Praxisausbildner/in im Sozialbereich
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
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Begleitung, Betreuung - Unterricht auf Tertiärstufe, Erwachsenenbildung, Kurswesen
- Swissdoc
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0.731.76.0
Aktualisiert 20.11.2023
Tätigkeiten
Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner im Sozialbereich begleiten und unterstützen Studierende oder Lernende der Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung ) und/oder der Tertiärstufe (Höhere Fachschule HF, Fachhochschule FH) in der betrieblichen Ausbildung oder in einem Ausbildungspraktikum. Sie übernehmen die Ausbildung in der praktischen Arbeit, definieren Lernziele, leiten die Lernenden an und beurteilen die Lernergebnisse.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Kursbestätigung / Kurszertifikat
- Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel
- Certificate of Advanced Studies (CAS) Fachhochschule
In der Regel SVEB-Zertifikat «Ausbilder/in – Einzelbegleitungen» (früher SVEB-Zertifikat Praxisausbilder/in).
Anbieter siehe Weiterbildung - Kurse, Lehrgänge
Bei Ausbildungsverantwortung für Studierende HF/FH: Fachkurs Praxisausbildung einer Hochschule für Soziale Arbeit oder ev. ein CAS Erwachsenenbildung/ Praxisausbildung/ Lernbegleitung
Voraussetzungen
Anforderungen
- Abschluss Fachhochschule FH/höhere Fachschule HF im sozialen Bereich
- oder abgeschlossene Lehre als Fachperson Betreuung
- oder andere spezifische Ausbildung z.B. im Behindertenbereich, in der Arbeitsagogik, etc.
- Berufspraxis
- Weiterbildung in Erwachsenenbildung
Weiterbildung
Bemerkungen
Weiterbildungen für Praxisausbilder/innen gibt es auch an Fachhochschulen im Bereich soziale Arbeit