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Sprengfachmann/-frau BP

Sprengfachleute leiten Sprengarbeiten im Tief- und Rückbau, im Untertagebau und in Steinbrüchen. Ihre Aufgaben umfassen die Planung und Durchführung von Sprengungen sowie das Überwachen aller Sicherheitsmassnahmen.

Kategorien
Bildungstypen

Weiterbildungsberuf

Berufsfelder

Bau

Branchen

Planung, Hoch- und Tiefbau

Swissdoc

0.430.22.0

Aktualisiert 13.06.2023

Tätigkeiten

Sie üben folgende Tätigkeiten aus

Auf dem Bau und in Steinbrüchen

  • Abtragsprengungen, Grabensprengungen, Gebäudesprengungen und Sicherheitssprengungen ausführen 
  • Tunnels, Stollen, Schächte und Höhlen im Untertagebau sprengen
  • in Steinbrüchen sprengen, um Rohmaterial wie Kalkstein zu gewinnen
  • Sprengstelle und deren Umgebung begehen
  • Sprengpläne mit Sprengmittel- und Materialbedarf erstellen
  • Personaleinsatz und Maschineneinsatz planen
  • Sprengstofftransport und Sicherheitsordnung für die Durchführung der Sprengung organisieren

Auf der Sprengstelle

  • Bohrarbeiten leiten und das Laden der Bohrlöcher mit Sprengstoff und Zündern überwachen
  • Erschütterungsmessungen durchführen und den Abtransport des gesprengten Materials organisieren
  • für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sorgen, z. B. sicherstellen, dass weder Personen noch Objekte zu Schaden kommen und Absperrungen kontrollieren
  • Sprengung leiten und Personal anleiten und überwachen
  • die gesetzlichen Bestimmungen rund um die Handhabung von Sprengmitteln kennen und anwenden

Ausbildung

Prüfungsvorbereitung

Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Kursen erworben. Informationen dazu erteilt der Sprengverband Schweiz SVS

Bildungsangebote

Dauer

Mind. 1 Jahr, berufsbegleitend

Prüfungsinhalte

  • Projektarbeit über eine anspruchsvolle Sprengarbeit
  • Analyse spezieller Situationen bei Sprengarbeiten
  • Mitarbeiterführung

Abschluss

Sprengfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis

Voraussetzungen

Vorbildung

    Bei Prüfungsantritt erforderlich:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation
  • und Sprengausweis der Kategorie C mit den besonderen Sprengarbeiten: Grossbohrlochsprengungen, Bauwerksprengungen, Metallsprengen, Vernichten von Sprengmitteln, Sprenungen unter Wasser
  • und nach Erwerb des EFZ mind. 4 Jahre Berufspraxis im zivilen Sprenggewerbe im Baugewerbe oder 6 Jahre in einem anderen Beruf

Anforderungen

  • ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
  • exakte Arbeitsweise
  • bautechnische Kenntnisse

Weiterbildung

Kurse

Angebote des Sprengverbands Schweiz SVS und des Schweiz. Baumeisterverbands

Höhere Fachprüfung (HFP)

Z. B. dipl. Baumeister/in

Höhere Fachschule

Bildungsgänge im Fachbereich Bau, z. B. dipl. Techniker/in HF Bauführung

Fachhochschule

Studiengänge im Fachbereich Bau, z. B. Bachelor of Science (FH) in Bauingenieurwesen. Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.

Berufsverhältnisse

Sprengfachleute BP arbeiten in Sprengunternehmen, Hoch- und Tiefbauunternehmen, z. B. in Steinbruchbetrieben oder Ingenieurbüros. Sie gehören in der Regel zum mittleren Kader. Bei Ausseneinsätzen tragen die Berufsleute eine Schutzausrüstung. Die Arbeitszeiten sind wetter- und saisonabhängig. Sprengfachleute üben nebst der Sprengtätigkeit meist noch andere Tätigkeiten aus.

Die Berufsprüfung ist nicht Voraussetzung, Sprengarbeiten gemäss Sprengstoffgesetzgebung durchführen zu dürfen. Sie baut vielmehr auf die dort geregelten Sprengberechtigungen auf und ermöglicht eine umfassende Weiterbildung auf dem Gebiet der Sprengtechnik.

 

 

Weitere Informationen

Adressen

Sprengverband Schweiz SVS
Prüfungskommission
Bühlgässli 18
3700 Spiez
URL: http://www.sprengverband.ch
E-Mail:

berufsberatung.ch