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Notar/Notarin

Kantonales Diplom

Notariatskommission des entsprechenden Kantons

Kategorien
Ausbildungsort

Ortsunabhängig

Unterrichtssprache

Deutsch

Ausbildungstyp

Weiterbildung: Kurse

Zeitliche Beanspruchung

Berufsbegleitend

Ausbildungsthemen

Recht, Rechtswissenschaften

Swissdoc

9.623.4.0

Aktualisiert 17.11.2021

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

In der Schweiz ist für bestimmte Rechtsgeschäfte wie etwa für die Errichtung von Stiftungen, für Ehe- und Erbverträge, Grundstückgeschäfte, eidesstattliche Erklärungen, Statutenänderungen, für die Gründung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften oder die Beglaubigung von Unterschriften eine öffentliche Beurkundung erforderlich.
Zuständig für diese Beurkundung sind Notarinnen und Notare. Ihre Amtsausübung wird durch die Kantone geregelt. Notariatsaufgaben können freiberuflich (als selbständige/r Rechtsanwalt/-anwältin), als Beamter bzw. Staatsangestellte (im sogenannten Amtsnotariat) oder auch in einer Mischform aus beidem wahrgenommen werden.
Ebenso sind die Bestimmungen bezüglich der Ausbildung und der Zulassung von Notarinnen und Notaren kantonal unterschiedlich. Überall müssen angehende Notarinnen und Notare Kenntnisse über das Schweizerische Rechtssystem und mehrjährige Erfahrung im Notariatswesen nachweisen können.
Das Notar-Patent beziehungsweise die Ernennung als Notar/in ist ein kantonaler Fähigkeitsausweis und damit eine Berufsausübungsbewilligung.

Voraussetzungen

Zulassung

  • Schweizer Bürgerrecht
  • Wohnsitz: Viele Kantone kennen eine sog. „Residenzpflicht“. Der Notar/die Notarin sollte im Kanton wohnen oder zumindest dort seinen/ihren Geschäftssitz haben.
  • Handlungsfähigkeit
  • Guter Leumund
  • Zahlungsfähigkeitsnachweis
  • Juristische Ausbildung: In allen Kantonen wird von den Notarinnen und Notaren eine juristische Ausbildung verlangt. Meistens ist dies ein juristisches Studium (AG, BL, BS, BE, FR, GE, JU, NE, TI, UR, VD, VS). Während in einzelnen Regionen (Zentralschweiz, GR) ausserdem das Anwaltspatent erforderlich ist, kann in anderen (ZH, TG) der Weg zum Notar/zur Notarin auch über eine berufliche Grundbildung als Kaufmann/-frau in Verbindung mit einem juristischen Teilstudium (Notariatsstudium o.ä.) führen.
  • Berufspraktische Erfahrung: Beinahe alle Kantone kennen für Notar-Anwärterinnen und -Anwärter die Absolvierung eines Notariatspraktikums.
  • Notariatsexamen: Alle Kantone verlangen für die Notarpatent-Erteilung die Absolvierung von Prüfungen (mündliche, schriftliche und praktische Examen). Einzelne Kantone kennen für Hochschulabsolventinnen oder Inhaber des Anwaltspatentes gewisse Prüfungsdispensationen.

Abschluss

  • Kantonales Diplom

Kantonales Notar-Patent

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Ortsunabhängig

Zeitlicher Ablauf

Beginn

laufend

Dauer

Zur Vorbereitung auf die kantonale Notariatsprüfung werden in einigen Kantonen (z.B. BE, LU, SO) Vorbereitungsseminare angeboten. In der Regel haben Anwärter/innen aber ein juristisches Studium oder zumindest ein Teilstudium (4 Semester) absolviert und bereiten sich danach selbstständig auf die Notariatsprüfung vor.

Zeitliche Beanspruchung

  • Berufsbegleitend

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Bemerkungen

Die Rechtsgrundlage für das Notariat und die öffentliche Beurkundung bilden das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Schweizerische Obligationenrecht (OR), insbesondere SchlTzZGB 55, welcher für Organisation und öffentliche Beurkundung in die Zuständigkeit der Kantone verweist.

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