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Fachmann/frau Betreuung: Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung, Menschen im Alter, Kinder - (nach Art. 32 BBV)

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Berufsbildungszentrum Gesundheit und Soziales Sursee

Kategorien
Ausbildungsort

Sursee (LU)

Unterrichtssprache

Deutsch

Ausbildungstyp

Berufsabschluss für Erwachsene

Zeitliche Beanspruchung

Berufsbegleitend

Ausbildungsthemen

Berufsabschluss für Erwachsene - Soziales, Sozialwissenschaften

Swissdoc

5.000.17.0 - 5.731.5.0

Aktualisiert 29.08.2024

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Erwachsene bringen einen grossen Erfahrungsschatz mit, welchen sie sich im privaten wie auch beruflichen Umfeld angeeignet haben. Diesen Erfahrungen will der Kanton Luzern gerecht werden, indem er Lehrgänge für Erwachsene anbietet, welche spezifisch auf diese ausgerichtet sind und sie in zwei Jahren auf das Qualifikationsverfahren (QV) vorbereitet.

Dieser QV-Vorbereitungslehrgang ist modular aufgebaut:

  • Berufskenntnisse
  • Betriebliche Bildung
  • Überbetriebliche Kurse
  • Allgemeinbildung (ABU)

Die einzelnen Module werden fortlaufend abgeschlossen. Der Teil betriebliche Bildung wird mit der VPA (vorgegebene praktische Arbeit) abgeschlossen.

Erlangung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses EFZ ausserhalb eines geregelten Bildungsganges. (Qualifikationsverfahren nach BBV Art. 32)

Link zum Aufbau der Ausbildung

Voraussetzungen

Zulassung

  • Mindestalter von 22 Jahren bei Lehrgangstart (Stichtag 15.08.)
  • Zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahren (Stichtag 30. Juni des QV-Jahres) müssen 5 Jahre Berufspraxis zu 100% vorgewiesen werden und davon 2 Jahre in der Betreuung zu 100%. Teilpensen werden entsprechend aufgerechnet.
  • Zusage eines Betriebes mit Bildungsbewilligung für die Begleitung und Durchführung der Praktischen Prüfung (VPA)

Anforderungen

  • Gute bis sehr gute Deutschkennnisse (mindestens B2)
  • Gute IT-Grundkenntnisse
  • Fähigkeit, die Ausbildung selbst zu organisieren
  • Selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen (Berufsfachschule und Betrieb)

Zuständigkeiten

  • Bei der Ausbildung nach Art. 32 tragen die Teilnehmenden die Verantwortung für die Ausbildung. Sie sind die Kontaktpersonen gegenüber der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, Berufsbildungsämter, der Berufsfachschule und üK-Zentrum.
  • Der Betrieb vereinbart mit den Teilnehmenden die Rahmenbedingungen und den Umfang der Begleitung während der Ausbildung.

Kosten

Die Kostenzusammenstellung finden Sie auf diesem Merkblatt FaBe EFZ Erwachsene (Art. 32 BBV)

Überbetriebliche Kurse: Information überbetriebliche Kurse (üK) bei Art. 32 BBV

Abschluss

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Fachmann/frau Betreuung EFZ

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Sursee (LU)

Zeitlicher Ablauf

Beginn

mit Start des regulären Schuljahres

Dauer

2 Jahre

Zeitliche Beanspruchung

  • Berufsbegleitend

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Bemerkungen

Die Ausbildung findet an drei Lernorten statt:
- Die praktische Ausbildung im Betrieb
- Die theoretische Ausbildung in der Schule 
- Überbetriebliche Kurse finden am BBZN statt

Interessierte melden sich direkt beim Berufsbildungsamt ihres Wohnkantons.

Je nach persönlicher Ausgangslage und Vorleistungen ist das gleiche Ziel (Abschluss Fähigkeitszeugnis) besser über eine > standardisierte verkürzte Lehre oder über ein > Validierungsverfahren (BBV Art. 31) für Erwachsene zu erreichen.

Links

Auskünfte / Kontakt

info.bbzg@sluz.ch

berufsberatung.ch