Kanzleivorsteher/in
Kategorien
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Hochschulberuf
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
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Rechtspflege
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0.623.12.0
Aktualisiert 28.08.2024
Tätigkeiten
Kanzleivorsteherinnen und Kanzleivorsteher leiten und überwachen die gesamte Tätigkeit der Gerichtskanzlei. Die Funktion erreicht man in der Regel durch Dienstalter.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Mitarbeiterführung
- Mitwirkung bei der Gesetzgebungs- und Aufsichtstätigkeit des Gerichts
- Überwachung der Herausgabe des Rechenschaftsberichts
- Amtet als Gerichtsschreiber/in
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Für die Funktion als Kanzleivorsteher/in beim Gericht gibt es keine spezifische Ausbildung.
Ein Master-Abschluss in Rechtswissenschaft, das Anwaltspatent und Berufserfahrung sind eine Voraussetzung.
Voraussetzungen
Anforderungen
- analytische Fähigkeiten
- Führungs- und Sozialkompetenzen
- Fähigkeit, Projekte zu entwickeln, durchzuführen und zu überprüfen
- vernetztes Denken und Handeln