Sozialbegleiter/in BP
Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter unterstützen Einzelpersonen, Familien und Gruppen in herausfordernden Lebenssituationen, oftmals während längerer Zeit. Sie helfen ihnen, den Alltag zu bewältigen sowie die eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen und zu verwirklichen. Die Berufsleute fördern ihre Ressourcen und unterstützen sie dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
- Bildungstypen
-
Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
-
Begleitung, Betreuung
- Swissdoc
-
0.731.34.0
Aktualisiert 21.12.2022
Tätigkeiten
Sie führen folgende Tätigkeiten aus:
Personen begleiten
- Personen in ihrem Umfeld unterstützen, die ihren Alltag nicht allein bewältigen können, beispielsweise Personen in Armut oder in sozialer Isolation, Menschen mit körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung, Personen mit Migrationshintergrund, Erwerbslose und Suchtmittelabhängige
- je nach Situation kurzfristige Unterstützung in Krisensituationen und langfristige Begleitung anbieten
- Situation der Klienten systematisch erfassen und ihre Realität anerkennen
- gemeinsam stimmige Lösungen für die aktuelle Situation erarbeiten, um die Lebensumstände zu verbessern
- Gespräche führen, Routinen entwickeln, die im Alltag Stabilität geben, sowie Strategien erarbeiten, die bei der Bewältigung von Problemen helfen
- Klientinnen im Umgang mit Ämtern und Institutionen unterstützen, sie zum Beispiel zu Terminen begleiten oder ihnen die Aufgaben der Ämter und Beratungsstellen aufzeigen
Selbstbestimmung der Personen fördern
- Klienten in ihrem Selbstvertrauen stärken, hauptsächlich in Gesprächen mit lösungsorientierter und personenzentrierter Gesprächsführung
- sie ermutigen, ihre eigenen Ressourcen und Fähigkeiten zu nutzen, Abhängigkeiten und Hilflosigkeit so weit wie möglich zu überwinden, Selbsthilfekräfte zu entwickeln und die eigenen Grenzen zu kennen und zu respektieren
- Klientinnen dabei unterstützen, ihre Freizeit zu gestalten und sich beruflich und sozial zu integrieren, beispielsweise bei der Suche nach einer geeigneten Freizeitaktivität und der ersten Kontaktaufnahme unterstützen
- in Absprache mit ihnen das soziale Umfeld in die Begleitung miteinbeziehen
- ein Umfeld schaffen, das Kontakte und Dialoge ermöglicht und fördert
Zusammenarbeit und administrative Arbeiten
- mit Fachpersonen und Diensten zusammenarbeiten, beispielsweise mit Fachpersonen der Sozialen Arbeit oder der Pflege und entsprechenden Ämtern und Institutionen
- an interdisziplinären Projekten im Sozialbereich teilnehmen, zum Beispiel in der Berufspolitik zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung oder durch die Mitarbeit in Gemeinde- oder Quartierprojekten mit gleichen Zielen
- eigene Tätigkeiten dokumentieren, zum Beispiel Klientendossiers führen und Berichte schreiben
- eigene Arbeit evaluieren, also abgeschlossene Begleitprozesse auswerten
Ausbildung
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form eines Lehrgangs erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind erhältlich beim Prüfungssekretariat Sozialbegleitung Berufsprüfung.
Bildungsangebote
Dauer
2-3 Jahre, berufsbegleitend
Der Vorbereitungslehrgang wird empfohlen, ist aber nicht obligatorisch.
Ausbildungskonzept/-inhalte
Die Ausbildung beinhaltet Themen wie Persönlichkeitsentwicklung, Sozialisation, Interaktion/Kommunikation, Sucht, Beeinträchtigung und Stressbewältigung.
Es werden Modelle und Methoden des Begleitens vermittelt, wie Gesprächsführung und Konfliktbewältigung. Während der Ausbildung werden diese Begleitansätze in der Praxis vertieft.
Prüfungsteile
- Facharbeit Sozialbegleitung (vorgängig geschrieben)
- Facharbeitsgespräch
- Fachprüfung schriftlich: Fallbearbeitung (Minicases), Fachwissen, Theorien, Konzepte
- Fachprüfung mündlich: Fachgespräch zur Fallbearbeitung
Abschluss
Sozialbegleiter/in mit eidg. Fachausweis
Voraussetzungen
Vorbildung
- eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachmann/-frau Betreuung, Fachmann/-frau Gesundheit oder gleichwertiger Abschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich
- und mind. 2 Jahre Berufserfahrung* zu 50% in der Betreuung und Begleitung im Sozialbereich
- Abschluss auf Sekundarstufe II, das heisst, ein anderes EFZ oder eine Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität oder ein Fachmittelschulausweis
- und mind. 3 Jahre Berufserfahrung* zu 50% in der Betreuung und Begleitung im Sozialbereich
- eine genehmigte Disposition der Facharbeit, in der Thema, Ziele, Vorgehen und Aufbau der Facharbeit erklärt werden. Sie muss spätestens 3 Monate vor Anmeldeschluss zur Prüfung eingereicht werden.
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
oder
Zusätzlich zu den genannten Bedingungen:
Über Details zu den Zulassungsbedingungen und sur-Dossier-Aufnahmen informieren die Bildungsinstitutionen.
* Max. 25% der erforderlichen Berufserfahrung darf in der Freiwilligenarbeit erbracht werden. Diese muss innert 5 Jahren vor der Prüfungsanmeldung geleistet worden sein.
Anforderungen
- psychische Belastbarkeit und Abgrenzungsvermögen
- Sozialkompetenz
- ausgeprägte Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
- selbstständige Arbeitsweise
- vernetztes Denken und Handeln
- Zuverlässigkeit
- gute Beobachtungsgabe
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Lehrgangsanbietern, höheren Fachschulen und Fachhochschulen sowie von Berufsverbänden
Höhere Fachprüfung (HFP)
Z. B. dipl. Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich, dipl. Arbeitsagoge oder Berater/in im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom
Höhere Fachschule
Bildungsgänge in verwandten Bereichen, z. B. dipl. Sozialpädagoge/-pädagogin HF, dipl. Gemeindeanimator/in HF, dipl. Kindheitspädagoge/-pädagogin HF oder dipl. Leiter/in Arbeitsagogik HF
Fachhochschule
Studiengänge in verwandten Bereichen, z. B. Bachelor of Arts (FH) in Sozialer Arbeit. Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
Berufsverhältnisse
Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter arbeiten in der Regel allein. Der Kontakt mit den Klientinnen steht im Zentrum ihrer Tätigkeit. Meist sind sie im ambulanten Sozialbereich tätig, das heisst, sie arbeiten mit Klienten, die zu Hause wohnen und mit denen sie sich zu festgelegten Terminen treffen. Manchmal begleiten sie aber auch Menschen in stationären Einrichtungen, zum Beispiel in Wohnheimen, Obdachlosen- oder Durchgangsheimen. Die Arbeitszeiten sind oftmals unregelmässig und erfordern grosse Flexibilität.
Die Berufsleute arbeiten für öffentliche und private Institutionen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitswesen, beispielsweise für soziale Dienste, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde oder Gesundheitsligen. Der Bedarf an Fachleuten im sozialen Bereich ist gross, daher sind die Berufsaussichten gut.
Weitere Informationen
Adressen
Prüfungssekretariat Sozialbegleitung Berufsprüfung
c/o BfB Büro für Bildungsfragen AG
Bahnhofstrasse 20
8800 Thalwil
Tel.: 043 388 34 00
URL: http://www.sozialbegleitung-berufspruefung.ch
E-Mail:
Schweizerischer Berufsverband Sozialbegleitung (SBSB)
Geschäftsstelle
8000 Zürich
URL: https://www.sbsb.ch
E-Mail:
INSOS Schweiz
Soziale Institutionen für Menschen mit Behinderung Schweiz
Zieglerstr. 53
Postfach 1010
3007 Bern
Tel.: +41 31 385 33 00
URL: https://www.insos.ch
E-Mail:
SAVOIRSOCIAL
Schweizerischer Dachverband für die Berufsbildung im Sozialbereich
Amtshausquai 21
4600 Olten
Tel.: +41 62 205 60 10
URL: https://www.sozialeberufe.ch/
URL: https://www.savoirsocial.ch/de/
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
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