Wirtschaftsanwalt/-anwältin
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Banken - Banken, Versicherungen - Human Resources, betriebliche Ausbildung - Immobilien, Rechnungswesen - Management, Immobilien, Rechnungswesen, Human Resources
- Swissdoc
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0.623.3.0
Aktualisiert 17.08.2020
Tätigkeiten
Wirtschaftsanwälte und -anwältinnen sind auf schweizerische und zunehmend auch internationale wirtschaftsrechtliche Fragen spezialisiert. Sie kennen sich in Gebieten aus wie Handels-, Vertrags-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht oder Gesellschafts-, Steuer-, Revisions-, Versicherungs- und Arbeitsrecht. Zudem verfügen sie über Kompetenzen im Prozessrecht und in nationalen oder internationalen Schiedsgerichtsverfahren. Wirtschaftsanwälte/-anwältinnen beraten ihre Klienten und verhandeln mit Unternehmen, Gegenparteien sowie Behörden. Sie kommunizieren über E-Mail, Telefon, brieflich oder im direkten Kontakt mit ihnen. Erzielen sie im Konfliktfall keine Einigung zwischen den Parteien, so prozessieren sie. Vor allem als Inhaber/innen oder Partner/innen von Anwaltskanzleien nehmen sie auch Kontakt auf mit potentiellen Mandanten, treten zu Konkurrenzpräsentationen an und nehmen Einsitz in Verwaltungsräte, insbesondere in solche auftraggebender Firmen.
Im als äusserst lukrativ bekannten Geschäftsbereich Mergers & Acquisitions sorgen sie für die juristische Strukturierung und Begleitung von Unternehmensübernahmen, -fusionen und -beteiligungen sowie von Börsengängen; in konjunkturell schlechteren Zeiten verlagert sich ihre Tätigkeit auf Unternehmenrestrukturierungen und -liquidationen. Im Bereich Revision und Steuern arbeiten sie mit Wirtschaftsprüfern/-innen und Steuerexperten/-innen zusammen, beraten sie juristisch oder vertreten sie. Als Experten/-innen im Finanzbereich beraten sie in rechtlichen Fragen beispielsweise der Entwicklung strukturierter Finanzprodukte oder der Verbriefung, d.h. Umwandlung finanzieller Forderungen wie Hypothekarkredite in handelbare Wertpapiere. - Andere befassen sich mit Zusammenarbeitsverträgen zwischen Unternehmen, arbeitsrechtlichen Fragen wie Streitigkeiten bei Abgangsentschädigung oder Kündigung, Auseindandersetzungen infolge ungenügend erbrachter vertraglicher Leistungen, Fällen internationaler Wirtschaftskriminalität oder rechtlichen Aspekten der Nachlass- und Vermögensplanung.
Wirtschaftswanwältinnen und -anwälte arbeiten angestellt oder freiberuflich in Anwaltskanzleien. Es hat eine Konzentrationsbewegung zu grossen Kanzleien stattgefunden. Dadurch können sich Anwälte/-innen innerhalb einer Kanzlei spezialisieren und mehrere Anwälte/-innen denselben Fall zügig bearbeiten.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Studium der Rechtswissenschaft, 1 bis 2 Jahre Praktikum an einem Gericht, bei den Strafuntersuchungsbehörden und/oder in einer Anwaltskanzlei.
Anwaltsprüfung mit Erwerb des Anwaltspatents:
Praktika und Anwaltsprüfung sind kantonal geregelt.
Evtl. zusätzlich Nachdiplomstudium in Internationalem Wirtschaftsrecht (LL.M)
Weitere Informationen
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