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Kaufmann/Kauffrau - EFZ für Erwachsene (Nachholbildung Art. 32 BBV)

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

HKV Handelsschule KV Schaffhausen

Kategorien
Ausbildungsort

Schaffhausen (SH)

Unterrichtssprache

Deutsch

Ausbildungstyp

Berufsabschluss für Erwachsene

Zeitliche Beanspruchung

Berufsbegleitend

Ausbildungsthemen

Administration, Verwaltung - Berufsabschluss für Erwachsene - Handelsmittelschulen und Informatikmittelschulen

Swissdoc

5.000.17.0 - 5.611.6.0

Aktualisiert 13.11.2024

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Mit der dreijährigen Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» für Erwachsene nach Art. 32 erwerben Sie diejenigen Qualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt zur Ausübung des Berufs vorausgesetzt werden. Diese Grundbildung schliesst mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ab.

Zielgruppe

Die Nachholbildung richtet sich an Erwachsene, welche

  • das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann erwerben möchten.
  • eine Handelsschule abgeschlossen haben (vorzugsweise kv edupool) und ihre Kenntnisse erweitern und vertiefen wollen.

Aufbau der Ausbildung

Sprachen

  • Standardsprache Deutsch
  • Fremdsprache Englisch
  • In der Fremdsprache Englisch erwerben die Teilnehmenden vertiefte mündliche und schriftliche Kompetenzen (Level B1)

Wahlpflichtbereiche und Optionen

Teilnehmende der EFZ-Ausbildung nach Art. 32 werden sowohl vom Wahlpflichtbereich (1./2. Jahr) als auch von den Optionen (3. Jahr) dispensiert. Diese sind zudem nicht prüfungsrelevant.

Handlungskompetenzbereiche

Die Ausbildung erfolgt an der Berufsfachschule in fünf Handlungskompetenzbereichen. Details siehe Website des Anbieters.

Dispensationen von einzelnen Lernfeldern (z.B. wenn schon ein EFZ in einem anderen Beruf abgeschlossen wurde) erfolgen in Absprache mit der Abteilung Berufsbildung des Kantons Schaffhausen und der Leitung der kaufmännischen Grundbildung der HKV SH.

Voraussetzungen

Zulassung

Die Zulassung zum Qualifikationsverfahren erfolgt nach Art. 32 der Verordnung über Berufsbildung (BBV) und setzt voraus, dass Teilnehmende bis zur Prüfung eine fünfjährige berufliche Erfahrung nachweisen können, davon mindestens drei Jahre im kaufmännischen Bereich.

Über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren entscheidet das Berufsbildungsamt Schaffhausen.

Kosten

  • Das Schulgeld wird vom Kanton SH übernommen. Ausserkantonale Teilnehmende müssen die Kostengutsprache mit dem Wohnkanton absprechen.
  • Die Kandidaten bezahlen dem Kanton eine Zulassungsgebühr von CHF 250.–.
  • Für den Schulunterricht wird ein BYOD-Gerät (Convertible-Notebook) gemäss den Anforderungen BYOD der Schule vorausgesetzt (ca. CHF 700.– bis 1'500.–).
  • Lehrmittelkosten müssen die Kandidaten selber bezahlen. Die ungefähren Kosten über die drei Schuljahre belaufen sich auf ca. CHF 1'300.– (ohne Freifächer, Sprachdiplome oder Sprachaufenthalte).

Abschluss

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Kauffrau/Kaufmann EFZ

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Schaffhausen (SH)

Zeitlicher Ablauf

Beginn

August

Dauer

6 Semester

Zeitliche Beanspruchung

  • Berufsbegleitend

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Links

Auskünfte / Kontakt

Fachauskünfte/Lehrgangsleiter:
Dr. Urs Hofer
urs.hofer@hkv-sh.ch

Administration:
Angela Fischer
052 630 79 45
angela.fischer@hkv-sh.ch

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