Eingliederungsberater/in (Sozialversicherung)
- Bildungstypen
-
Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
-
Bildung, Soziales
- Branchen
-
Beratung - Human Resources, betriebliche Ausbildung
- Swissdoc
-
0.731.76.0
Aktualisiert 23.03.2025
Tätigkeiten
Eingliederungsberaterinnen und Eingliederungsberater sind bei IV-Stellen verantwortlich für die Beratung von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr, oder nur noch reduziert, ausüben können. Sie unterstützen die Versicherten mit Kursen, mit arbeitsplatzbezogenen Hilfsmitteln, beim Arbeitsplatzerhalt oder einer allfälligen beruflichen Umorientierung und Stellensuche. Gleichzeitig beraten sie auch Arbeitgebende bei der Arbeitsintegration. So wirken sie als Bindeglied zwischen Versicherten und Wirtschaft.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
- Berufsprüfung BP
- Bachelor Fachhochschule FH
Die Anforderungen an die Vorbildung variieren stark je nach Arbeitgeber und Aufgabenbereich:
Ausbildung z.B. im Bereich Wirtschaft, Sozialarbeit, Psychologie oder Gesundheit sowie gute Kenntnisse im Sozialversicherungs- und Personalbereich.
Ev. CAS, DAS, MAS im Bereich Eingliederung, Case Management, Care Management oder Arbeitsintegration.
Voraussetzungen
Anforderungen
- hohe Sozialkompetenz
- kommunikativ
- durchsetzungsfähig
- gute administrative und IT-Fähigkeiten
Kenntnisse des Sozialwesens und möglichst auch der Sozialversicherungen
Weiterbildung
Teamleiter/in oder Abteilungsleiter/in über fachliche und/oder Führungsweiterbildung.
Bemerkungen
Eingliederungsberater/innen oder Disability Manager/innen können auch bei Institutionen der beruflichen Eingliederung oder bei privaten Unternehmen angestellt sein. Oder sie bieten ihre Dienste selbständig erwerbend an.