Podologe/Podologin (Nachholbildung Art. 32 BBV)
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ
Podologie Bümpliz
Kategorien
- Ausbildungsort
-
Bern (BE)
- Unterrichtssprache
-
Deutsch
- Ausbildungstyp
-
Berufsabschluss für Erwachsene
- Zeitliche Beanspruchung
-
Teilzeit
- Ausbildungsthemen
-
Berufsabschluss für Erwachsene - Gesundheit, Pflege, Medizin
- Swissdoc
-
5.000.17.0 - 5.723.7.0
Aktualisiert 25.04.2025
Beschreibung
Beschreibung des Angebots
Das Qualifikationsverfahren erfolgt wie bei der Normallehre und umfasst grundsätzlich alle Prüfungsfächer, sofern die Zulassungsverfügung zum Qualifikationsverfahren keine Dispensationen enthält.
Lernziel
Vorbereitung auf das nachträgliche Qualifikationsverfahren Podologe/Podologin EFZVoraussetzungen
Zulassung
- Von der Berufserfahrung von 5 Jahren, die nach Art. 32 BBV für die Zulassung zu einem Qualifikationsverfahren verlangt ist, müssen Berufskenntnisse mindestens 2 Jahre im Berufsfeld Fusspflege EFZ erworben worden sein.
- Es muss glaubhaft gemacht werden, den Anforderungen der Abschlussprüfung gewachsen zu sein.
- Berufskenntnisse, die in der regulären beruflichen Grundbildung vermittelt werden, müssen vorhanden sein, bzw. bis zur Prüfung Berufskenntnisse erworben sein.
- Über die Dauer entscheidet z.B. im Kanton Bern einzig das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Bern, bzw. das entsprechende Amt im Wohnkanton.
Kosten
Beim Anbieter anfragen
Abschluss
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ
Praktische Hinweise
Ort / Adresse
- Bern (BE)
Zeitlicher Ablauf
Zeitliche Beanspruchung
- Teilzeit
Unterrichtssprache
- Deutsch
Bemerkungen
Weitere Informationen zur «Zulassung zur Abschlussprüfung nach Art. 32 BBV» (ohne Lehrvertrag):
BIZ Kanton Bern, Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene
Links
Anbieter 1
Podologie Bümpliz
Mühledorfstrasse 13
3018 Bern
E-Mail:
URL:
www.podologie-buempliz.ch/