Plattenleger/in EFZ
Plattenlegerinnen und Plattenleger versehen Böden, Wände und Treppen von Gebäuden mit Platten aus Keramik, Mosaik, Natur- und Kunststein. Bei Neubauten oder bei der Renovation von alten Gebäuden verlegen sie draussen und drinnen Platten. Ausserdem reparieren sie beschädigte Platten und wenden spezielle Techniken an, zum Beispiel bei Mosaikplatten.
- Bildungstypen
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Grundbildung (Lehre)
- Berufsfelder
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Bau
- Branchen
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Malerei, Gipserei, Plattenlegerei
- Swissdoc
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0.450.28.0
Aktualisiert 08.10.2024
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Arbeiten vorbereiten
- Pläne, Zeichnungen und Angaben von Architektinnen und Bauherren lesen und besprechen
- Kundschaft beraten, zum Beispiel bei der Wahl des Materials oder der Formen und Muster der Platten
- Flächen messen und berechnen, wie viel Material benötigt wird
- Kosten berechnen, Offerten machen und Termine planen
- Transport des Materials organisieren und Material auf Baustelle lagern
- bei Böden und Wänden überprüfen, ob sie flach und dicht sind, zum Beispiel Wände begradigen, Böden ausgleichen oder abdichten
Platten verlegen
- Arbeitspläne erstellen, den Aufbau des Untergrunds sowie die Grösse der Fläche berücksichtigen und bestimmen, mit welcher Technik die Platten verlegt werden sollen
- Platten mit Werkzeugen zuschneiden, zum Beispiel Plattenschneidmaschinen, Handfräsen, Diamantnassfräsen oder Kantenschleifmaschinen
- Kleber anrühren und mit spezieller Kelle auf Flächen auftragen
- gemäss Plänen die Platten verlegen und befestigen
- kontrollieren, ob Platten richtig verlegt und eben sind
- Fugen füllen und dafür die richtigen Mittel verwenden
- Platten putzen und vor Verschmutzung und Staub schützen
- Abfälle umweltgerecht entsorgen
Platten reparieren und renovieren
- beschädigte Platten entfernen und ersetzen
- bei grösseren Renovationsarbeiten gesamten Belag abreissen, Untergrund vorbereiten und neue Platten verlegen
- bei besonderen Platten Spezialtechniken anwenden, zum Beispiel bei Mosaikplatten
Ausbildung
Bildung in beruflicher Praxis
In einem Plattenlegerbetrieb.
Schulische Bildung
1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule.
Überbetriebliche Kurse
Berufliche Grundlagen erlernen, vertiefen und üben, 55 Tage während 3 Jahren.
Dauer
3 Jahre
Inhalt
- Plattenarbeiten
- Kundenberatung und Administration
- Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
- Servicearbeiten
Berufsmaturität
Bei sehr guten schulischen Leistungen können die Lernenden zusätzlich die Berufsmaturitätsschule besuchen.
Abschluss
Plattenleger/in EFZ
Voraussetzungen
Vorbildung
- obligatorische Schule abgeschlossen
Anforderungen
- handwerkliches Geschick
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Flair für geometrische Formen
- robuste Gesundheit
- kräftige Konstitution
- körperliche Beweglichkeit
- exakte Arbeitsweise
- Sinn für Formen und Farben
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Fach- und Berufsfachschulen sowie des Schweizerischen Plattenverbands SPV, plattenverband.ch.
Zusatzlehre
Plattenleger/innen EFZ können in der Regel eine verkürzte Lehre als Ofenbauer/in EFZ machen.
Berufsprüfung (BP)
Zum Beispiel Plattenlegerchef/in mit eidg. Fachausweis.
Höhere Fachprüfung (HFP)
Zum Beispiel Plattenlegermeister/in.
Berufsverhältnisse
Plattenlegerinnen und Plattenleger wechseln alle paar Tage die Baustelle. Fast immer sind sie mit einem Team unterwegs. Oft arbeiten sie eng mit anderen Fachleuten auf dem Bau zusammen. Sie führen ihre Arbeit zu einem grossen Teil kniend aus. Deshalb tragen sie oft Knieschoner. Zuweilen müssen sie schwere Lasten tragen. Die Arbeitszeiten sind meistens regelmässig.
Plattenlegerinnen und Plattenleger sind in kleinen und mittleren Plattenlegerbetrieben tätig. Nach einigen Jahren Berufserfahrung können sie verantwortungsvolle Rollen übernehmen und zum Beispiel Teamleitende werden.
Weitere Informationen
Adressen
CERUNIQ
Keramikweg 3
6252 Dagmersellen
Tel.: +41 62 748 42 52
URL: https://ceruniq.ch
E-Mail:
Statistiken
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Statistiken EBA und EFZ
Abschlüsse nach Ausbildungstyp, Beruf, Geschlecht und Kanton [Excel, 173 KB]
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
Informationen in anderen Sprachen