Es ist zu unterscheiden zwischen Mobilität während des Studiums und einem vollständigem Studium im Ausland. Beide Aufenthaltsarten erfordern eine gute Organisation.
Auswahl der Hochschule
Welches Land und welche Hochschule es sein soll, ist nicht immer ganz einfach zu entscheiden, denn die Auswahl ist gross und persönliche Auswahlkriterien können sich unterscheiden. Für die Auswahl können das Studien- und Lehrangebot und das Image/Ranking der Hochschulen wichtige Anhaltspunkte sein. Einen Überblick über Bildungssysteme und Studienangebote anderer Länder bietet zum Beispiel der Deutsche Akademische Auslanddienst daad.de.
Die Dozierenden der Heimatuniversität verfügen häufig über Kontakte ins Ausland und wissen Bescheid über den internationalen Stellenwert von Studiengängen. Zudem entscheiden sie bei Auslandsemestern über die Anerkennung auswärtig erbrachter Studienleistungen (Kreditpunkte).
Besonders hilfreich können zudem Auskünfte von Studierenden oder Absolvent/innen sein, die bereits einen Studienaufenthalt in der Zieldestination absolviert haben.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit Studienaufenthalten im Ausland wird empfohlen, sich frühzeitig an die Mobilitätsstelle der eigenen Heimatuniversität zu wenden: movetia.ch
Zulassung
Für ein Vollstudium im Ausland wird in der Regel die eidgenössische Maturität auch im Ausland anerkannt. Das heisst jedoch nicht, dass in jedem Fall die Zulassung bedingungslos gewährt wird. Die Entscheidungsbefugnis liegt immer bei der aufnehmenden Hochschule.
Im Rahmen von Mobilitätsprogrammen und einzelnen Austauschsemestern ist die Zulassung problemlos gewährleistet, denn die Studierenden bleiben an ihrer Heimatuniversität eingeschrieben. Diese kann jedoch ebenfalls Aufnahmebedingungen für Auslandaufenthalte stellen, wie etwa einen bestimmten Notenmindestdurchschnitt.
Es werden gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der jeweiligen Unterrichtssprache vorausgesetzt, damit die erfolgreiche Teilnahme am Lehrbetrieb garantiert ist. Fremdsprachige müssen zum Nachweis meist einen Sprachtest machen (z.B. den TOEFL im englischsprachigen Raum). Für gewisse postgraduale Studien , wie etwa den Master of Business Administration (MBA), wird in der Regel der Graduate Management Admission Test (GMAT) verlangt.
Aufenthaltsbewilligungen
Für Fragen der Aufenthaltsbewilligung ist die betreffende ausländische Vertretung in der Schweiz zuständig. Einen Überblick über die ausländischen Vertretungen in der Schweiz bietet das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten www.eda.admin.ch.
Finanzierung
Im Ausland zu studieren kann teuer sein. Zu den Lebenshaltungskosten (Unterkunft, Verpflegung) kommen Kosten für Reise und Versicherung. Ausserhalb von Austauschprogrammen sind zudem die Studiengebühren voll zu entrichten, die zum Teil wesentlich höher sind als in der Schweiz.
Im Rahmen von Austauschprogrammen bezahlen die Studierenden weiterhin die Semestergebühren an ihrer Heimatuniversität. Zudem können Mobilitätsstipendien und Unterstützung über die kantonalen Stipendien hinaus gewährt werden.
Zuständig für Stipendien und Ausbildungsdarlehen sind die Heimatkantone. Ob und unter welchen Bedingungen ein volles Auslandstudium unterstützt wird, muss daher bei der kantonalen Stipendienstelle erfragt werden.
Verschiedene Länder stellen zudem jährlich ausgeschriebene Stipendien für Studierenden aus der Schweiz zur Verfügung. Im Auftrag des Bundes betreut swissuniversities solche Angebote für über 30 Länder: swissuniversities.ch.
Planung
Ein Auslandsaufenthalt muss rechtzeitig vorbereitet werden. Im Folgenden sind die Planungsschritte aufgeführt, die es zu beachten gilt. Diese Angaben sind lediglich als Orientierungshilfe gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Rahmen eines Austauschprogramms sind einige dieser Schritte möglicherweise nicht notwendig oder können zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
1½ Jahre vor dem Aufenthalt: Grundsätzliche Überlegungen
- Art des Aufenthalts (Teil-, Voll-,Nachdiplomstudium, Doktorat, Praktikum?)
- Destination
- Zeitpunkt (zwischen Bachelor- und Masterstudium, davor, danach?)
1¼ Jahre vor dem Aufenthalt: Informationsbeschaffung
- Studienangebot und Hochschulsystem im Zielland
- Zulassungsbedingungen / Sprachvoraussetzungen
- Finanzierung
- Diplomanerkennung (im Ausland bzw. in der Schweiz)
1 Jahr vor dem Aufenthalt: Bewerbung
- Anmeldefristen und -formalitäten (Zulassungsantrag mit Motivationsschreiben und/oder Referenzen, Übersetzung und Beglaubigung von bisherigen Zeugnissen, evtl. Nachweis über Studienfinanzierung)
- Studienvorbereitung (Sprachtest, Aufnahmeprüfung)
6 bis 3 Monate vor dem Aufenthalt: Administrative Vorbereitung
- Einreise im Zielland (Visa, Aufenthalts- und evtl. Arbeitsbewilligung)
- Ausreise (Reiseticket, Warentransport, evtl. Abmeldung bei Gemeinde)
- Krankenversicherung (Versicherungsschutz im Ausland)
- Unterkunft im Zielland
- Unterkunft in der Schweiz (Zwischenvermietung, Kündigung)