Rechtsanwalt/-anwältin
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und verteidigen Personen, Unternehmen oder Gesellschaften, die in einen Rechtsstreit verwickelt sind. Sie beurteilen die Rechtslage, beraten ihre Klientinnen und Klienten, vertreten sie vor Gerichten und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf.
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Rechtspflege
- Swissdoc
-
0.623.6.0
Aktualisiert 06.08.2018
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
In der Vorbereitung
- den Sachverhalt im Detail untersuchen und möglichst viele Informationen, Erklärungen oder Akten sammeln, die dabei helfen können, das rechtliche Problem einzugrenzen
- Gutachten von Fachleuten aus dem technischen, medizinischen oder aus anderen Bereichen einholen, um das Anliegen der Klientin richtig zu verstehen
- geltende Rechtstexte finden, mit denen sich die Position ihrer Klienten begründen lässt, und eine Verteidigungsstrategie entwickeln
- sich im Interesse der Klientin mit Kolleginnen und Kollegen beraten, die auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert sind
- einen Schlichtungsversuch zwischen den gegnerischen Parteien unternehmen, als Unterhändler auftreten und einen aussergerichtlichen Vergleich vorschlagen, um einen Prozess zu vermeiden
Vor Gericht
- ein Verfahren vor einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgericht einleiten
- den Schriftsatz verfassen, in dem die Chronologie des Sachverhalts und die gesetzlichen Bestimmungen, die in dem jeweiligen Fall gelten, dargelegt werden
- an den von den Richterinnen und Richtern angesetzten Gerichtssitzungen teilnehmen
- die Interessen ihrer Mandantinnen während der Gerichtsverhandlung unterstützen und verteidigen
- die Sache der Mandanten durch ein Plädoyer unterstützen, in dem die Argumente entwickelt werden, die geeignet sind, der Sache vor dem Gericht zum Sieg zu verhelfen
Ausbildung
Die Ausbildung wird berufsbegleitend erworben. Sie setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften voraus.
Ausbildungsweg
- juristisches Praktikum in einer Anwaltskanzlei, bei einem Gericht oder bei einer anderen juristischen Institution: Dauer und Anforderungen können je nach Kanton unterschiedlich sein, die Praktika dauern jedoch in der Regel zwischen 12 und 18 Monaten
- Rechtsanwaltsprüfung, bestehend aus schriftlichen und mündlichen Teilen. Anforderungen und Umfang der Prüfung können je nach Kanton variieren.
Nach erfolgreichem Bestehen der Rechtsanwaltsprüfung erhält man das Anwaltspatent des jeweiligen Kantons. Damit ist man berechtigt, als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in der Schweiz zu praktizieren und Mandantinnen und Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Studienort
Praktikum in einer Anwaltskanzlei, einem Gericht oder einer kantonalen oder eidgenössischen Verwaltung
Dauer
Anwaltspraktikum: je nach Kanton ca. 1 bis 2 Jahre
Abschluss
Kantonales Anwaltspatent
Voraussetzungen
Vorbildung
- abgeschlossenes universitäres Masterstudium in Rechtswissenschaften
- Anwaltspraktikum, gemäss kantonalen Bestimmungen
- Handlungsfähigkeitszeugnis, Strafregister- und Betreibungsregisterauszug
- in gewissen Kantonen: Schweizer Staatsbürgerschaft
Für die Zulassung zur Anwaltsprüfung:
Über Details informieren die zuständigen kantonalen Anwaltsprüfungskommissionen.
Anforderungen
- analytische Fähigkeiten
- Einfühlungsvermögen
- mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Hochschulen, von kantonalen Berufsverbänden und vom Schweizerischen Anwaltsverband SAV
Spezialisierung
- Fachanwalt SAV in den Fachbereichen Arbeitsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Mietrecht, Strafrecht
- Mediator/in SAV
Höhere Fachprüfung (HFP)
Zum Beispiel
- dipl. Treuhandexperte/-expertin
- dipl. Steuerexperte/-expertin
Weitere juristische Berufe
Bezirks-, Ober- oder Bundesrichter/in
Doktorat (Dr. iur.)
Wissenschaftliche Forschungsarbeit (Dissertation) und Doktoratsprüfung (Promotion)
Nachdiplomstufe
- Angebote von Fachhochschulen und Universitäten, zum Beispiel in Europarecht, Internationalem Recht, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht oder Kriminologie
- Lehrtätigkeit, zum Beispiel an Gymnasien als Lehrer/in für Maturitätsschulen PH
Berufsverhältnisse
Die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben einen selbstständigen Beruf aus und arbeiten auf eigene Rechnung, allein oder mit Partnern. Seltener sind sie angestellte Mitarbeitende in Kanzleien oder Treuhandfirmen, Unternehmen, öffentlichen Institutionen oder Verbänden. Einige Berufsleute sind Generalistinnen und Generalisten, andere spezialisieren sich auf ein bestimmtes Gebiet wie Strafrecht, Steuerrecht oder internationales Recht. Aufgrund ihrer vielfältigen Tätigkeit kommen sie mit verschiedenen Personen in Kontakt: Richtern, Staatsanwältinnen, Polizisten usw. Da die Informationen, über die sie verfügen, vertraulich sind, unterliegen Rechtsanwälte dem Berufsgeheimnis und müssen die ethischen Grundsätze ihres Berufsstandes einhalten.
Um Klientinnen und Klienten vor Gericht vertreten zu können, müssen sich Rechtsanwältinnen im Kanton ihres Geschäftssitzes ins Anwaltsregister eintragen lassen. Der Eintrag berechtigt sie dazu, in der ganzen Schweiz Prozesse zu führen. Die Zahl der Berufsleute in der Schweiz ist in den letzten Jahren stark angestiegen, ebenso wie das Volumen der vor Gericht verhandelten Fälle. Auch der Umfang der behandelten Themen hat sich von traditionellen Bereichen wie Familien-, Eigentums- oder Strafrecht auf neue Bereiche ausgedehnt: zum Beispiel Asylrecht, Europarecht, Kommunikationsrecht, internationales Recht, Kinder-, Verbraucher-, Umwelt-, Wettbewerbs- oder Sportrecht. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann die Funktion einer Gerichtsschreiberin oder eines Gerichtsschreibers übernehmen.
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerischer Anwaltsverband SAV-FSA
Marktgasse 4
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 31 313 06 06
URL: https://www.sav-fsa.ch
E-Mail:
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