Sprengfachmann/-frau BP
Sprengfachleute leiten Sprengarbeiten im Tief- und Rückbau, im Untertagebau und in Steinbrüchen. Ihre Aufgaben umfassen die Planung und Durchführung von Sprengungen sowie das Überwachen aller Sicherheitsmassnahmen.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Bau
- Branchen
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Planung, Hoch- und Tiefbau
- Swissdoc
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0.430.22.0
Aktualisiert 13.06.2023
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus
Auf dem Bau und in Steinbrüchen
- Abtragsprengungen, Grabensprengungen, Gebäudesprengungen und Sicherheitssprengungen ausführen
- Tunnels, Stollen, Schächte und Höhlen im Untertagebau sprengen
- in Steinbrüchen sprengen, um Rohmaterial wie Kalkstein zu gewinnen
- Sprengstelle und deren Umgebung begehen
- Sprengpläne mit Sprengmittel- und Materialbedarf erstellen
- Personaleinsatz und Maschineneinsatz planen
- Sprengstofftransport und Sicherheitsordnung für die Durchführung der Sprengung organisieren
Auf der Sprengstelle
- Bohrarbeiten leiten und das Laden der Bohrlöcher mit Sprengstoff und Zündern überwachen
- Erschütterungsmessungen durchführen und den Abtransport des gesprengten Materials organisieren
- für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sorgen, z. B. sicherstellen, dass weder Personen noch Objekte zu Schaden kommen und Absperrungen kontrollieren
- Sprengung leiten und Personal anleiten und überwachen
- die gesetzlichen Bestimmungen rund um die Handhabung von Sprengmitteln kennen und anwenden
Ausbildung
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Kursen erworben. Informationen dazu erteilt der Sprengverband Schweiz SVS.
Bildungsangebote
Dauer
Mind. 1 Jahr, berufsbegleitend
Prüfungsinhalte
- Projektarbeit über eine anspruchsvolle Sprengarbeit
- Analyse spezieller Situationen bei Sprengarbeiten
- Mitarbeiterführung
Abschluss
Sprengfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
Voraussetzungen
Vorbildung
- Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation
- und Sprengausweis der Kategorie C mit den besonderen Sprengarbeiten: Grossbohrlochsprengungen, Bauwerksprengungen, Metallsprengen, Vernichten von Sprengmitteln, Sprenungen unter Wasser
- und nach Erwerb des EFZ mind. 4 Jahre Berufspraxis im zivilen Sprenggewerbe im Baugewerbe oder 6 Jahre in einem anderen Beruf
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Anforderungen
- ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- exakte Arbeitsweise
- bautechnische Kenntnisse
Weiterbildung
Kurse
Angebote des Sprengverbands Schweiz SVS und des Schweiz. Baumeisterverbands
Höhere Fachprüfung (HFP)
Z. B. dipl. Baumeister/in
Höhere Fachschule
Bildungsgänge im Fachbereich Bau, z. B. dipl. Techniker/in HF Bauführung
Fachhochschule
Studiengänge im Fachbereich Bau, z. B. Bachelor of Science (FH) in Bauingenieurwesen. Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
Berufsverhältnisse
Sprengfachleute BP arbeiten in Sprengunternehmen, Hoch- und Tiefbauunternehmen, z. B. in Steinbruchbetrieben oder Ingenieurbüros. Sie gehören in der Regel zum mittleren Kader. Bei Ausseneinsätzen tragen die Berufsleute eine Schutzausrüstung. Die Arbeitszeiten sind wetter- und saisonabhängig. Sprengfachleute üben nebst der Sprengtätigkeit meist noch andere Tätigkeiten aus.
Die Berufsprüfung ist nicht Voraussetzung, Sprengarbeiten gemäss Sprengstoffgesetzgebung durchführen zu dürfen. Sie baut vielmehr auf die dort geregelten Sprengberechtigungen auf und ermöglicht eine umfassende Weiterbildung auf dem Gebiet der Sprengtechnik.
Weitere Informationen
Adressen
Sprengverband Schweiz SVS
Prüfungskommission
Bühlgässli 18
3700 Spiez
URL: http://www.sprengverband.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation