Fachmann/-frau für Justizvollzug BP
Fachleute für Justizvollzug arbeiten in Institutionen des Freiheitsentzugs. Sie begleiten inhaftierte Personen während unterschiedlicher Arten des Freiheitsentzugs und nehmen dabei sowohl Aufsichts-, Ordnungs-, Führungs- und Sicherheits- als auch Begleit- und Betreuungsaufgaben wahr.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus - Verkehr, Logistik, Sicherheit - Bildung, Soziales
- Branchen
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Begleitung, Betreuung - Polizei, Justizvollzug - Rechtspflege
- Swissdoc
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0.622.8.0
Aktualisiert 12.11.2019
Tätigkeiten
Fachleute für Justizvollzug üben ihre Tätigkeit im Kontext der totalen Institution aus. Sie begleiten und betreuen inhaftierte Personen mit unterschiedlichen Lebensgeschichten und aus verschiedenen Kulturkreisen, die für die Dauer des Freiheitsentzuges in einer Zwangsgemeinschaft zusammenleben. Das können Untersuchungs- oder Sicherheitshaft, Straf- und Massnahmenvollzug oder auch ausländerrechtliche Haft sein.
Fachleute für Justizvollzug gestalten eine professionelle und diskriminierungsfreie Beziehung zu inhaftierten Personen und unterstützen sie bei der Bewältigung des Alltags im Freiheitsentzug. Dabei wirken die Fachleute für Justizvollzug fördernd auf das soziale Verhalten und die Persönlichkeitsentwicklung der inhaftierten Personen ein. Dies setzt einen hohen Grad an Reflexionsfähigkeit und persönlicher Reife voraus sowie die Fähigkeit, auch komplexe und anspruchsvolle Situationen richtig einzuschätzen.
Fachleute für Justizvollzug leisten mit ihrer vielschichtigen Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. In der Arbeit mit delinquenten Menschen ist das Handeln geprägt vom Ziel, Rückfälle in die Kriminalität zu verhindern und potenzielle Opfer zu schützen. Dabei ist die Wiedereingliederung der inhaftierten Personen in die Gesellschaft, neben der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs, eine zentrale Aufgabe.
Fachleute für Justizvollzug bewegen sich im Spannungsfeld der unterschiedlichen Erwartungen, die die Arbeit im Freiheitsentzug mit sich bringt, professionell und integer und respektieren jederzeit die Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns. Die Achtung der Menschenwürde und die Wahrung der Grundrechte ist in der Arbeit mit Menschen in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft, im vorzeitigen Straf- und Massnahmenantritt, im Straf- und Massnahmenvollzug und in der ausländerrechtlichen Haft ein handlungsleitendes Prinzip. Die Berufsleute tragen mit ihrer Arbeit zur Ausgestaltung und Durchführung eines vorbildlichen Freiheitsentzuges bei.
Die Arbeit von Fachleuten Justizvollzug ist definiert durch gesetzliche Grundlagen auf Bundes- und Kantonsebene, Empfehlungen und Richtlinien im nationalen wie im internationalen Kontext sowie durch weitere justizvollzugsspezifische Standards.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 4.10.2018
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in einem vorbereitenden Lehrgang erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind bei der Geschäftsstelle Prüfungswesen der Trägerschaft eidgenössische Prüfungen der Mitarbeitenden im Justizvollzug erhältlich.
Bildungsangebote
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug in Fribourg bietet einen vorbereitenden Lehrgang an.
Dauer
2 Jahre (berufsbegleitende Ausbildung von 15 Wochen, in der Regel in zweiwöchigen Blockkursen)
Geprüfte Fächer
- Begleiten und Betreuen der inhaftierten Personen
- Gestalten der Arbeit und der Beschäftigung der inhaftierten Personen
- Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung der inhaftierten Personen
- Aufrechterhalten der Gesundheit der inhaftierten Personen
- Selbstmanagement und Zusammenarbeit in der Organisation
Abschluss
"Fachmann/-frau für Justizvollzug mit eidg. Fachausweis"
Voraussetzungen
Vorbildung
- eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) einer beruflichen Grundbildung, Maturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss
- zum Zeitpunkt der eidg. Berufsprüfung mindestens zweieinhalb Jahre einschlägige Berufserfahrung im Freiheitsentzug
- in den letzten 5 Jahren ein von der Prüfungskommission anerkannter und erfolgreich absolvierter Lehrgang (inkl. der praktischen Ausbildung in einer Institution des Freiheitsentzugs während mind. 2 Jahren) oder auf andere Weise erworbene Handlungskompetenzen nach Ziff. 1.2.2 der entsprechenden Wegleitung
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Anforderungen
- hohe Sozialkompetenz
- ausgeprägte Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- psychische Belastbarkeit
- ausgeprägte Teamfähigkeit
- Zuverlässigkeit
Weiterbildung
Kurse
Angebote des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug und weitere kantonale Weiterbildungsangebote
Höhere Fachprüfung (HFP)
Z. B. Justizvollzugsexperte/-expertin mit eidg. Diplom
Höhere Fachschule
Z. B. dipl. Sozialpädagoge/-pädagogin HF
Fachhochschule
Bachelor of Arts/Bachelor of Science (FH) in Sozialer Arbeit mit Schwerpunkt Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik
Berufsverhältnisse
Fachleute für Justizvollzug arbeiten in Institutionen des schweizerischen Freiheitsentzugs. Sie begleiten die inhaftierten Personen während der Untersuchungs- und Sicherheitshaft, des vorzeitigen Straf- und Massnahmenantritts, des Straf- und Massnahmenvollzugs und der ausländerrechtlichen Haft. Die Berufsleute üben ihre Tätigkeit im Schichtbetrieb sowie in interdisziplinären Teams aus.
Weitere Informationen
Adressen
Trägeschaft eidgenössische Prüfungen der Mitarbeitenden im Justizvollzug (epjv)
Geschäftsstelle Prüfungswesen
Av. Beauregard 11
1700 Freiburg
Tel.: +41 26 425 44 00
URL: http://www.skjv.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
Informationen in anderen Sprachen