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Oberarzt/-ärztin

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Hochschulberuf

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Gesundheit

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Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen

Swissdoc

0.724.8.0

Aktualisiert 29.10.2020

Tätigkeiten

Oberärzte und -ärztinnen arbeiten in leitender Funktion meist in einer Klinik oder in einem medizinischen Versorgungszentrum. Aufgrund ihrer fortgeschrittenen oder bereits abgeschlossenen Weiterbildung (Facharzt) übernehmen sie Verantwortung für einen umschriebenen Zuständigkeitsbereich innerhalb ihrer Institution. Sie sind einem Abteilungsleiter vergleichbar.
Vor allem an Universitätskliniken ist oft die Habilitation Voraussetzung für die Tätigkeit als Oberarzt oder -ärztin.
Oberärzte und -ärztinnen tragen Verantwortung für eine oder mehrere Stationen oder Funktionseinheiten ihrer Institution (Funktionsoberarzt, beispielsweise Funktionsoberarzt der Endoskopie). Unter ihrer Anleitung arbeiten Assistenzärzte und -ärztinnen, denen gegenüber sie zur Ausbildung verpflichtet sind. Der Oberarzt oder die Oberärztin steht für Rückfragen der ihm unterstellten Stationsärzte bzw. Funktionsärzte zur Verfügung, überwacht die Tätigkeit der Assistenzärztinnen (z.B. im Rahmen von regelmäßigen Oberarztvisiten) und leistet in der Nacht oder an Wochenenden auch Bereitschaftsdienst

Ausbildung

Erforderliche/r Ausbildungsweg/e

  • Master Universitäre Hochschule

Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abschliesst: Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt (bzw. die 3-jährige Ausbildung zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin) ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.

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