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Fachpsychologe/Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP

Abschluss Verband

Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)

Kategorien
Ausbildungsort

Bern (BE)

Unterrichtssprache

Deutsch

Ausbildungstyp

Weiterbildung: Lehrgänge

Zeitliche Beanspruchung

Berufsbegleitend

Ausbildungsthemen

Psychologie, psychologische Kompetenzen

Studienrichtungen

Psychologie

Swissdoc

7.734.11.0

Aktualisiert 10.12.2021

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Der FSP-Fachtitel bescheinigt die Kompetenz zur eigenverantwortlichen Tätigkeit im Gebiet des Fachtitels. FSP-Fachtitel sind privatrechtlich geschützt und dienen dem Publikum als Qualitätssiegel.
Zur Erlangung des Fachtitels muss u.a. eine FSP-anerkannte Weiterbildung absolviert werden. Für die Rechtspsychologie ist dies die postgraduale Weiterbildung der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL.

Die postgraduale Weiterbildung enthält sieben obligatorische und neun fakultative Themenkreise, die verschiedenen Spezialisierungen Rechnung tragen. 
Obligatorische Themenkreise:

  • Psychologische (psychiatrische) Begutachtung
  • Psychotherapiemethoden mit Opfern oder Tätern
  • Einführungen ins Recht
  • Kriminalistik und Kriminologie
  • Kriminal-Psychopathologie und Psychotraumatologie
  • Psychologische Forschung über Delinquenz, Viktimisierung, Zeugen- & Aussagenpsychologie, sowie neue rechtspsychologische Methoden
  • Berufsspezifische Richtlinien und Ethik, Prozessvorschriften

Fakultative Themenkreise:

  • Mediation 
  • Notfallpsychologie
  • Militärpsychologie
  • Polizeipsychologie und investigative Psychologie
  • eigene Forschungsarbeiten
  • Opferpsychologie
  • Forschungsmethoden der Rechtspsychologie
  • Kinder- und Jugendforensik

Hinzu kommt Supervision im Einzelsetting sowie Falldokumentationen der eigenen praktischen Tätigkeit.

Lernziel

Die Weiterbildung in Rechtspsychologie der SGRP/SSPL soll die Qualität der klinischen und gutachterlichen Tätigkeit sichern. Die Ausbildung soll Rechtspsychologinnen und -psychologen befähigen, selbständig alle Tätigkeiten im Bereich der klinischen und gutachterlichen Rechtspsychologie zu planen und durchzufuhren sowie an Forschung in Planung, Durchführung und Auswertung aktiv teilzunehmen. Die Weiterbildung ist auf das gesamte Praxisfeld der Rechtspsychologie ausgerichtet und kann individuell gestaltet werden.

Voraussetzungen

Zulassung

  • Hochschulabschluss in Psychologie auf Masterstufe; abgeschlossen und dokumentiert bei Einreichung der Anmeldung.
    Für die Anerkennung von Studienabschlüssen ausländischer Universitäten gelten die Äquivalenzkriterien, die am Institut für Psychologie der Universität Bern gültig sind.
  • Rechtspsychologische Praxis, die spätestens im zweiten Jahr der Weiterbildung beginnt, sei es in fester Anstellung, in einem postgraduierten Praktikum oder einem vorübergehenden Beschäftigungsprogramm

Voraussetzung für den Erwerb eines FSP-Fachtitels ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium, eine abgeschlossene Weiterbildung und die FSP-Mitgliedschaft.

Zielpublikum

Psychologinnen und Psychologen, die im Berufsfeld der Rechtspsychologie tätig sind.

Kosten

ca. CHF 30'000.- bis CHF 75'000.-

Abschluss

  • Abschluss Verband / Vereinigung / Branche

Fachpsychologin/Fachpsychologe in Rechtspsychologie FSP

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Bern (BE)

diverse Orte

Zeitlicher Ablauf

Beginn

laufend

Dauer

mind. 5 Jahre

Zeitliche Beanspruchung

  • Berufsbegleitend

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Links

Auskünfte / Kontakt

Sekretariat der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP:
E-Mail:sekretariat@rechtspsychologie.ch
Tel.: +41 44 364 40 67

berufsberatung.ch