Sportartenschulleiter/in HFP
Sportartenschulleitende sind für die sportliche, pädagogische und betriebswirtschaftliche Führung einer Sportartenschule verantwortlich. Sie planen, organisieren und koordinieren die Angebote und Veranstaltungen und vertreten die Sportartenschule nach aussen.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Schönheit, Sport
- Branchen
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Administration, Betriebswirtschaft, Management - Bewegung, Sport - Tourismus - Unterricht auf Tertiärstufe, Erwachsenenbildung, Kurswesen
- Swissdoc
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0.721.58.0
Aktualisiert 11.10.2021
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Sportartenschule leiten
- strategische Ziele der Sportartenschule definieren
- Veranstaltungen planen und koordinieren
- Angebot definieren
- Schule nach aussen vertreten
- Zusammenarbeit und Kommunikation mit Behörden, Fachleuten, Erziehungsberechtigten, Verbänden sowie mit den Medien pflegen
- Marketingkonzepte entwickeln
Personal managen
- Personalführung leiten
- Personalbestand vorausschauend planen
- neue Mitarbeitende rekrutieren, fördern und unterstützen
- Gespräche mit Mitarbeitenden führen, Ziele vereinbaren und Mitarbeitende bei Weiterbildungen unterstützen
Administrative Aufgaben übernehmen
- Administration der Sportartenschule sowie den Hausdienst koordieren
- Betriebsdaten erheben
- Jahresbudget erstellen
- Pflege der Infrastruktur sicherstellen
- Ausbau- und Reparaturarbeiten anordnen
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 13.10.2015 (Stand 14.7.2021)
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden durch die praxisbezogene Tätigkeit und den Besuch von Wahlmodulen erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind bei der Trägerorganisation sportartenlehrer.ch erhältlich.
Dauer
Ca. 1 Jahr, berufsbegleitend
Module
- Leitung Sportartenschule und Personalführung
- Finanzen/Management und Marketing/Kommunikation
- Verwaltung Infrastruktur/Material, Sicherheit, Qualität
Abschluss
"Sportartenschulleiter/in mit eidg. Diplom"
Voraussetzungen
Vorbildung
- Abschluss als Sportartenlehrer/in mit eidg. Fachausweis in einer Fachrichtung, Trainer/in Leistungssport, eidg. Diplom als Trainer/in Spitzensport, universitäres Diplom als Sportlehrer oder gleichwertiger Abschluss auf Tertiärstufe
- mind. 5 Jahre Berufspraxis im Bereich Sport, davon mind. 1 Jahr mit einem 20%-Pensum in leitender Position
- Ausbildung zur Leitung einer Sportartenschule oder eines anderen Sportorganisationsbereichs in Form einer Teilnahme an Vorbereitungsmodulen.
- Empfehlung eines nationalen Sport- oder Berufsverbands
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Anforderungen
- Kontaktfreude
- Kommunikationsfähigkeit
- gute Gesundheit
- Verantwortungsbewusstsein
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Fachschulen, z.B. in den Bereichen Management, Betriebsökonomie, Coaching
Höhere Fachschule
Bildungsgänge in verwandten Fachbereichen, z.B. dipl. Marketingmanager/in HF, Betriebswirtschafter/in HF
Fachhochschule
Studiengänge in verwandten Fachbereichen, z.B. Bachelor of Science (FH) in Sport, Bachelor of Science (FHO) in Betriebswirtschaft mit Sport Management
Hochschule
Z.B. Bachelor und Master Sportwissenschaft, Master Sport Administration and Technology
Berufsverhältnisse
Sportartenschulleitende sind meist ausgebildete Sportartenlehrerinnen und -lehrer mit eidg. Fachausweis. Sie verfügen über betriebswirtschaftliche Kenntnisse und sportartenspezifische sowie pädagogische Fähigkeiten. Sie arbeiten selbstständig oder im Angestelltenverhältnis, dies in Teil- oder Vollzeit in einer Sportartenschule (z.B. Tennis-, Karate- oder Golf). Ihr Arbeitspensum kann je nach Sportart saisonabhängig sein und richtet sich nach dem Angebot bzw. nach der entsprechenden Nachfrage. Die Möglichkeit, die höhere Fachprüfung zu absolvieren, existiert erst seit 2016. Da das Bedürfnis nach Professionalisierung besteht, sind Berufsleute mit diesem Abschluss gesucht.
Weitere Informationen
Adressen
sportartenlehrer.ch
Geschäftsstelle
Steinackerweg 26
8405 Winterthur
Tel.: +41 52 233 46 81
URL: https://www.sportartenlehrer.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation