Facharzt/-ärztin für Rheumatologie
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Hochschulberuf
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Gesundheit
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Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen
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0.724.10.44
Aktualisiert 24.10.2017
Tätigkeiten
Die Rheumatologie ist eine medizinische Spezialität, die sich mit der Diagnostik und nicht operativen Behandlung von Krankheiten sowie schmerzhaften und funktionellen Störungen des Bewegungsapparates befasst.
Bei der rheumatologischen Abklärung gilt es, die Ursache einer Erkrankung möglichst genau zu analysieren. Eine gründliche Anamnese und die detaillierte Untersuchung des Bewegungsapparates stehen an erster Stelle. Nicht selten sind aufwändige Zusatzabklärungen nötig (Untersuchungen des Blutes und der Gelenkflüssigkeit, Röntgenabklärungen, Gewebeentnahmen). Oft ist erst nach sorgfältiger Analyse eine erfolgversprechende Behandlung möglich. Hierzu ist häufig eine Kombination von medikamentösen, physio- und ergotherapeutischen Massnahmen erforderlich.
An der rheumatologischen Abteilung werden auf Zuweisung des Hausarztes Standortbestimmungen bei entzündlichen oder komplizierteren degenerativen Erkrankungen durchgeführt. Verschiedene Spezialsprechstunden (wie z.B. Osteoporose-Sprechstunde oder Kinder-rheumatologische Sprechstunde) erleichtern die Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten. Das Schwergewicht der Tätigkeit von Fachärzten und Fachärztinnen für Rheumatologie liegt auf der Diagnostik mit den Methoden der Klinik, des Labors, der bildgebenden Verfahren und speziellen Untersuchungen. Dazu kommen Therapien und "Management", welche nebst den pharmakologischen Behandlungsformen die Injektionstechniken, manual medizinsche Therapien, die physikalische Therapie und Rehabilitation, die orthopädie-technischen Massnahmen, die Ergotherapie und Ergonomie und die psychosoziale Betreuung umfassen.
Fachärzte und Fachärztinnen für Rheumatologie haben Kenntnis über die Prognose, die Prophylaxe, die sozialmedizinische Bedeutung der rheumatischen Erkrankungen sowie Erfahrung in der Indikationsstellung chirurgischer Eingriffe am Bewegungsapparat.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abschliesst: Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt (bzw. die 3-jährige Ausbildung zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin) ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.
Weitere Informationen
Adressen
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung c/o FMH
Elfenstr. 18
Postfach
3000 Bern 16
Tel.: +41 31 503 06 00
URL: https://www.siwf.ch
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Schweizerische Gesellschaft für RheumatologieStudiengebiet Medizin
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