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Gipser/in (Nachholbildung Art. 32 BBV)

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

ENAIP Internationaler Bund

Kategorien
Ausbildungsort

Luzern (LU)

Unterrichtssprache

Italienisch

Ausbildungstyp

Berufsabschluss für Erwachsene

Zeitliche Beanspruchung

Teilzeit

Ausbildungsthemen

Berufsabschluss für Erwachsene - Innenausbau, Inneneinrichtung, Haustechnik, Instandhaltung

Swissdoc

5.000.17.0 - 5.450.20.0

Aktualisiert 12.09.2024

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Der Kurs richtet sich an diejenigen, die Berufserfahrung als Gipser/in haben, aber keinen Abschluss haben und sich weiter spezialisieren wollen.

Ausbildungsinhalt

- Fachrechnen
- Fachzeichnen 
- Baustoffkunde

- Baukonstruktion
- Physik und Chemie 
- Arbeitssicherheit

Lernziele

Ziel dieser Ausbildung ist das Erlangen des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Gipser/in – Trockenbauer (gemäß Art. 32 BBV) innerhalb von nur zwei Jahren. Durch die berufsbegleitende Ausbildung können Sie während des gesamten Kurses weiterhin ihrer Arbeit nachgehen und haben keine Verdienstausfälle. Sie holen mit diesem Kurs Ihren Lehrabschluss nach und sind im Anschluss anerkannter Gipser bzw. Trockenbauer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis.

Voraussetzungen

Zulassung

  • Gute Kenntnisse der italienischen Sprache in Wort und Schrift (Niveau B1)
  • Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre als Gipser/in. Dies bedeutet, dass Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns 3 Jahre Berufserfahrung haben müssen, davon 1 Jahr als Gipser/in. 
  • Bestehen der Aufnahmeprüfung in der Kurssprache und Mathematik

Zielpublikum

Volljährige Schweizer/innen oder Ausländer/innen, die über keine Ausbildung (EFZ) verfügen und die seit mind. 3 Jahren in der Schweiz als Gipser/in erwerbstätig sind.

Kosten

CHF 15'500.00 pro Jahr

Schulgeld: für Lehrgangsteilnehmende mit Wohnsitz im Kanton Luzern kostenlos. Es muss eine Kostengutsprache eingeholt werden bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung. 

Allfällige weitere Gebühren/Kosten, z.B. für Lehrmittel, Materialkosten, Abschlussprüfung

Für die Schulanmeldung wird die Zulassung zum Qualifikationsverfahren benötigt. Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern reichen hierzu das  „Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsganges“ bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ein.

Lehrgangsteilnehmende mit ausserkantonalem Wohnsitz: gemäss Bestimmungen des Wohnkantons

Abschluss

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Gipser/in-Trockenbauer/in EFZ

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Luzern (LU)

Zeitlicher Ablauf

Beginn

siehe Website

Dauer

2 Jahre - 20 Tage

Zeitliche Beanspruchung

  • Teilzeit

Unterrichtssprache

  • Italienisch

Links

berufsberatung.ch