Baukontrolleur/-kontrolleurin
Kategorien
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bau - Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Bau - Öffentliche Verwaltung - Planung, Hoch- und Tiefbau
- Swissdoc
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0.430.35.1
Aktualisiert 08.03.2024
Tätigkeiten
Baukontrolleure und Baukontrolleurinnen sind zuständig für die baurechtliche Prüfung von Baugesuchen nach den geltenden kantonalen und kommunalen Vorschriften. Sie beraten Bauherren und Architekten beim Einrichten, Umbauen, Beseitigen oder Unterhalten baulicher Anlagen. Sie sind meist im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Baupolizeiliche Auflagen auf den Baustellen überwachen Bauabnahmen durchführen (Rohbau- und Schlussabnahmen)
- Nicht genehmigte Baumassnahmen feststellen und diese verfolgen
- Baugenehmigungsverfahren mit speziellen Verwaltungsprogrammen durchführen
- Bei der verwaltungsmässigen Abwicklung von Verfahren mitwirken
Je nach Arbeitgeber:
- Baugesuche prüfen und präsentieren
- Kommissionssitzungen leiten
- Hochbauarchiv führen
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Höhere Fachschule (HF)
Bauspezifische Berufslehre mit Weiterbildung im Bereich Technik HF oder ähnliche Ausbildung bildet eine gute Grundlage für die Ausübung dieser Funktion.
Vorbildung
- Grund- und Weiterbildung in der Baubranche, z.B. als Techniker/in HF Bauführung oder als Bauleiter/in, sowie Berufserfahrung.
- Kaufmännische und baurechtliche Weiterbildung von Vorteil.
Voraussetzungen
Anforderungen
Anforderungen
- technisches Verständnis
- Verantwortungsbewusstsein
- vernetztes Denken und Handeln
- hohes Qualitätsbewusstsein