Was ist die Lehre?
Die berufliche Grundbildung, die Lehre, führt zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ in 3 oder 4 Jahren, oder zum eidgenössischen Berufsattest EBA in 2 Jahren. Die Ausbildung an der Berufsfachschule besteht aus einem theoretischen Teil mit Allgemeinbildung und berufsspezifischen Fächern. Der praktische Teil im Lehrbetrieb vermittelt die nötigen technischen Fähigkeiten und praktischen Fachkenntnisse. Die Lernenden entwickeln somit die zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen.
Ablauf der Ausbildung
Grundsätzlich wird die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb und die Theorie an der Berufsfachschule absolviert. Dies wird die duale Ausbildung genannt.
In der schulisch organisierten Grundbildung ist es möglich, bei gewissen Berufen den Abschluss der beruflichen Grundbildung in einem schulischen Vollzeitangebot zu erwerben: Lehrwerkstätte, Handelsmittelschule HMS oder Informatikmittelschule IMS. In einigen Kantonen heissen die HMS Wirtschaftsmittelschulen. Wer eine HMS oder IMS besucht, absolviert während der Dauer der beruflichen Grundbildung ein Praktikum und erhält dadurch die praktischen Fertigkeiten vermittelt. Schulisch organisierte Grundbildungen führen auch zu einem eidgenössischen Abschluss.
Die Ausbildung zum EFZ kann auch gleichzeitig mit der Berufsmaturität erfolgen.
Wer eine Lehre antreten will, muss auf jeden Fall die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben und mindestens 15 Jahre alt sein. In manchen Fällen können die Kantone Ausnahmen bewilligen, sodass die Lehre mit 14 begonnen werden kann. Jedoch sind Ausnahmen für Lehren in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Fischerei nicht möglich. Mehr Informationen: Arbeitsgesetz auf fedlex.admin.ch.
Für Erwachsene gibt es je nach beruflicher Erfahrung vier Ausbildungsmöglichkeiten zu einem EFZ-Beruf: Berufsabschluss für Erwachsene
Dauer der Ausbildung
Das EBA wird in 2 Jahren erworben. Das EFZ kann je nach Beruf in 3 oder 4 Jahren erlangt werden. Die Dauer kann jedoch variieren:
- Für manche EFZ kann sich die Ausbildungsdauer in Vollzeit an einer Schule von der Ausbildungsdauer in einem Lehrbetrieb unterscheiden.
- Die Dauer kann verkürzt werden, wenn ein Abschluss einer Allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe II (Fachmittelschule, Gymnasiale Maturitätsschule) oder ein hervorragender Abschluss eines Eidg. Berufsattests EBA desselben Bereichs vorliegt. Das kantonale Berufsbildungsamt hat die Kompetenz für die Verkürzung der Ausbildungsdauer.
- Für Erwachsene kann die Dauer zur Erlangung eines EFZ je nach angestrebtem Berufsweg, vorherigen Ausbildungen und Erfahrungen variieren. Berufsabschluss für Erwachsene
Unterschiede in den Ausbildungsorten
Die Lehre im Betrieb oder an einer Schule haben jeweils ihre Besonderheiten. Es ist wichtig, diese zu kennen, bevor eine Ausbildung angetreten wird.
Im Lehrbetrieb (duale Ausbildung) | In Vollzeit-Schule: Handelsmittelschule oder Informatikmittelschule oder Lehrwerkstätte | |
Ausbildungsangebot | Alle Lehrberufe können in einem Betrieb und an der Berufsfachschule erlernt werden. Es gibt jedoch nicht in allen Kantonen für jede Ausbildung Lehrbetriebe. | Gewisse Berufe können auch an einer Vollzeit-Schule absolviert werden. Das Angebot an EFZ/EBA-Ausbildungen an Vollzeitschulen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. |
Praktische und theoretische Ausbildung | Die praktische Ausbildung wird von den BerufsbildnerInnen (Lehrmeister) im jeweiligen Betrieb an 3 bis 4 Tagen pro Woche vermittelt. Der theoretische Teil wird die restlichen 1 bis 2 Tage oder teilweise auch als Blockkurs an der Berufsfachschule gelernt. | Theoretisches Wissen wird in Klassen unterrichtet, während praktische Kompetenzen in Workshops, Laboratorien oder in Arbeitsgruppen angeeignet werden. Oft werden während der Ausbildung auch mehrwöchige Betriebspraktikas organisiert. |
Ferien | Bis zum Alter von 20 Jahren sind 5 Wochen Ferien pro Jahr Pflicht. | Die Ferien werden meistens denjenigen der obligatorischen Schule angepasst. |
Lohn | Ein Lohn wird vom Unternehmen ausgezahlt. Dieser unterscheidet sich je nach Beruf, Unternehmen und Lehrjahr. | Die Schule zahlt den Lernenden grundsätzlich keinen Lohn. Auch sind Praktikas in der Regel unbezahlt. |
Zulassungsbedingungen | Jeder Arbeitsgeber bestimmt das Rekrutierungsvorgehen. Ähnlich wie die Stellensuche verläuft auch die Lehrstellensuche: Suche nach freien Plätzen, Versand von persönlichem Dossier an die Ansprechperson der Firma, Vorstellungsgespräch und teilweise Eignungstest. | Vollzeitschulen bestimmen ihre Zulassungsbedingungen. Da die Anzahl Plätze limitiert ist, wird für gewöhnlich ein Aufnahmeverfahren organisiert (Prüfung, Gespräch, usw.). |
Vertrag | Der Lehrvertrag ist ein spezieller Arbeitsvertrag, der vom Unternehmen und von der lernenden Person (und bei unter 18jährigen von der gesetzlichen Vertretung) unterschrieben werden muss. | Die Vollzeitschulen schliessen ebenfalls einen Ausbildungsvertrag ab mit der lernenden Person (und bei unter 18-jährigen mit der gesetzlichen Vertretung). |
Überbetriebliche Kurse | Die Lernenden nehmen an den überbetrieblichen Kursen Teil, die für ihren Beruf organisiert werden. Diese Kurse vermitteln ein grundlegendes Fachwissen. Die Dauer und die Organisation unterscheiden sich je nach Beruf. | Die Lernenden nehmen an den überbetrieblichen Kursen teil, die für ihren Beruf organisiert werden. Diese Kurse vermitteln ein grundlegendes Fachwissen. Die Dauer und die Organisation unterscheiden sich je nach Beruf. |
Berufsmaturität | Zu gewissen Bedingungen und je nach Vorgaben der jeweiligen Schule oder des jeweiligen Berufs kann während oder nach der Lehre eine Berufsmaturität absolviert werden. | Zu gewissen Bedingungen und je nach Vorgaben der jeweiligen Schule oder des jeweiligen Berufs kann während oder nach der Lehre eine Berufsmaturität absolviert werden. Die Berufsmaturität kann für die Zulassung an gewisse Vollzeitschulen zuweilen auch obligatorisch sein. |