Spitalarzt/-ärztin
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Hochschulberuf
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Gesundheit
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Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen
- Swissdoc
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0.724.8.0
Aktualisiert 26.01.2021
Tätigkeiten
Spitalärztinnen und Spitalärzte sind ausgebildete Mediziner mit einem Facharzttitel.
Sie sollen die Grundversorgung der Patientinnen und Patienten in Spitälern abdecken und führen somit die selben Aufgaben wie Assistenzärzte/-ärztinnen aus. Im Unterschied zu diesen sind Spitalärztinnen und Spitalärzte jedoch unbefristet angestellt und arbeiten maximal 42 Stunden pro Woche. Sie verdienen etwa so viel wie ein Arzt, der eine eigene Praxis führt.
Das "Modell Spitalärzte" soll einen Abbau der reinen Weiterbildungsstellen für Assistenzärzte bewirken, welche in den vergangen Jahren infolge der Leistungszunahme und Arbeitszeitreduktionen massiv aufgestockt werden mussten.
Spitalärztinnen und Spitalärzte können auch teilzeitlich oder im Job-Sharing arbeiten.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abschliesst: Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung bzw. für die Tätigkeit als Spitalfacharzt oder Spitalfachärztin.
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