Bildende/r Künstler/in HF
Bildende Künstlerinnen und Künstler HF schaffen zum Beispiel Skulpturen, Gemälde, Zeichnungen, Videos, Performances (künstlerisches Schaffen vor einem Publikum) oder Installationen (Inszenierung von Objekten). Sie verwenden dabei verschiedene Techniken in den Bereichen Druck, Ton, Foto oder Reproduktion. Die Berufsleute verfügen über technische und kreative Fähigkeiten und entwickeln ihre eigene Ausdrucksweise, um ihre Visionen und Gedanken über die Welt zu vermitteln.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Kultur, Medien - Gestaltung, Kunsthandwerk
- Branchen
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Design - Kunst, Kunsthandwerk
- Swissdoc
-
0.822.59.0
Aktualisiert 07.09.2023
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Ideenfindung und Vorbereitung des Projekts
- Motiv, Thema oder Problematik auswählen und sich dabei von aktuellen Ereignissen, der Gesellschaft oder von eigenen Erfahrungen inspirieren lassen
- sich eine Darstellungsform überlegen und die geeignete Technik je nach Vorliebe und Fähigkeiten auswählen, z. B. Gemälde, Skulptur, Video, Installation oder Performance
- Machbarkeit des Projekts prüfen, beispielsweise durch Skizzen, Modelle oder sich vor Ort begeben
- Kosten berechnen, dazu gehören unter anderem Honorare, Materialkosten, Transport und Installation
Realisierung des Projekts
- Projekt im Atelier oder an öffentlichen Orten wie Museen umsetzen, das kann für sich selbst, im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten oder für Organisationen oder Veranstaltungen sein
- Berufsleute wie Giesserinnen, Glasbläser oder Transporteure anweisen und begleiten
- auf Anfrage Eröffnungsreden bei Veranstaltungen oder Künstlervorträge halten, an öffentlichen Diskussionsrunden teilnehmen oder sie moderieren oder Führungen und Workshops durchführen
Werbung und Auftragsbeschaffung
- eigene Arbeit gegenüber der Öffentlichkeit vertreten und das eigene künstlerische Handeln reflektieren
- Portfolio der eigenen Werke und Projekte erstellen
- berufliches Netzwerk aufbauen
- sich über Ausschreibungen und Veranstaltungen informieren
- sich um Ausstellungen bemühen, z. B. in Galerien, an Kunstmessen oder in Kunsthäusern
- an Wettbewerben teilnehmen, um Aufträge zu erhalten
- sich bei Behörden und Kulturförderungsinstitutionen bewerben, beispielsweise für Ausstellungen, Stipendien oder Projektbeiträge
- mit Institutionen, Organisationen und Veranstaltern die Bedingungen für die Durchführung und Bezahlung von Kunstprojekten aushandeln
- Museen, Ausstellungen und Galerien besuchen, um die künstlerischen Kenntnisse und Überlegungen zu erweitern
- Urheber- und Bildrechte einhalten
- seine eigenen Werke schützen und aufbewahren
- den eigenen finanziellen Bedarf planen und das Sozialversicherungssystem kennen
Ausbildung
Bildungsangebote
- Zürich
- Vevey/VD
Mehr Informationen auf berufsberatung.ch/schulen.
Dauer
- 2-3 Jahre Vollzeit
- 3 Jahre berufsbegleitend
Ausbildungsinhalte
Theoretische Kurse:
- zeitgenössische Kultur
- Kunstgeschichte
- Kultur und Gesellschaft
- Marketing
Workshops:
- Digitaldruck
- Ausstellungstechnik und 3D
- Siebdruck
- Bildbearbeitungsprogramme
- Kamera und Licht
- Zeichnen
Abschluss
Dipl. Bildende/r Künstler/in HF
Voraussetzungen
Vorbildung
- eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) in den Bereichen Grafikdesign, Fotografie, Medien, Textilien, Keramik oder Kunsthandwerk (siehe Liste einschlägiger EFZ im Rahmenlehrplan, S. 22-23)
- oder Aufnahme sur Dossier mit einem anderen EFZ, einer Berufs-, Fach- oder gymnasialen Maturität, einem Fachmittelschulausweis oder gleichwertigem Abschluss
- und Bewerbungsdossier
- und bestandene Aufnahmeprüfung
- Anstellung zu mind. 50% im Fachbereich
Zulassung zum Bildungsgang:
Zusätzlich für eine berufsbegleitende Ausbildung:
Hinweis: Die Zulassungsbedingungen können unterschiedlich sein. Über Details informieren die Schulen.
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Schulen für Gestaltung, höheren Fachschulen und Fachhochschulen
Fachhochschule
Studiengänge in verwandten Bereichen, z. B. Bachelor of Arts in Bildender Kunst oder in Visueller Kommunikation. Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
Nachdiplomstufe
Angebote von höheren Fachschulen und Fachhochschulen in verschiedenen Bereichen, z. B. CAS in Kulturvermittlung und Museumspädagogik, in Kulturmarketing und Kulturvermittlung oder in Arts and International Cooperation.
Berufsverhältnisse
Bildende Künstlerinnen und Künstler HF können allein oder als Teil eines Kollektivs, als Selbstständige oder als Angestellte arbeiten. In ihrem Atelier oder im Freien stellen sie Werke her, für die sie viel Zeit und manchmal auch Geld investieren müssen. Sie stehen in Kontakt mit anderen Künstlerinnen, Kuratoren, Kunstkritikerinnen, Galeristen, Sammlerinnen, Technikern für Ausstellungsinstallationen, Kunsttheoretikerinnen oder Kunstvermittlern.
Bildende Künstlerinnen und Künstler HF können ihre Kunst im Rahmen von Aufträgen für öffentliche und private Institutionen, Organisationen und Veranstaltungen anbieten: Installationen oder projektbezogene Werke, Kunst- und Architekturwettbewerbe, Performances, Kunstaktionen, Auftritte. Sie können ihr Wissen und ihr Talent auch im Rahmen von Publikationen, Inszenierungen, Ausstellungen, Aufführungen oder Projekten einbringen. Um ihre Arbeit zu finanzieren, nehmen die Berufsleute häufig öffentliche oder private Fördermittel in Anspruch, z. B. Unterstützung für die Produktion von Werken oder für die künstlerische Forschung, Stipendien oder Kunstaufenthalte. Sie können oft nicht von ihrer Kunst leben, sondern üben in der Regel eine zweite Tätigkeit in den Bereichen visuelle Gestaltung, Fotografie, Video- und Filmproduktion, Informations- und Unterhaltungsmedien oder im Kultursektor aus.
Weitere Informationen
Adressen
Visarte Suisse
Société des artistes visuels Suisse
Kasernenstrasse 23
8004 Zürich
Tel.: 044 462 10 30
URL: https://visarte.ch
swissceramics Verband Schweizer Keramik
Elfenaustrasse 10
2502 Biel/Bienne
Tel.: +41 32 622 78 16
URL: https://www.swissceramics.ch
URL: http://www.shapingclay.ch
E-Mail:
schweizer syndikat film und video (ssfv)
Heinrichstrasse 147
Postfach
8031 Zürich
Tel.: +41 44 272 21 49
URL: https://www.ssfv.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
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