Projektleiter/in Glas BP
Projektleiter/innen Glas sind in Glasbetrieben in der Produktionsplanung, technischen Beratung und im Verkauf tätig. Sie planen die technische Ausführung von komplexen Glasobjekten, erstellen Offerten, akquirieren Kunden und beraten sie.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Holz, Innenausbau - Bau
- Branchen
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Innendekoration, Bodenlegerei, Glaserei
- Swissdoc
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0.450.70.0
Aktualisiert 08.02.2019
Tätigkeiten
Der Glasanteil an Bauten hat in den letzten Jahrzehnten laufend zugenommen. Dies liegt unter anderem an den immer besseren und vielseitigeren Bearbeitungsmöglichkeiten von Glas. So können beispielsweise hauchdünne und unsichtbare Beschichtungen die Wärmedämmfähigkeit von Glas erhöhen. Auch Glas, das vor Sonnenlicht schützt, wird häufig eingesetzt.
Projektleiter/innen Glas sind vorwiegend im Verkauf, in der technischen Beratung und der Planung der Produktionsarbeiten eines Glasbetriebs eingesetzt. Vor allem bei nicht alltäglichen Glasarbeiten, die besondere Planungskompetenzen erfordern, werden sie als Fachpersonen beigezogen.
Auf der Basis eines Marketingkonzepts akquirieren Projektleiter/innen Glas systematisch Kunden. Sie betreuen und beraten die Kunden und erstellen Offerten für komplexe Glasobjekte.
Projektleiter/innen Glas sind spezialisiert auf die Lösung von komplexen Aufträgen. Vom Erfassen vor Ort bis zur Bauabgabe sind sie für einen Auftrag verantwortlich. Die Arbeiten der eigenen Firma koordinieren sie mit den anderen beteiligten Gewerken.
In der Produktion und Montage koordinieren Projektleiter/innen Glas die Umsetzung. Ihr Arbeitseinsatz ist auf reibungslose Abläufe und Qualität ausgerichtet.
Projektleiter/innen Glas führen und motivieren die ihnen unterstellten Mitarbeitenden. Sie geben ihnen Anweisungen und unterstützen sie bei Schwierigkeiten. Sie sind auch für die Arbeitssicherheit der Mitarbeitenden verantwortlich und informieren sie über entsprechende Vorschriften. Die Ausbildung der Lernenden gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 12.6.2015
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Kursen erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind beim Schweizerischen Flachglasverband SFV erhältlich.
Bildungsangebote
Der Schweiz. Flachglasverband SFV informiert über die Anbieter von Vorbereitungskursen.
Dauer
1 ½ Jahre, berufsbegleitend
Geprüfte Fächer
- Verkauf, Marketing
- Planung
- Arbeitsvorbereitung
- Montage
- Personalführung
Abschluss
"Projektleiter/in Glas mit eidg. Fachausweis"
Voraussetzungen
Vorbildung
- Abschluss einer beruflichen Grundbildung als Glaser/in EFZ und mind. 2 Jahre Berufspraxis im kaufmännisch-technischen Bereich eines Glasbetriebs nach Abschluss der Grundbildung
- Abschluss einer anderen beruflichen Grundbildung und mind. 3 Jahre Berufspraxis im kaufmännisch-technischen Bereich eines Glasbetriebs nach Abschluss der Grundbildung
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
oder
Anforderungen
- bautechnische Kenntnisse
- kundenorientiertes Verhalten
- Freude an Verkauf und Beratung
- Fähigkeit, Projekte zu entwickeln, durchzuführen und zu überprüfen
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu führen und im Team zu arbeiten
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Fach- und Berufsfachschulen sowie des Schweizerischen Flachglasverbands SFV
Höhere Fachprüfung (HFP)
Dipl. Glasermeister/in
Höhere Fachschule
Bildungsgänge in verwandten Fachbereichen, z. B. dipl. Techniker/in HF Bauplanung
Fachhochschule
Studiengänge in verwandten Fachbereichen, z. B. Bachelor of Science (FH) in Bauingenieurwesen oder Bachelor of Arts (FH) in Architektur
Berufsverhältnisse
Projektleiter/innen Glas üben in Glasbetrieben eine Funktion im mittleren Kader aus. Als Spezialisten und Spezialistinnen für die Planung der technischen Ausführung und die Kundenakquisition tragen sie wesentlich zum Betriebserfolg bei.
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerischer Flachglasverband SFV
Rütistr. 16
8952 Schlieren
Tel.: +41 44 755 50 40
URL: https://www.sfv-asvp.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation