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Landwirt/in - EFZ für Erwachsene (Nachholbildung Art. 32 BBV)

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Schüpfheim

Kategorien
Ausbildungsort

Schüpfheim (LU)

Unterrichtssprache

Deutsch

Ausbildungstyp

Berufsabschluss für Erwachsene

Zeitliche Beanspruchung

Berufsbegleitend

Ausbildungsthemen

Berufsabschluss für Erwachsene - Landwirtschaft

Swissdoc

5.000.17.0 - 5.130.4.0

Aktualisiert 05.10.2023

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Berufsbegleitende Nachholbildung EFZ

Als aktive Landwirtin oder aktiver Landwirt sind Sie in der Landwirtschaft tätig. Sie möchten die berufliche Grundbildung nachholen und mit dem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) abschliessen. Die Nachholbildung eignet sich für junge Frauen und Männer mit abgeschlossener nicht landwirtschaftlicher Ausbildung und Praxiserfahrung in der Landwirtschaft.

Lernziel

Das Qualifikationsverfahren am Ende der Ausbildung ist identisch mit dem Abschluss der dreijährigen Lehre als Landwirt/in EFZ.

Link zum Aufbau der Ausbildung

Voraussetzungen

Zulassung

Erstausbildung: Erfolgreicher Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis (EFZ), ein Maturitätszeugnis, ein Lehrerpatent oder ein Diplom einer dreijährigen Handelsschule oder Diplommittelschule. Wenn kein der erwähnten Berufsabschlüsse vorgelegt werden kann, sind die Aufnahmebedingungen zu klären.
Mindestalter: 22 Jahre bei Beginn der Ausbildung.
Vertrag: für 3 Jahre mit einem Leitbetrieb (anerkannter Lehrbetrieb), der für die betriebliche Bildung verantwortlich ist.
Berufspraxis: Mindestens 1 Jahr als Vollzeit gerechnete praktische Tätigkeit im angestrebten Beruf. Die Praxiszeit wird ab Lehrende des Erstberufes angerechnet.

Zielpublikum

Die Nachholbildung eignet sich für junge Frauen und Männer mit abgeschlossener nicht landwirtschaftlicher Ausbildung und Praxiserfahrung in der Landwirtschaft.

Kosten

Schulkosten

Für das Schulgeld ist der Wohnsitzkanton zuständig. Die Schule verrechnet die Schulgeldbeiträge gemäss SLR §6Zif2
SRL Nr. 544 - Schulgeldverordnung Kanton Luzern

Im Schulgeld sind Kosten für Lehrmittel, berufsspezifisches und allgemeines Schulmaterialgeld, Benutzungsgebühren, Exkursionen usw. nicht enthalten. Sie werden von den Schulleitungen in Rechnung gestellt. Merkblatt Kosten Lernende

Abschluss

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Landwirt/in EFZ

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Schüpfheim (LU)

Zeitlicher Ablauf

Beginn

Schulbeginn ca. Mitte August

Dauer

920 Lektionen verteilt auf 3 Ausbildungsjahre:

32 Schultage / Jahr à 8 Lektionen 768 Lektionen
+ Blockunterricht 120 Lektionen
+ selbständige Projektarbeiten (z.B. Herbar) 32 Lektionen

Zeitliche Beanspruchung

  • Berufsbegleitend

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Bemerkungen

Anmeldung

Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsganges (Art. 32 BBV / Art. 17 Abs. 5 BBG). Die lernende Person muss sich vor dem Start der Ausbildung bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Kanton Luzern (DBW) mit dem Formular Zusammenarbeitsvertrag anmelden. Der Nachweis der praktischen Tätigkeit (mind. 1 Jahr) muss mit eingesandt werden.

Links

berufsberatung.ch