse
Lokomotivführer und Lokomotivführerinnen arbeiten bei in einem in der Schweiz konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die Arbeitszeiten sind unregelmässig und die Berufsleute führen ihre Arbeit alleine und selbständig aus. Die grosse Verantwortung verlangt von eine hohe Konzentrationsfähigkeit und psychische Belastbarkeit. Mit entsprechender Berufserfahrung können sie Führungsaufgaben in der Ausbildung oder in der Planung übernehmen. Lokomotivführer erhalten Fahrvergünstigungen auf Bahnstrecken im In- und teilweise im Ausland.
Dem Schienenverkehr kommt in der Schweiz eine grosse Bedeutung zu. Das sich laufend verändernde Umfeld erfordert von allen
Mitarbeitenden permanente Lernbereitschaft. Weil das Fahrplanangebot stetig ausgebaut wird, sind Lokomotivführerinnen gesuchte Berufsleute.
Weitere Informationen
Adressen
Verein für die höhere Berufsbildung der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer VHBL
Prüfungskommission
Hotelgasse 1
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 31 318 65 80
URL: https://www.vhbl-afsm.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation